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Frage zu Blockfrist, wieder krank in neuer Blockfrist
Verfasst: 04.01.2017, 14:00
von jupiter70
Meine erste Blockfrist lief laut Krankenkasse von 4.2013 - 4.2016. Ich war von April 2013 bis Ende 2014 mit kurzen Unterbrechungen im Krankengeld. Nach Reha hatte ich eine Wiedereingliederung bis Frühjahr 2015 über die Rentenkasse. Danach habe ich einige Monate weiter gearbeitet in Vollzeit und war danach bis Mitte 2016 arbeitslos und habe ALG I bekommen. Ich habe dann wieder eine Arbeit bekommen in Vollzeit und bin leider seit Dezember 2016 wieder wegen einer ähnlichen Krankheit wie damals krankgeschrieben. Krankenkasse meint sie muss erst feststellen ob ich wieder Krankengeld bekomme. Wie ist eure Meinung? Das Warten nervt gewaltig und die Ungewissheit.
Verfasst: 04.01.2017, 15:35
von Czauderna
Hallo,
so, wie geschildert und wenn es sich tatsächlich um die gleiche Erkrankung (Ursache) handelt, dann könnte die Arbeitsunfähigkeit noch während der bestehenden Blockfrist (4 ist Monat gemeint oder Quartal ?) eingetreten sein und dann gibt es kein Krankengeld.
Ansonsten, wenn also die Blockfrist schon abgelaufen ist und wenn für die Dauer von insgesamt sechs Monaten (muss nicht in einem Stück gewesen sein)keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat, sollte es wieder Krankengeld geben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.01.2017, 15:54
von jupiter70
Mit 4 ist April gemeint.
Ich muss noch einmal etwas konkreter fragen. Ab wann beginnt dieser 6-monatige Zeitraum? Mit Start der neuen Blockfrist oder mit der vorletzten AU auf den gleichen Krankheitskomplex. Wenn ich bis Dezember 2014 AU war und die neue Blockfrist im Mai 2016 startet rechnen sich die 6 Monate dann ab Mai 2016 oder ab Dezember 2014?