Krankmeldung nach Aussteuerung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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ichselbst
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Krankmeldung nach Aussteuerung

Beitrag von ichselbst » 21.12.2016, 08:29

Guten Morgen.

Mein Vater wird jetzt nach einem Arbeitsunfall in 2015 aus dem Verletztengeld ausgesteuert. Er ist weiter arbeitsunfähig; die EM- Rente wurde sofort abgelehnt. BG-Rente wird dann wohl auch abgelehnt werden.

Wir beantragen für ihn jetzt Alg nach der Nahtlosigkeit.

Er ist ja nun weiter krank. Dass wir weiterhin Krankmeldung brauchen - davon gehen wir aus. Aber müssen die Krankmeldungen weiterhin vom BGARZT ausgestellt werden, oder würde jetzt der Hausarzt ausreichen? Er ist arbeitsunfähig sowohl wegen den Folgen des Unfalls, alsauch wegen "normalen" Erkrankungen.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 21.12.2016, 09:15

ALG I im Rahmen der sog. Nahtlosigkeit wird voraussichtlich nicht funktionieren, da die Deutsche Rentenversicherung bereits den Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt hat.

D.h., ALG I funktioniert nur, wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und er auch nicht mehr arbeitsunfähig ist.

Guckst Du hier:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 81825.html

Zitat:
Grundvoraussetzungen der Nahtlosigkeit


Ein Anspruch auf Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld setzt voraus, dass

•der Antragsteller allein deshalb nicht arbeitslos (für den Arbeitsmarkt verfügbar) ist, weil er wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen auszuüben und

der zuständige Rentenversicherungsträger verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (noch) nicht festgestellt hat.

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 21.12.2016, 09:29

wir haben bereits Widerspruch eingelegt gegen die Ablehnung.
mein Vater ist vor 1961 geboren und fällt eigentlich noch unter den Berufsschutz.

laut Rentenversicherung kann er vollschichtig seinen Beruf, den er zeitlebens gemacht hat, ausüben.

in Fakten ausgedrückt, sie sagen, er kann weiterhin, trotz Herzrhythmusstörungen, Diabetes und eingeschränkter Beweglichkeit der Beine seinen 40-Tonner-Baustellen-LKW über die Autobahnen steuern und weiterhin tonnenweise Schüttgut mit der Schaufel auf den Baustellen bearbeiten.

vor 8 Monaten musste er sogar unterschreiben, dass er keine Fahrzeuge größer als einen PKW steuert, weil ein Gutachten in der BG-Klinik ergeben hat, dass er dazu aktuell nicht mehr in der Lage ist (ua. wegen PTBS).

die Ablehnung entbehrt jeder Logik - aber das Forum ist hier eher die falsche Anlaufstelle für die Sache mit der Rente :wink:

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 21.12.2016, 12:04

ichselbst hat geschrieben: das Forum ist hier eher die falsche Anlaufstelle für die Sache mit der Rente

Das Forum hier ist - auch - eher die falsche Anlaufstelle für die Sache mit dem Arbeitslosen-
geld. :wink:

Soweit mir bekannt ist, muss das Arbeitsverhältnis nicht beendet sein, sondern nur das Be-
schäftigungsverhältnis. Und auf "Arbeits(un)fähigkeit" nach dem Krankengeld-Recht kommt
es im Arbeitslosengeld-Recht nicht an.

In diesem Fall hilft am meisten, sich von der Arbeitsagentur beraten zu lassen und sich dem
Rat zu "ergeben" - dann gibt es auch Arbeitslosengeld.

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ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 21.12.2016, 13:02

meine Frage zielte ja auch eher auf die Krankmeldung ab, wer die nun ausstellen darf/muss. BGArzt oder Hausarzt?

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 21.12.2016, 15:14

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ja stimmt!
Mich würde zuvor aber interessieren, wieso ihr davon ausgeht, dass
ihr weiterhin AUBen braucht.

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ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 21.12.2016, 16:11

weil das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht und der Arbeitgeber weiterhin wissen will ob er auch weiterhin arbeitsunfähig ist.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 21.12.2016, 17:37

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O. K. - aber hier wäre wohl "Arbeitsverhältnis" der richtige Begriff.

Ehrlich gesagt: ich weiß es nicht, nehme aber an, dass es dem Arbeit-
geber ziemlich egal ist, von welchem Arzt die AUB kommt - vielleicht
verzichtet er auch ganz darauf oder auf weitere AUBen, wenn die
letzte "bis auf weiteres" ausgestellt ist.

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ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 20.01.2017, 11:33

ich muss jetzt nochmal die Frage zwecks der Krankmeldung nachfragen.

gestern habe ich bei der Krankenkasse meines Vaters angerufen. die meinten, dass es besser wäre, wenn er weiterhin Krankmeldungen ausgestellt bekäme und die auch bei der Kasse einreicht. auf die Frage hin, ob die dann zwingend vom Durchgangsarzt kommen müssen oder der Hausarzt ausreichen würde, bekam ich nur ein Schweigen als Antwort.

die BG zahlt nach der Aussteuerung ja nichts mehr. warum sollte dann unbedingt vom D-Arzt was ausgestellt werden?

wenn es doch nur noch um den reinen Nachweis einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit geht, dann würde der Hausarzt doch sicherlich ausreichen, oder?

ich habe dann mal meine eigene Krankenkasse angerufen und die sehen es natürlich ganz anders. laut deren Aussage ist keinerlei Krankmeldung mehr notwendig. wenn Fragen zur Arbeitsunfähigkeit bestünden, würde der Arzt angeschrieben und es würde dann ausreichen, wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit auf diese Anfrage hin bestätigt.

hier sind doch einige Kassenmitarbeiter unterwegs.... wie handhaben das denn eure Kassen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.01.2017, 13:08

Hallo,
also ich kann nur berichten, dass, wenn und solange wir im Auftrag der BG. Verletztengeld gezahlt haben, die AU-Bescheinigungen vom D-Arzt ausgestellt werden mussten - in allen anderen Fällen konnte die Meldung auch vom Hausarzt ausgestellt werden, mussten eben nur als A-Unfall bzw. Berufserkrankung gekennzeichnet werden (Kostenträger - BG).
Gruss
Czauderna

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 23.01.2017, 01:27

Danke Czauderna, das klingt für mich auch plausibel und wäre auch so, wie wir es jetzt bei meinem Vater weiter machen würden. Dann wäre der Arbeitgeber beruhigt, da er einen Nachweis bekommt und wir hätten einen Nachweis, dass er weiterhin krankgeschrieben ist.

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