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Freie Krankenhauswahl

Verfasst: 07.01.2017, 16:40
von pilotxxl
Hallo.
Ich habe da mal eine Frage.
Darf ich als GKV Rentner für eine OP oder eine spezielle Untersuchung, die auch in den Leistungen meiner KK enthalten ist, dass KH frei wählen z.B. ich wohne in München will aber nach Berlin, weil dort meiner Meinung nach für meine Erkrankung die Ärzte besser spezialisiert oder moderner OP Methoden angewandt werden?

Re: Freie Krankenhauswahl

Verfasst: 07.01.2017, 17:08
von GerneKrankenVersichert
pilotxxl hat geschrieben:Hallo.
Ich habe da mal eine Frage.
Darf ich als GKV Rentner für eine OP oder eine spezielle Untersuchung, die auch in den Leistungen meiner KK enthalten ist, dass KH frei wählen z.B. ich wohne in München will aber nach Berlin, weil dort meiner Meinung nach für meine Erkrankung die Ärzte besser spezialisiert oder moderner OP Methoden angewandt werden?
Hat dein Arzt auf der Einweisung ein Krankenhaus angegeben?

Verfasst: 07.01.2017, 17:31
von pilotxxl
@GerneKrankenVersichert.
>>Hat dein Arzt auf der Einweisung ein Krankenhaus angegeben?<<

Meine Frage war, ob ich frei wählen darf. Ob der Arzt gerne mit einem bestimmten KH zusammenarbeitet (aus welchen Gründen auch immer) ist bei freier KH Wahl dann uninteressant. Ich würde dann dem Arzt sagen in welches KH ich will, der Arzt könnte mir bei freier KH Wahl nicht vorschreiben wohin ich gehe. Sollte er es doch versuchen und auf ein bestimmtes KH, nach seiner und nicht nach meinen Vorlieben bestehen bestünde ja noch die Möglichkeit den Arzt zu wechseln.

Verfasst: 07.01.2017, 17:43
von Czauderna
Hallo,
Grundsätzlich besteht in Deutschland die freie Arzt und Krankenhauswahl, d.h. wenn es sich um ein Vertragskrankenhaus handelt, dann sollte das klar gehen, allerdings spielt auch hier das Geld u.U. eine Rolle. Wenn das von dir indes Auge gefasste Krankenhaus wesentlich teurer sein sollte als die Häuser in deiner Umgebung, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass deine Kasse sich da evtl. querlegen wird, kann aber auch nicht sein. Was du auf jeden Fall nicht bekommst, das sind die Fahrkosten nach Berlin und zurück.
Mein Rat - auf jeden Fall vorher mit der Kasse abklären.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 07.01.2017, 17:47
von GerneKrankenVersichert
Frei wählen darfst du. Suchst du allerdings ohne zwingenden Grund ein anderes Krankenhaus als das auf der Einweisung angebene aus, können dir die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden (§ 39 Abs. 4 SGB V). Ob deine Kasse das tut, kann nur sie dir beantworten.

Verfasst: 07.01.2017, 17:56
von pilotxxl
@Czauderna, danke für Deine Antwort. Das mit den Fahrtkosten ist nachvollziehbar. Das Beste ist ich frage vorher die KK. ob die Kosten übernommen werden. Es geht mir auch nicht um Berlin oder Hamburg, sondern, um die beste Fachärztliche Versorgung. Wie ja allgemein bekannt ist, arbeiten nicht in jedem KH mit der gleichen Fachabteilung auch die Fachlich besten Ärzte. Zumindest habe ich schon solche Erfahrungen machen dürfen.

Verfasst: 17.01.2017, 21:49
von Scaver
Als Tipp: Versuch dir von deiner Krankenkasse ausrechnen zu lassen, was für deinen Fall das nächste Krankenhaus kosten würde (nach DRG) und was das Krankenhaus deiner Wahl. Ich habe selber damit öfter mal beruflich zu tun und sehe da oft Unterschiede von einigen Hunderten bis Tausenden Euro für die selbe DRG (Tausende sind aber eher die Ausnahme).
Zwar muss die Kasse das vorab nicht, da eine DRG vorab auch nicht immer zuverlässig zu ermitteln ist, aber so hättest Du einen Blick darauf, was dich da erwarten könnte.

Verfasst: 22.03.2017, 11:38
von Querdenker
Kann eine KK sowas verweigern? Weil ich habe neulich die Erfahrung gemacht das man sowas nicht für mich machen wollte :/

Verfasst: 22.03.2017, 12:02
von Czauderna
Querdenker hat geschrieben:Kann eine KK sowas verweigern? Weil ich habe neulich die Erfahrung gemacht das man sowas nicht für mich machen wollte :/
Hallo,
ja, sie muss das nicht tun - gehört zum Service.
Gruss
Czauderna