Liebe Mitglieder,
ab 01.01.2017 bin ich arbeitslos. Ab diesem Zeitpunkt kann ich als 61. jähriger für maximal 2 Jahre Arbeitslosengeld I beziehen.
Nun zu meinem Problem: Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und werde voraussichtlich für 6 Monate vom Arbeitsamt gesperrt, weil ich die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten habe. Meine Frau war und ist über meine Krankenversicherung familienversichert. Muss ich mich mit meiner KV in Verbindung setzen oder sollte ich den Bescheid von der Agentur für Arbeit abwarten? Wie wird der Beitrag bei einer evtl. Sperrung berechnet und wie hoch fällt er aus? Ist meine Frau weiterhin über mich familienversichert? Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten!
Familienversicherung bei Aufhebungsvertrag und ALG I
Moderator: Czauderna
Hallo,
der Betreff ist eigentlich eher missverständlich gewählt.
Es ist so oder so zu klären, wie die Weiterversicherung nach Ende einer Beschäftigung erfolgt. Soweit eine Sperre ausgesprochen wird, aller Wahrscheinlichkeit nach als freiwillige Versicherung, der Beitrag errechnet sich anhand der vorhandenen Einkünfte.
Eine Abfindung, im Rahmen der Aufhebung in diesem Alter wohl wahrscheinlich, wird hier anhand von diversen Kriterien angerechnet, den Beitrag kann letztlich nur die Krankenkasse konkret berechnen. Ich würde auch raten, dort frühzeitig anzufragen, schaden kann es nicht. Um die Abmeldung der Beschäftigung kann man sowieso kein Geheimnis machen.
Mit der Familienversicherung der Frau hat das alles nichts zu tun, die läuft weiter mit.
der Betreff ist eigentlich eher missverständlich gewählt.
Es ist so oder so zu klären, wie die Weiterversicherung nach Ende einer Beschäftigung erfolgt. Soweit eine Sperre ausgesprochen wird, aller Wahrscheinlichkeit nach als freiwillige Versicherung, der Beitrag errechnet sich anhand der vorhandenen Einkünfte.
Eine Abfindung, im Rahmen der Aufhebung in diesem Alter wohl wahrscheinlich, wird hier anhand von diversen Kriterien angerechnet, den Beitrag kann letztlich nur die Krankenkasse konkret berechnen. Ich würde auch raten, dort frühzeitig anzufragen, schaden kann es nicht. Um die Abmeldung der Beschäftigung kann man sowieso kein Geheimnis machen.
Mit der Familienversicherung der Frau hat das alles nichts zu tun, die läuft weiter mit.