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Wechsel von PKV in GKV, über 55 und noch einige andere "

Verfasst: 09.01.2017, 11:26
von der-ahnungslose
Hallo zusammen,
habe hier mit viel Interesse die verschiedensten Probleme
und die aufgezeigten Lösungen/ Vorschläge dazu mitgelesen.
Nun möchte ich mal kurz meinen "Fall" schildern.
Seit 1999 bin ich selbstständig (Kleingewerbe) mit Verkäufen im Internet/ eigenem Onlineshop.
2001 bin ich von der GKV in die PKV gewechselt.
Eines Tages kam ein Mann einer Versicherung aus Wuppertal ins Haus, der mir die PKV "schmackhaft" gemacht hat.
Für mich war damals nur die Beitragseinsparung wichtig.
Irgendwelche Privilegien hatte ich noch nie und brauche ich auch nicht.
Heute bin ich, nicht zuletzt durchs www etwas schlauer.
Die Beiträge haben sich in 15 Jahren verdreifacht, nun macht es irgendwie keinen Spass mehr,
wenn viele Hartz4-er unterm Strich finanziell besser dastehen als ich.
Die Einnahmen bleiben (Gottlob) halbwegs gleich, die Ausgaben steigen aber immer mehr.
Ich bin nun 56, geschieden und neu liiert.
Meine neue Partnerin ist auf Jobsuche, erhält seit einem 3/4 Jahr "Hilfe zum Lebensunterhalt"
in einer 2-stelligen Summe + Beiträge zur GKV.
Da wir beim Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft zählen, wurden auch meine Einnahmen mit gerechnet.
Auch von meinen Krankenkassenbeiträgen übernimmt das Jobcenter einen großen Teil.

Letzten Monat kam nun wieder eine Erhöhung meiner PKV um über 80 Euro im Monat.
Werde jetzt wohl in den Standardtarif wechseln, der etwa die Leistungen der GKV bietet.
Mein eigentliches Ziel ist es, wieder in die GKV zu wechseln.

Meine Partnerin hat schon viele Bewerbungen geschrieben, bisher ohne Erfolg.
Um nicht tatenlos zu sein, hat sie sich auch beim Bundesfreiwilligendienst beworben,
was laut einem Telefonat vorgestern sogar klappen könnte.

Nun mein "Plan": Wir heiraten, ich melde mein Gewerbe ab und bin dann über eine
vorübergehende Familienversicherung wieder in der GKV.
Warum soll man das Nützliche nicht mit dem Angenehmen verbinden ;-)
Nach langem Studium des www sollte das funktionieren.
Allerdings habe ich nichts dazu gefunden, wenn der Ehepartner "Bufdi" ist.
Kann ich mich da in die Familienversicherung "mogeln",
oder geht das nur bei einer "richtigen" Arbeitsstelle?

Danke schonmal fürs lesen, hoffentlich hilfreiche Antworten
und weggelassene Vorwürfe.

Verfasst: 09.01.2017, 11:50
von Czauderna
Hallo,
Ja, genau so kann es gehen. Heiraten, dann sofort Gewerbe aufgeben, kein Einkommen über 425,00 € (450,00€ bei Mini-Job) haben und schon klappt das mit der Familienversicherung. der Versichertenstatus der Ehefrau ist egal, Hauptsache, sie ist selbst Mitglied in der GKV.
Übrigens, wenn du danach deine selbständige Taetigkeit wieder aufnimmst, kannst in der GKV bleiben.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 09.01.2017, 12:23
von der-ahnungslose
Klingt doch schonmal nicht schlecht.

Nachdem ich meinen Antrag auf Standarttarif abgeschickt hatte,
kam nun nicht etwa eine Bestätigung der Annahme seitens der PKV,
sondern 17 A4-Seiten Kleingedrucktes mit Paragraphen und Zahlen,
was in welcher Höhe bezahlt werden würde ...
Tenor des Schreibens ist, ich solle das alles doch nochmal überdenken.

Nach telefonischer Rücksprache wurde nun der Einkommenssteuerbescheid von 2016 verlangt,
ohne den könne der Vertrag nicht geändert werden, dies wäre gesetzlich so geregelt.
Da mir selbiger mit etwas Glück frühestens im Sommer vorliegt, könnte ich garnicht aus dem alten Vertrag.
Weil ich am Telefon hartnäckig blieb, würde nach Rücksprache der Dame am Telefon,
vorerst der Einkommenssteuerbescheid von 2015 benötigt.
Den von 2016 solle ich nun unbedingt binnen 3 Monaten nachreichen,
ansonsten würde mein alter PKV- Vertrag weiterlaufen.
Was soll denn dieser Blödsinn ???
Hätte mich noch tierisch aufregen können, aber die Frau am Telefon kann wohl auch nichts dafür
und bekommt mit etwas Pech von oben und von unten Feuer.

Den Einkommenssteuerbescheid von 2015 hab ich nun weggeschickt,
mal sehen was nun noch "fehlt".

Verfasst: 09.01.2017, 12:27
von Czauderna
Hallo,
das wusste ich bisher auch nicht - dass die PKV sich für das Einkommen des Versicherungsnehmers interessiert - warum das denn ?.
Vielleicht kann ein PKV-Experte hier mal etwas dazu schreiben ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.01.2017, 12:40
von der-ahnungslose
Es geht um die Zugangsvoraussetzungen zum Standardtarif.
Entweder über 65 oder bei über 55 ein Jahreseinkommen von max. 52200 EU.

Letzteres ist bei mir gegeben und das wissen die Leute bei der PKV auch.
Ich hoffe mal, die stellen sich nur dumm,
schließlich bekomme ich seit etwa einem 3/4 Jahr Geld vom Jobcenter.
Die entsprechenden Unterlagen liegen auch bei meiner PKV vor.

Verfasst: 09.01.2017, 12:42
von Czauderna
Hallo,
vielen Dank - wieder etwas dazugelernt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.01.2017, 14:27
von der-ahnungslose
Was genau ist der "Versichertenstatus" ?
Wenn darunter eine sozialversicherungspflichtige Arbeit verstanden wird,
zählt dann der Bundesfreiwilligendienst auch dazu ?
Das Geld kommt ja beim Bufdi irgendwie "vom Staat".

Verfasst: 10.01.2017, 14:37
von Czauderna
der-ahnungslose hat geschrieben:Was genau ist der "Versichertenstatus" ?
Wenn darunter eine sozialversicherungspflichtige Arbeit verstanden wird,
zählt dann der Bundesfreiwilligendienst auch dazu ?
Das Geld kommt ja beim Bufdi irgendwie "vom Staat".
Hallo,
darunter ist zu verstehen, wie jemand als Mitglied in der GKV versichert ist, also als Pflichtversicherter, z.B. Arbeitnehmer, Rentner, ALG-Bezieher, Student, freiwilliges Soziales Jahr und auch BUFDI oder als freiwillige Versicherte, z.B. Arbeitnehmer, Rentner, Selbständiger, Beamter,Arbeitsloser
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.01.2017, 16:27
von der-ahnungslose
Kurze Rückmeldung, der Standardtarif ist nun seitens der PKV bestätigt.
Die Zusage für das Bufdi- Jahr für meine bessere Hälfte (eigentlich höchstens ein Drittel ;-) ) kam auch.
Dann also nur noch fix zum Standesamt und hoffen, dass der Plan mit der Familienversicherung aufgeht.
Werde hier auf alle Fälle über Sieg oder Niederlage berichten.
Kann ja sein es interessiert.
Oft wird in Foren ja geschrieben, dass ab 55 generell ein Wechsel PKV zur GKV unmöglich ist.

Verfasst: 14.01.2017, 20:16
von Czauderna
Hallo,
Oft wird in Foren ja geschrieben, dass ab 55 generell ein Wechsel PKV zur GKV unmöglich ist.
ja, als Mitglied ist das schon grundsätzlich nicht mehr möglich, über die Familienversicherung geht es aber weil da die Altersgrenze keine Rolle spielt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.01.2017, 12:13
von der-ahnungslose
Je länger ich versuche mich im www zu informieren bzw. weiterzubilden,
desto unsicherer werde ich.
Ich finde nur die Konstellation "Bufdi ist Familienversichert".
Den umgekehrten Fall, das ein Bufdi seinen Ehepartner ohne Einkommen
über die Familienversicherung versichern will, gibt es wohl garnicht.
Werde ich am Ende noch ein Präzedenzfall ? ;-)
Mir wäre es lieb, wenn es irgendwo einen § gibt, auf den man sich berufen kann.
Mich verwirrt wie gesagt die Tatsache, das als Bufdi kein "eigenes Geld" verdient wird,
sondern die Zahlung sozusagen vom Staat kommt, ähnlich wie es beim 1-Euro- Job war.
Könnte ja mal bei der AOK anfragen, aber ob da nicht vielleicht schlafende Hunde geweckt werden...
Denke mal die Begeisterung seitens der GKV wird sich ohnehin in Grenzen halten.

Verfasst: 15.01.2017, 12:27
von Czauderna
Hallo,
guckst du hier :

§ 7 Absatz 1 Satz 1 SGB V wird wie folgt gefasst:

(1) Wer eine geringfügige Beschäftigung nach §§ 8, 8a des Vierten Buches ausübt, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei; dies gilt nicht für eine Beschäftigung …

2.nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz,

3. nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz

Damit wird verdeutlicht, dass eine Tätigkeit innerhalb des FSJ, FÖJ oder BFD trotz des geringen Entgelts (Taschengeld) der gesetzlichen Krankenversicherung unterfällt. Es liegt eine Pflichtversicherung vor.

§ 10 Absatz 2 Nummer 3 SGB V lautet wie folgt:

(2) Kinder sind versichert …

3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,…

Es wird klargestellt, dass Kinder, die ein Freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, bis zum Alter von einschließlich 24 Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind.

Quelle: Bundesrat, BR-Drucksache 849/10

Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.01.2017, 10:19
von der-ahnungslose
Das Beste wird wohl sein- rankommen lassen.
Je länger ich mich damit befasse, umso mehr Verwirrung gibts.

Eine Frage noch, bin bei meiner Recherche über den
Begriff "Versicherungsfrei" gestolpert.
Kann das ein "Fallstrick" sein ?

Verfasst: 16.01.2017, 11:22
von Czauderna
der-ahnungslose hat geschrieben:Das Beste wird wohl sein- rankommen lassen.
Je länger ich mich damit befasse, umso mehr Verwirrung gibts.

Eine Frage noch, bin bei meiner Recherche über den
Begriff "Versicherungsfrei" gestolpert.
Kann das ein "Fallstrick" sein ?
Hallo,
"versicherungsfrei" sagt aus, dass keine Versicherungspflicht vorliegt, d.h. eine solche Beschäftigung keine Pflichtmitgliedschaft in einer GKV-Kasse auslöst - Beispiel : Ein PKV-Versicherter nimmt einen 450,00 € Job auf - deshalb kann er trotzdem nicht in die GKV wechseln, weil diese Beschäftigung versicherungsfrei ist. Nimmt er dagegen einen Job mit 500,00 € auf, dann besteht dem Grunde nach Versicherungspflicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.08.2017, 13:45
von der-ahnungslose
Mal eine kurze Rückmeldung von mir.
Die Eheschließung ist "vollzogen" :) :twisted:
Zum Monatsende melde ich dann mein Gewerbe ab und werde mal
bei der AOK meiner Gattin anklopfen.
Die Begeisterung wird sich sicherlich in Grenzen halten,
aber ich kann denen ja schonmal verkünden,
daß ich mich spätestens zum Jahresende freiwillig weiterversichern werde.