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Vollzeitstelle -> Kündigung -> MDK Termin

Verfasst: 23.12.2016, 10:43
von mumai
Liebe Forengemeinde,

ich habe ein problem. Habe bereits mehere fast identische Themen hierzu im Forum gelesen und fühle mit. Ich habe am 22.01.2016 eine neue Vollzeitstelle angenommen. Bisher habe ich mich gut eingelebt und ging bis dato gerne zur Arbeit. Es gab öfter mal reibereien bzw kleinigkeiten die meinen Kollegen nie wirklich gefielen. Man kann es eben nie einem recht machen.

Vor kurzem fingen auch neue Mitarbeiter an, denen gleich von Anfang an eingeflößt wurden, sich meine Arbeitsweise nicht abzugucken. Nun gut, das störte mich auch nicht weiter. An einem normalen Arbeitstag kassierte ich einen Stammkunden an der Kasse, wobei ich wohl vergessen habe, ihm eine Guthabenkarte abzukassieren. Die Cheffin kam dann einen Tag später um mir mitzuteilen, das ich vergessen hätte, dem Kunden die Guthabenkarte abzuziehen. Nun sah ich den Kunden 3 Tage später und bat ihn, die offene Rechnung noch zu bezahlen. Darauf hin meinte er: „Ich bezahle in ein paar Tagen, denn deine Cheffin hat gesagt ich soll dich noch etwas zappeln lassen“.

Dann gab es Zeiten wo mir unterstellt wurde, das ich an fremde Trinkgeldbecher (Diese stehen unter der Kasse im Regal für jeden Kollegen) gehe und mir das rausnehme, was ich brauche. Das musste ich erstmal sacken lassen. Nun gut, ich als Humorvoller und positiver Mensch sah das mit einem lächeln am Ende. Als dann von Zeit zu Zeit merkte das meine Arbeit sobotiert wird und jemand sich an meinem Spint zuschaffen macht, war für mich der Ofen aus. Ich habe es mir einige Monate mitangesesehen und der letzte Schuss war schlussendlich das Anschreien und drohen im Büro von der Cheffin.

Ich muss dazusagen, das ich mit Bauchweh und Angst zur Arbeit ging, und das Gefühl hatte nicht mehr gebraucht zu werden. Ich wurde ständig per Kamera überwacht. Wurde aus der Ferne angerufen wenn eine „Tür“ offen stand und meine nette Kollegen (nicht alle, aber die alt-eingesessenen) meine Arbeit sabotierten und mich anschließend jedesmal auflaufen ließen. Ich war bisher immer pünktlich. Beispiel: Meine Arbeitszeit beginnt um 14:00 Uhr, um 13:50 Uhr müssen wir fertig und umgezogen an der Kasse stehen. Ich war bisher immer um 13:30 Uhr an der Kasse. Nun fühlen die sich von meiner frühen Anwesenheit so gestört, das ich nur noch um 13:45 Uhr die Firma betreten darf.

Nun zu meinem Problem. Ich habe nun am 02.11.2016 meine fristgerechte Kündigung zum 31.12.2016 abgegeben. Vom 01.12- 05.12 war ich arbeiten und habe mich dann nach erneutem Anschreien meiner Cheffin krankschreiben lassen. Mein Arzt schrieb mich vom 06.12.-12.12.2016 und vom 12.12.-31.12.2016 krank. Ich habe mich auch schon um eine neue Vollzeitstelle gekümmert und bin ab 01.01.2017 wieder in arbeit. Nun habe ich am 21.12.2016 von meiner Krankenkasse (KKH Allianz) ein Schreiben mit Termin zum MDK am 29.12.2016 erhalten. Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Denn schließlich stehen Lohn und Krankengeld auf dem Spiel.

Nun habe ich dazu einige Fragen:

1. Kann der MDK mich rückwirkend gesundschreiben?
2. Was muss ich beachten?
3. Wenn der MDK mich gesundschreibt, muss ich bis 31.12.2016 in der Firma noch arbeiten gehen?
4. Wie sieht es mit Krankengeld aus bzw. bekomme ich diese vom AG bezahlt?
5. Erlischt mein Versicherungsverhältnis? Wenn ja, was muss ich tun?
Ich bin völliger laie und bin keiner der andauernd zum Arzt rennt. Ich war bisher das erste mal Krankgeschrieben. Ich bin Psychisch auch echt angeschlagen, ging mit Bauchweh und Angst zur Arbeit. Meine Ärztin hat mich auf Magenschleimheitentzündung und Rückenschmerzen krankgeschrieben. Meine Ärztin ist auch bis Neujahr im Urlaub, sodass ich den Befund wie er verlangt wird nicht zum MDK Termin mitnehmen kann.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?

LG M.

Verfasst: 23.12.2016, 10:56
von GerneKrankenVersichert
Bei der Beschreibung gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber noch Lohnfortzahlung leistet und du zum MDK musst, weil der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt. Unter dieser Annahme zu deinen Fragen:

1. Kann der MDK mich rückwirkend gesundschreiben?

Theoretisch ja. Wenn der Arzt dir z. B. einen Armbruch bescheinigt hätte, den es nie gegeben hat. Ich gehe allerdings davon aus, dass eine F...-Diagnose vorliegt. Da sehe ich keine Gefahr.

2. Was muss ich beachten?

Hingehen und offen ehrlich alles so beschreiben, wie du es hier gemacht hast. Wichtig ist, dass du deine gesundheitlichen Einschränkungen beschreibst. Mobbing alleine führt nicht zur Arbeitsunfähigkeit, sondern die Gesundheitsprobleme, die daraus resultieren.

3. Wenn der MDK mich gesundschreibt, muss ich bis 31.12.2016 in der Firma noch arbeiten gehen?

Ja. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass dies geschieht. Damit, dass du dir zum 01.01.17 eine neue Stelle gesucht hast, zeigst du ja, dass die Situation für dich unerträglich war und du schon selbst einen Ausweg gefunden hast.

4. Wie sieht es mit Krankengeld aus bzw. bekomme ich diese vom AG bezahlt?

Der Arbeitgeber muss 6 Wochen Gehalt bzw. bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses zahlen.

5. Erlischt mein Versicherungsverhältnis? Wenn ja, was muss ich tun?

Nein. Dein Versicherungsschutz besteht weiter.

Alles Gute

Verfasst: 23.12.2016, 11:25
von mumai
Vielen dank für deine Antwort.

Zu meiner 1. Frage:
Meine Ärztin schrieb mich auf: K29, M54 und F45 krank. Wie warscheinlich ist es, das ich rückwirkend gesundgeschrieben werde?

Zu meiner 3. Frage:
Wie soll ich das dem MDK erklären?

Was ich gerade noch gelesen habe im Schreiben der KK, dort steht (Zitat):
Falls sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat und Sie bereits wieder arbeitsfähig sind, erübrigt sich eine Untersuchung. Bitte informieren Sie uns entsprechend
Kurze Daten nochmal: Ich habe am 02.12.2016 meine Kündigung zum 31.12.2016 abgegeben. Der MDK Termin ist am 29.12.2016. Wäre es nicht möglich, das ich mich am 29.12.2016 bei der KK wieder Gesund melde und die letzten 2 Arbeitstage einen anderen Arzt aufsuche?

Verfasst: 23.12.2016, 12:09
von Czauderna
mumai hat geschrieben:Vielen dank für deine Antwort.

Zu meiner 1. Frage:
Meine Ärztin schrieb mich auf: K29, M54 und F45 krank. Wie warscheinlich ist es, das ich rückwirkend gesundgeschrieben werde?

Zu meiner 3. Frage:
Wie soll ich das dem MDK erklären?

Was ich gerade noch gelesen habe im Schreiben der KK, dort steht (Zitat):
Falls sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat und Sie bereits wieder arbeitsfähig sind, erübrigt sich eine Untersuchung. Bitte informieren Sie uns entsprechend
Kurze Daten nochmal: Ich habe am 02.12.2016 meine Kündigung zum 31.12.2016 abgegeben. Der MDK Termin ist am 29.12.2016. Wäre es nicht möglich, das ich mich am 29.12.2016 bei der KK wieder Gesund melde und die letzten 2 Arbeitstage einen anderen Arzt aufsuche?
Hallo,
wenn ich dich richtig verstehe, willst du dich zum 29.12. als arbeitsfähig melden um den MDK-Termin zu verhindern und dann am 30.12.2016 zu einem anderen Arzt gehen in der Hoffnung, dass der dich wie als arbeitsunfähig erklärt, damit hättest du erst mal deinen Krankengeldanspruch ab 01.01.2017 gesichert und die Kasse müsste dich dann erneut zum MDK vorladen, wenn sie das wollte - ja, könnte klappen, aber woher willst du einen solchen Arzt nehmen, der dieses "Spielchen" mitmacht - wenn du doch arbeitsunfähig bist und dein derzeitiger Arzt das auch so spricht, was spricht gegen den MDK-Termin - deine Angst, dass der MDK die Arbeitsunfähigkeit von Anfang an als nichtig erklärt liegt meiner Meinung nach bei weniger als 1% - wahrscheinlicher ist es, dass er die AU. zum 31.12.2916 als beendet ansehen wird oder auch eben nicht und dann bekommst du trotzdem Krankengeld ab dem 01.01.2017.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.12.2016, 12:16
von GerneKrankenVersichert
mumai hat geschrieben: Meine Ärztin schrieb mich auf: K29, M54 und F45 krank. Wie warscheinlich ist es, das ich rückwirkend gesundgeschrieben werde?
Äußerst unwahrscheinlich
mumai hat geschrieben: Zu meiner 3. Frage:
Wie soll ich das dem MDK erklären?
So wie du es hier geschrieben hast. Ich würde noch das Kündigungsschreiben und den neuen Arbeitsvertrag mitnehmen.

mumai hat geschrieben: Kurze Daten nochmal: Ich habe am 02.12.2016 meine Kündigung zum 31.12.2016 abgegeben. Der MDK Termin ist am 29.12.2016. Wäre es nicht möglich, das ich mich am 29.12.2016 bei der KK wieder Gesund melde und die letzten 2 Arbeitstage einen anderen Arzt aufsuche?
Um deine und auch die Glaubwürdigkeit deines Arztes nicht zu beschädigen, kann ich von solchen Spielchen nur abraten. Entweder bist du arbeitsunfähig oder nicht. Wenn ja, steh dazu, wenn nein, dann auch und gehe noch bis zum 31.12. arbeiten.

Wenn du es so machst, gehe ich davon aus, dass dein Arbeitgeber dir kein Gehalt zahlen wird und du es einklagen musst.

@Czauderna: es geht hier um Zweifel an der AU, nicht um Krankengeld. Ab 01.01.17 besteht ein neues Arbeitsverhältnis.

Verfasst: 23.12.2016, 12:31
von mumai
Wäre das mitnehmen des neuen Arbeitsvertrages und die Kündigung beim MDK Termin nicht das was der AG erreichen will? Damit würde ich doch zugeben das meine Krankschreibung nicht so der Wahrscheint entsprach, obwohl meine Symtome und Kopfschmerzen daraus resultieren.

Wäre es dann nicht sinnvoll einfach beim MDK Arzt zu bestätigen das es mir schlecht ging bis heute (29.12) und er mich dann ab 01.01.2017 wieder arbeiten schicken will. Wäre es sinvoll zu erwähnen das ich eine neue Arbeit habe oder macht das keinen Unterschied, bzw. weiß der MDK schon das ich gekündigt habe?

Verfasst: 23.12.2016, 13:06
von Czauderna
Hallo GKV,
@Czauderna: es geht hier um Zweifel an der AU, nicht um Krankengeld. Ab 01.01.17 besteht ein neues Arbeitsverhältnis.
oh sorry, hab ich überlesen - ja, dann, volle Übereinstimmung, aber die war vorher auch schon da.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.12.2016, 15:31
von GerneKrankenVersichert
mumai hat geschrieben:Wäre das mitnehmen des neuen Arbeitsvertrages und die Kündigung beim MDK Termin nicht das was der AG erreichen will? Damit würde ich doch zugeben das meine Krankschreibung nicht so der Wahrscheint entsprach, obwohl meine Symtome und Kopfschmerzen daraus resultieren.

Wäre es dann nicht sinnvoll einfach beim MDK Arzt zu bestätigen das es mir schlecht ging bis heute (29.12) und er mich dann ab 01.01.2017 wieder arbeiten schicken will. Wäre es sinvoll zu erwähnen das ich eine neue Arbeit habe oder macht das keinen Unterschied, bzw. weiß der MDK schon das ich gekündigt habe?
Wenn man im Arbeitsverhältnis steht, erfolgt die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit immer im Bezug auf das Arbeitsverhältnis.

Das heißt, solange du diesen Arbeitgeber hast, der dich krank macht, kann durchaus Arbeitsunfähigkeit bestehen, auch wenn du bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten kannst - so wie bei dir ab 01.01.2017.

Oder mal ein anderes Beispiel. Der Dachdecker, bei dem plötzlich enorme Höhenangst auftritt, ist arbeitsunfähig als Dachdecker. Er kündigt zum 31.12.2016, um ab 01.01.2017 bei McDonalds Burger zu braten. Dann ist er bis 31.12.16 arbeitsunfähig, ab 01.01.2017 nicht mehr.

Mach dir wegen dem MDK keinen Kopf, genau das, was du gemacht hast, schlägt er bei einem Arbeitsplatzkonflikt vor. Ich gehe davon aus, dass er eher sauer auf deinen Arbeitgeber ist, der ihm wegen solcher Lappalien die Zeit stiehlt. Erkläre dem MDK, dass du nicht mehr zu deinem alten Arbeitgeber gehen kannst, da die Arbeit dort dich krank macht, vor allen Dingen nach deiner Kündigung. Und dass du schon reagiert hast und ab 01.01.2017 einen neuen Arbeitsplatz hast. Alles wird gut.

Verfasst: 24.12.2016, 07:51
von mumai
Vielen dank für eure netten Antworten. Ich wünsche euch ein schönes Weihnachtsfest und ein guten Rutsch ins neue Jahr!

Verfasst: 29.12.2016, 10:12
von mumai
Heute habe ich den Termin und werde natürlich darüber berichten.

Verfasst: 30.12.2016, 07:32
von mumai
Guten morgen,

ich war nun gestern da und habe nach ca 2 Stunden warten (trotz Termin) mein Gespräch bzw. Termin zur Untersuchung beim MDK wahrgenommen. Die Ärztin war sehr unfreundlich und hat mir viele Fragen zum Kranheitsbild gestellt. Nach langen hin und her wurde mir schließlich meine AU vom Arzt bestätigt. Also alles in bester Ordnung.

Gibt es eine Möglichkeit gegen den AG vorzugehen? Denn der Stress, Aufwand und Kosten die ich hatte (Fahrtweg mit Auto durch ganz Berlin).

Verfasst: 30.12.2016, 11:15
von Czauderna
mumai hat geschrieben:Guten morgen,

ich war nun gestern da und habe nach ca 2 Stunden warten (trotz Termin) mein Gespräch bzw. Termin zur Untersuchung beim MDK wahrgenommen. Die Ärztin war sehr unfreundlich und hat mir viele Fragen zum Kranheitsbild gestellt. Nach langen hin und her wurde mir schließlich meine AU vom Arzt bestätigt. Also alles in bester Ordnung.

Gibt es eine Möglichkeit gegen den AG vorzugehen? Denn der Stress, Aufwand und Kosten die ich hatte (Fahrtweg mit Auto durch ganz Berlin).
Hallo,
Die Fahrkosten zum MDK kannst du bei der Kasse geltend machen, ansonsten enthalte ich mich eines Kommentars.
Gruß
Czauderna