KVdR oder freiwilliges Mitglied in der KK
Verfasst: 15.12.2016, 04:21
Lieber Experten,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Folgender Fall:
Arbeitsaufnahme: mit 20
EM-Berentung: mit 30
innerhalb der 10 Jahre Arbeitstätigkeit: 2 Jahre PRIVAT versichert
Rahmenfrist 9/10 Regelung eigentlich ja nicht eingehalten.
Aber: EM-Berentung und die EM-Bewillung erfolgt nach nicht so aus Spass, sondern weil das Schicksal es einem nicht so gut meint.
Frage: wird man jetzt bestraft, weil man plötzlich nicht mehr arbeiten kann. Oder nimmt man hier zu Gunsten des EM-Rentners fiktiv ein Rentenalter von 62 bzw 65 Jahren an und somit wäre die 9/10 Regelung erfüllt.
Hoffe jemand kann mir hier kompetent weiterhelfen
Zusatzfrage: wird im Rentenbescheid einem gleich mitgeteilt, ob man nun in der KVdR ist oder freiwillig Mitglied ist oder gibt´s da ein Willkommensschreiben bzw. Bescheid von der KK (KVdR, freiwilliges Pflichtmitglied oder Private KK)
Danke
Olaf
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Folgender Fall:
Arbeitsaufnahme: mit 20
EM-Berentung: mit 30
innerhalb der 10 Jahre Arbeitstätigkeit: 2 Jahre PRIVAT versichert
Rahmenfrist 9/10 Regelung eigentlich ja nicht eingehalten.
Aber: EM-Berentung und die EM-Bewillung erfolgt nach nicht so aus Spass, sondern weil das Schicksal es einem nicht so gut meint.
Frage: wird man jetzt bestraft, weil man plötzlich nicht mehr arbeiten kann. Oder nimmt man hier zu Gunsten des EM-Rentners fiktiv ein Rentenalter von 62 bzw 65 Jahren an und somit wäre die 9/10 Regelung erfüllt.
Hoffe jemand kann mir hier kompetent weiterhelfen
Zusatzfrage: wird im Rentenbescheid einem gleich mitgeteilt, ob man nun in der KVdR ist oder freiwillig Mitglied ist oder gibt´s da ein Willkommensschreiben bzw. Bescheid von der KK (KVdR, freiwilliges Pflichtmitglied oder Private KK)
Danke
Olaf