Notfallversorung bei akuten und heftigen Zahnschmerzen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Helmes63
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Notfallversorung bei akuten und heftigen Zahnschmerzen

Beitrag von Helmes63 » 09.01.2017, 13:50

Guten Tag,

... mal angenommen auf Grund von Karies oder aber Paradontose ist eine Zahnarzt-Behandlung von Nöten bei einem GKV-Nichtversicherten. Diese Situation ist natürlich insofern heikel, weil die Kosten recht hoch ausfallen können, wenn der Fall für den Patienten unglücklich läuft.

> greift unter diesen Umständen die Notversorgungsregelung ?
> welche Rolle spielt bei diesem Sachverhalt die Vorgängerkasse eigentlich ?

Czauderna
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Re: Notfallversorung bei akuten und heftigen Zahnschmerzen

Beitrag von Czauderna » 09.01.2017, 14:02

Helmes63 hat geschrieben:Guten Tag,

... mal angenommen auf Grund von Karies oder aber Paradontose ist eine Zahnarzt-Behandlung von Nöten bei einem GKV-Nichtversicherten. Diese Situation ist natürlich insofern heikel, weil die Kosten recht hoch ausfallen können, wenn der Fall für den Patienten unglücklich läuft.

> greift unter diesen Umständen die Notversorgungsregelung ?
Was verstehst du unter Notversorgungsregel ?
> welche Rolle spielt bei diesem Sachverhalt die Vorgängerkasse eigentlich
?
Auch die Frage verstehe ich nicht da er doch nicht in der GKV versichert ist, oder meinst du die Zahnarztbehandlung würde automatisch zur rückwirkenden Versicherung in der letzten GKV-Kasse führen - das mit Sicherheit nicht, es sei denn der Patient will das so. Ansonsten bleibt er für diese Behandlung eben Privatpatient beim Zahnarzt.
Gruss
Czauderna

Helmes63
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notwendiger Input muss noch folgen

Beitrag von Helmes63 » 09.01.2017, 19:42

Die Notfallversorgung (für Nichtversicherte) ist gesetzlich offenkundig genau definiert worden. Ich habe hierzu einmal ein Skript zu Hause ausgedruckt. Lese mir dieses morgen mal in Ruhe durch, dann kann ich hierauf besser eingehen.

Helmes63
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Befund und Diagnose : Voraussetzung für eine Notoperation ?

Beitrag von Helmes63 » 22.03.2017, 15:04

Zum Prozedere ist im Internet nicht viel zu finden, dennoch weiß ich inzw. schon etwas mehr. Allerdings bedarf einer Notfallbehandlung doch vorher ein konkreter Befund, somit kommt man an einer gründlichen Diagnose hier gar nicht vorbei.

Daher nehme ich an, dass man hier auf jeden Fall zum Vertrauensarzt des jeweiligen Kassenträgers vorsprechen muss. Ist das soweit richtig wiedergegeben ?!

broemmel
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Befund und Diagnose : Voraussetzung für eine Notoperation ?

Beitrag von broemmel » 22.03.2017, 16:34

Helmes63 hat geschrieben:Zum Prozedere ist im Internet nicht viel zu finden, dennoch weiß ich inzw. schon etwas mehr. Allerdings bedarf einer Notfallbehandlung doch vorher ein konkreter Befund, somit kommt man an einer gründlichen Diagnose hier gar nicht vorbei.

Daher nehme ich an, dass man hier auf jeden Fall zum Vertrauensarzt des jeweiligen Kassenträgers vorsprechen muss. Ist das soweit richtig wiedergegeben ?!
Wie immer falsch und dümmlich interpretiert

vlac
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Beitrag von vlac » 22.03.2017, 18:59

Hallo Helmes,

falls Du das hier überhaupt liest, denn ich vermute, dass Du Antworten auf Deine Fragen gar nicht liest: Die Antwort hatte ich Dir schon mehrmals geschrieben.

Es gibt bei einem Notfall überhaupt keinen Interpretationsspielraum: Ein Notfall ist, wenn man starke, akute körperliche oder seelische Schmerzen hat, oder sich in einer lebensbedrohlichen gesundheitlichen Situation befindest. Im Notfall hast Du keine Zeit, bei einem "Vertrauensarzt", was immer das auch sein mag, vorzusprechen, weil Du Schmerzen hast, oder in einer akut bedrohlichen Lage bist.

Wenn das der Fall ist, dann wirst Du untersucht, und behandelt.

Helmes63
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nachgehakt : formale Hürden

Beitrag von Helmes63 » 24.03.2017, 17:53

Das mag sein

dennoch : wenn ich richtig unterrichtet bin ist es doch so, dass eine akute Notfallversorgung abgedeckt durch den kassenträger vorher beantragt sein muss sonst wird es problematisch.

Czauderna
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Re: nachgehakt : formale Hürden

Beitrag von Czauderna » 24.03.2017, 19:13

Helmes63 hat geschrieben:Das mag sein

dennoch : wenn ich richtig unterrichtet bin ist es doch so, dass eine akute Notfallversorgung abgedeckt durch den kassenträger vorher beantragt sein muss sonst wird es problematisch.
Hallo,
nein, eigentlich nicht - obwohl ich kenne es noch so, dass wir dem Mitglied ein entsprechendes Schreiben zugesandt haben neben der Mitteilung über die Leistungseinschränkung, das er im Notfall dem Arzt oder Zahnarzt vorlegen konnte. Das war aber kein Antrag im Einzelfall - wie soll das auch in der Praxis funktionieren ? - "Nein, wir können Ihren Blinddarm nicht entfernen, solange uns ihre Kasse nicht mitgeteilt hat dass, das ein Notfall ist und sie die Kosten dafür übernimmt" ?????
Nein, das mit dem Antrag verhindert eigentlich schon die Logik bzw. der gesunde Menschenverstand - jedenfalls bei mir - da solltest du eine Informationsquellen mal hinterfragen.
Gruss
Czauderna

vlac
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Beitrag von vlac » 25.03.2017, 07:49

Hallo,

ja, dem pflichte ich bei, und füge hinzu: In der Praxis funktioniert die Notfallbehandlung auch bei allen Kassen weitgehend problemlos, und sämtliche Kassenärzte sind auch mit den Abläufen vertraut. Probleme gibt es meist, wenn Betroffene den, ich nenne es mal "Notfall-Schein" von der Krankenkasse als alternative Krankenkassenkarte auffassen, und damit gerne fröhliches Doctor's Shopping betreiben wollen, denn das ist selbstverständlich nicht möglich.

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nachgehakt

Beitrag von Helmes63 » 30.03.2017, 14:52

Das ist der Knack-Punkt ab wann ist ein Notfall akut. Das ist ja nur nach einer vorherigen Untersuchung bewertbar.

Die Bürokratie scheint hier ja nicht die erwartete Horror-Hürde zu sein wie es aussieht. Dennoch kommt es am Ende doch auch auf den Arzt an oder ?!

Pichilemu
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Re: nachgehakt

Beitrag von Pichilemu » 30.03.2017, 16:49

Helmes63 hat geschrieben:Das ist der Knack-Punkt ab wann ist ein Notfall akut.
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ja die Notfallversorgung vergleichbar sein mit der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern, sodass man sich Rechtsprechung aus dem Bereich anschauen kann. Leider gibt es gerade da einige haarsträubende Urteile, z. B. dass chronische Krankheiten per definitionem nicht akut sein können, das heißt wer z. B. insulinpflichtig ist, wird einen qualvollen Tod erleiden müssen.
Helmes63 hat geschrieben:Dennoch kommt es am Ende doch auch auf den Arzt an oder ?!
Im Zweifel entscheidet das der MDK und dann bleibt der Arzt auf den Behandlungskosten sitzen.

Czauderna
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Re: nachgehakt

Beitrag von Czauderna » 30.03.2017, 18:29

Helmes63 hat geschrieben:Das ist der Knack-Punkt ab wann ist ein Notfall akut. Das ist ja nur nach einer vorherigen Untersuchung bewertbar.

Die Bürokratie scheint hier ja nicht die erwartete Horror-Hürde zu sein wie es aussieht. Dennoch kommt es am Ende doch auch auf den Arzt an oder ?!
Hallo,
ja, natürlich kommt es auf den Arzt an, denn wenn es nach den betroffenen Patienten ginge, dann läge fast immer ein Notfall vor, man erkundige sich mal bei den Notärztlichen Diensten und der Notfallambulanz der Krankenhäuser - "Husten,Schnupfen, Heiserkeit, ein Notfall ist`s zu jeder Zeit" :lol: :lol:
Gruss
Czauderna

Czauderna
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Re: nachgehakt

Beitrag von Czauderna » 30.03.2017, 18:34

Pichilemu hat geschrieben:
Helmes63 hat geschrieben:Das ist der Knack-Punkt ab wann ist ein Notfall akut.
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ja die Notfallversorgung vergleichbar sein mit der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern, sodass man sich Rechtsprechung aus dem Bereich anschauen kann. Leider gibt es gerade da einige haarsträubende Urteile, z. B. dass chronische Krankheiten per definitionem nicht akut sein können, das heißt wer z. B. insulinpflichtig ist, wird einen qualvollen Tod erleiden müssen.
Helmes63 hat geschrieben:Dennoch kommt es am Ende doch auch auf den Arzt an oder ?!
Im Zweifel entscheidet das der MDK und dann bleibt der Arzt auf den Behandlungskosten sitzen.
Hallo,
dass es keinen Notfall bei einer chronischen Erkrankung geben kann, das ist nun doch neu - denn immer dann wenn das Leben bedroht ist, dann ist das auch ein Notfall und der Betreffende muss keines qualvollen Todes sterben.
Ich habe auch noch keinen Fall in der Praxis erlebt, dass eine KZV oder eine Kasse eine "Notfallbehandlung" so angezweifelt hat, dass der betroffene Arzt im Endeffekt umsonst behandelt hat.
Gruss
Czauderna

vlac
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Beitrag von vlac » 31.03.2017, 11:27

Hallo,

also hier werden verschiedene Dinge bunt zusammen gewürfelt. Zunächst mal entsprechen die Leistungen bei der Versorgung von GKV-Versicherten mit ruhendem Leistungsanspruch vergleichbar mit den normalen Leistungen der GKV; sie sind allerdings dem Umfang nach auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, die Früherkennung von Krankheiten sowie Schwangerschaft und Mutterschaft begrenzt.

Im Zusammenhang mit dem Notlagentarif der PKV indes wird immer wieder mal behauptet, die Leistungen seien mit denen des AsylbLG vergleichbar. Der entsprechende Paragraph enthält eine solche Formulierung aber nicht, und spricht nunmehr ebenfalls von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen.

Es gab und gibt auch keine Fälle, in denen chronisch Kranke, die von lebenswichtigen Medikamenten abhängig sind, sterben mussten, weil ihnen diese Medikamente verweigert wurden, und auch die Aussage, chronisch Erkrankungen könnten grundsätzlich nicht akut sein, stimmt nicht: Eine chronische Erkrankung wird immer dann akut, wenn eine Verschlechterung droht, oder eingetreten ist.

Bei einem Insulinpflichtigen ist dies stets dann der Fall, wenn das Insulin benötigt wird, weshalb das Insulin auch ohne Zweifel unter die Notfallbehandlung fällt.

Aber: Es gibt es auch immer noch jene Personen, die gar nicht bei einer Krankenkasse gemeldet sind. Immer wieder gibt es in den Medien Berichte über medizinische Hilfseinrichtungen, die anonym und kostenlos behandeln, von solchen Patienten überlaufen werden, und die stets als Grundaussage haben, dass diese Menschen sonst keinen Zugang zu medizinischen Leistungen haben.

Tatsächlich ist es aber so, dass jene, die zwar gemeldet sind, aber Beiträge nicht gezahlt haben, eben Zugang zur oben beschriebenen Notfallbehandlung haben.

Jene, die der GKV zuzurechnen sind, aber dort nicht gemeldet sind, könnten dies jederzeit tun, und hätten dann zunächst einen vollen Leistungsanspruch - aber eben gegen Beitragsbescheid, und laufende Verpflichtungen.

Mit dem Beitragsschuldenentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber bedauerlicherweise einer Regelung den Boden bereitet, die einen Anreiz darstellt, sich so lange wie möglich nicht bei der Krankenkasse zu melden, wenn man zu der Gruppe von Personen gehört, die sich seit 2007 gar nicht gemeldet hatten, oder bei denen irgendwann nach dem Ende einer Pflichtversicherung die freiwillige Versicherung nicht festgestellt wurde. Denn diese Personen haben nunmehr das Privileg, nach der Meldung nur sehr geringe monatliche Beiträge nachzahlen zu müssen, was dazu geführt hat, dass sich so mancher die Rechnung aufgemacht hat, und zu dem Ergebnis gelangt ist, dass er besser fährt, auf den damaligen Schuldenerlass zu verzichten, und stattdessen so lange zu warten, wie möglich, denn die Ersparnis an laufenden Beiträgen überschreitet die zu erwartende maximale Nachzahlung schon nach wenigen Monaten sehr erheblich.

Das bedeutet aber eben im Umkehrschluss auch, dass diese Personen medizinische Leistungen selbst bezahlen müssen, und zwar so lange, bis sie sich melden.

Bei jenen indes, bei denen ein ruhender Leistungsanspruch fest gestellt wurde, muss man aber auch dazu sagen, dass das Leistungsruhen der reinen Lehre nicht von Dauer sein sollte: Denn in aller Regel wird die Angelegenheit in die Vollstreckung gegeben, was dann meist in eine Ratenzahlung oder Pfändung und dementsprechend zu einem Abtragen der Forderung führt. Wer nicht zahlungsfähig ist, hat indes die Möglichkeit Sozialleistungen zu beantragen, und damit das Ruhen der Leistungen zu beenden. Wer das nicht tut, muss aber eben auch mit dem eingeschränkten Leistungsanspruch leben.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 31.03.2017, 11:34

Habt ihr wirklich den Eindruck helmes63 interessiert sich einen Deut um die Antworten?

Nur Interessehalber gefragt. Aus seinem Geschwurbel ist aus meiner Sicht deutlich zu erkennen das er keine Antworten liest und kein Interesse an einer ernsthaften Problemlösung hat.

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