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KVdR oder freiwilliges Mitglied in der KK

Verfasst: 15.12.2016, 04:21
von olaf141186
Lieber Experten,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:

Folgender Fall:

Arbeitsaufnahme: mit 20
EM-Berentung: mit 30

innerhalb der 10 Jahre Arbeitstätigkeit: 2 Jahre PRIVAT versichert

Rahmenfrist 9/10 Regelung eigentlich ja nicht eingehalten.

Aber: EM-Berentung und die EM-Bewillung erfolgt nach nicht so aus Spass, sondern weil das Schicksal es einem nicht so gut meint.

Frage: wird man jetzt bestraft, weil man plötzlich nicht mehr arbeiten kann. Oder nimmt man hier zu Gunsten des EM-Rentners fiktiv ein Rentenalter von 62 bzw 65 Jahren an und somit wäre die 9/10 Regelung erfüllt.

Hoffe jemand kann mir hier kompetent weiterhelfen
Zusatzfrage: wird im Rentenbescheid einem gleich mitgeteilt, ob man nun in der KVdR ist oder freiwillig Mitglied ist oder gibt´s da ein Willkommensschreiben bzw. Bescheid von der KK (KVdR, freiwilliges Pflichtmitglied oder Private KK)

Danke
Olaf

Verfasst: 15.12.2016, 09:16
von Rossi
Bei der KVdR gilt strikt die 9/10-Regelung. Allerdings muss man die 2. Hälfte nur betrachten. Wenn die PKV in der 1. Hälfte war, dann spielt es keine Rolle. War die PKV in der 2. Hälfte (zwischen 25 und 30), dann ist die KVdR nicht erfüllt. Es wird auch nichts fiktiv bis zum 62. oder 65. Lebensjahr hochgerechnet.

Mit Strafe hat jenes auch nichts zu tun; denn Du hast damals die PKV doch selber gewählt.

Wenn die Rente allerdings zunächst befristet gewährt wird, dann löst jeder Fortzahlungsantrag eine neue KVdR-Berechnung aus. Dadurch verschiebt sich immer die Rahmenfrist und irgendwann ist die KVdR erfüllt. Spätestens beim Übergang zur Altersrente (gilt auch als neuer Rentenantrag) kommst Du in die KVdR.

Die Kasse teilen in der Regel den Kunden mit, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen.