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Krankenkasse MDK Berichte

Verfasst: 22.12.2016, 18:25
von Tormentor66
Hallo Mitglieder,

ich bin seit 12 Monaten krank geschrieben, vor ca 5 Wochen hatte ich OP nun schreibt mir die Krankenkasse das ich ab den 01.01.2017 gesund sei und könnte ich wieder arbeiten gehen und Sie keine Leistung mehr bezahlen.

Die Krankenkasse hat bei mir heute angerufen das der Arzt gesagte hätte, das ich "voraussichtlich" 2017 wieder arbeitsfähig sei. Wobei ich noch am Montag bei Ihm wegen schmerzen wahr und er mir mitteilte das die Heilung noch ca 2 Monate in Anspruch nimmt.

Nun sagt die Krankenkasse ich muss und soll Berichte Ihr zukommen lassen, damit sie es weiter an den MDK leiten können um zu beurteilen, ob ich weiter krank oder Grund bin ohne mich zu Untersuchen einfach durch Attest.

Meine Frage muss ich das und bin ich dazu verpflichtet.?

Siehe Bild


Bild

Re: Krankenkasse MDK Berichte

Verfasst: 22.12.2016, 18:58
von GerneKrankenVersichert
Tormentor66 hat geschrieben: Meine Frage muss ich das und bin ich dazu verpflichtet.?
Nein, bist du nicht.

Warst du vor dem Krankengeldbezug im Arbeitslosengeldbezug?

Dann kannst du auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, wenn du - wie die Kasse schreibt - wieder für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar bist. Schmerzen und ein längerer Heilungsprozess bedeuten nicht automatisch, dass man nicht arbeiten kann (typisches Beispiel für eine leichte Tätigkeit ist der Pförtner).

Ich kann dir nur raten, dich mit deinem Arzt in Verbindung zu setzen und zu klären, ob er dich ebenfalls für leichte Tätigkeiten einsatzfähig sieht.

Wenn nein, ist der schnellste Weg tatsächlich, dass du dir ein Attest mit der geforderten ärztlichen Begründung geben lässt und damit Widerspruch einlegst. Natürlich kannst du auch einfach Widerspruch einlegen und die Kasse oder den MDK das Attest anfordern lassen. Damit wird die Entscheidung allerdings verzögert.

Verfasst: 22.12.2016, 18:59
von Czauderna
Hallo,
in deinem eigenen Interesse solltest du das machen - das Schreiben der Kasse sagt doch eindeutig, dass, wenn dein Arzt dich noch für arbeitsunfähig über den 31,12,2016 hinaus hält, die entsprechenden Befundberichte dem MDK vorlegen soll.
Also, morgen zum Arzt und alles veranlassen - natürlich kannst du Widerspruch einlegen, aber mit welcher Begründung - die kann dir für die medizinische Seite nur dein Arzt liefern.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.12.2016, 22:31
von Anton Butz
.
Dies scheint ein geeigneter Fall für die Rechtsaufsicht des GRÜNEN Sozialministers
von Baden-Württemberg zu sein:

Wenn Arbeitsunfähigkeit nur aufgrund persönlicher Untersuchung festgestellt werden
darf, ist nicht überzeugend, dass vergleichbare Anforderungen für die Feststellung der
Arbeitsfähigkeit entgegen der Einschätzung des Facharztes nicht gelten sollen und das
Gutachten des Medizinischen Dienstes trotzdem verbindlich ist.

Das glaubt offenbar auch die AOK nicht wirklich, wenn sie eine hinreichende ärztliche
Begründung mit Nennung der dafür maßgeblichen Befunde und Funktionsstörungen
wünscht.

Mit anderen Worten: ein untauglicher Versuch der Arbeitsfähigkeits-Feststellung,
eher eine Nötigung.

.

Verfasst: 22.12.2016, 22:46
von Czauderna
Hallo Anton,
Sehe ich nicht so - die Kasse schreibt nicht von einem Gutachten sondern davon, dass dem MDK ärztlichen Unterlagen Vorlagen, offensichtlich nicht die aktuellsten, daher auch dieser Hinweis, dass aktuelle Befundberichte eingereicht werden können - finde ich voll in Ordnung, zumal das Ganze auch so frühzeitig erfolgte, dass der Versicherte noch reagieren kann. Ich kann hier seitens der Kasse nun keine Willkuer erkennen, hätte das wahrscheinlich genauso so gemacht.
Die Loesung ist doch ziemlich einfach, der Arzt muss ran.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 23.12.2016, 09:19
von GerneKrankenVersichert
Wenn Tormentor vor dem Krankengeldbezug arbeitslos war, sehe ich keinerlei Probleme im Vorgehen der Kasse. Wenn der Arzt allein aufgrund von Schmerzen und einem weitergehenden Heilungsprozess im linken Arm der Ansicht ist, Arbeitunfähigkeit läge vor bzw. läge ab Januar 2017 nicht mehr vor, muss noch nicht einmal ein Leistungsbild erstellt werden.
Begutachtungsanleitung hat geschrieben:Das Aufzeichnen eines Leistungsbildes kann sich erübrigen, wenn das Leistungsvermögen dem Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes bzw. bei Arbeitslosen dem quantitativen Vermittlungsumfang, für den sie sich der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben, entspricht und damit keine Begründung für AU besteht
Etwas anderes ist es, wenn der Arzt weitergehende Angaben zu den Befunden und Funktionsstörungen macht. Dann ist eine persönliche Befunderhebung erforderlich.

https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... -12-12.pdf

Verfasst: 23.12.2016, 10:16
von Anton Butz
Moin,

das hier scheint wieder mal einer der Fälle zu sein, in dem das Krankengeld
ohne vorherige ausreichende Klärung und vorbei an den §§ 24 und 48 SGB X
eingestellt und gewartet wird, was passiert ....

Das ist für Versicherte unerträglich. Wie lange die Arbeitsagenturen das wohl
noch hinnehmen?

Im Übrigen:
http://www.krankenkassenforum.de/vom-md ... ght=#82558

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 23.12.2016, 10:46
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:Moin,

das hier scheint wieder mal einer der Fälle zu sein, in dem das Krankengeld
ohne vorherige ausreichende Klärung und vorbei an den §§ 24 und 48 SGB X
eingestellt und gewartet wird, was passiert ....

Das ist für Versicherte unerträglich. Wie lange die Arbeitsagenturen das wohl
noch hinnehmen?

Im Übrigen:
http://www.krankenkassenforum.de/vom-md ... ght=#82558

Schönen Gruß
Anton Butz
Und wieder differenziert der Anton nicht je nach Ausgangslage und wirft alles munter zusammen in einen Topf.

Erklär mir doch mal bitte, wie du die Arbeitsunfähigkeit bei einem Arbeitslosen, der Schmerzen im linken Arm hat, diesen nicht länger belasten kann und der sonst keine vom Arzt beschriebenen Funktionseinschränkungen hat, begründest. Auf Grundlage der geltenden Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien. Danke.

Verfasst: 23.12.2016, 12:23
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:Moin,

das hier scheint wieder mal einer der Fälle zu sein, in dem das Krankengeld
ohne vorherige ausreichende Klärung und vorbei an den §§ 24 und 48 SGB X
eingestellt und gewartet wird, was passiert ....

Das ist für Versicherte unerträglich. Wie lange die Arbeitsagenturen das wohl
noch hinnehmen?

Im Übrigen:
http://www.krankenkassenforum.de/vom-md ... ght=#82558

Schönen Gruß
Anton Butz
Hallo Anton,
wieso das denn - ich sehe dieses Schreiben sogar als Anhörung - durch den Vermerk, dass aktuelle Befundberichte dem MDK vorgelegt werden können, wenn der behandelnde Arzt eine weitere AU. sieht gibt es doch die Möglichkeit vor dem 01.01.2017 eine Klärung zumindest in die Wege zu leiten. Nach meinem Verständnis müsste das nun folgendermaßen ablaufen - der Versicherte geht heute zu seinem Arzt, legt ihm das Schreiben der Kasse vor und dieser schickt entweder direkt oder per FAX. seine (aktuellen)Befundberichte an den MDK und setzt ggf. die Kasse davon in Kenntnis. Es sollte noch Zeit genug sein, dass der MDK bis zum 31.12. entweder seine Auffassung revidiert und/oder der Kasse eine "ordentliche" Begutachtung empfiehlt, die dann Anfang Januar stattfinden wird - solange zahlt die Kasse dann selbstverständlich Krankengeld.
Gruss
Czauderna