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Dokumente Wiederanmeldung Auslandsrückkehrerin

Verfasst: 14.12.2016, 14:30
von auslandsseuche
Hallo!

Deutsche lebt seit Jahren im Ausland. Abgemeldet. Anwartschaft einer dt. GKV wurde erst nach Wohnsitzaufgabe beendet, also immer brav in Deutschland GKV gewesen. Im Ausland (Nicht-EU und kein SV-Abkommen) zuletzt nicht krankenversichert.

Nach Rückkehr (und Wiederanmeldung) in Deutschland mus sie wieder in die GKV ("freiwillig" gesetzlich versichert). Welche Dokumente muss sie der Krankenvesicherung vorlegen?
- Meldebestätigung?
- Flugticket?
- Bordkartenbeleg?

Welches Datum ist relevant? Rückflug oder Anmeldung in Deutschland?

Welche Angaben muss sie verpflichtend über sich machen?

Fragen Krankenkassen bestimmte Daten ab, die eigentlich nicht verpflichtend sind? Muss sie Angaben machen über
- Beschäftigungsstatus im Ausland
- Krankenversicherung im Ausland
- vegangene Schwangerschaften/Vorerkrankungen etc.?

Was passiert, wenn sie sich erst nach einem halben Jahr bei der dt. Krankenkasse meldet?

Danke für Eure Antworten.

Warum antwortet keiner?

Verfasst: 15.12.2016, 12:40
von auslandsseuche
War ich unhöflich? Forumsregeln verletzt?

Re: Dokumente Wiederanmeldung Auslandsrückkehrerin

Verfasst: 15.12.2016, 12:55
von Czauderna
auslandsseuche hat geschrieben:Hallo!

Deutsche lebt seit Jahren im Ausland. Abgemeldet. Anwartschaft einer dt. GKV wurde erst nach Wohnsitzaufgabe beendet, also immer brav in Deutschland GKV gewesen. Im Ausland (Nicht-EU und kein SV-Abkommen) zuletzt nicht krankenversichert.

Nach Rückkehr (und Wiederanmeldung) in Deutschland mus sie wieder in die GKV ("freiwillig" gesetzlich versichert). Welche Dokumente muss sie der Krankenvesicherung vorlegen?
- Meldebestätigung?
- Flugticket?
- Bordkartenbeleg?
Am besten alles, auf jeden Fall aber die Meldebestätigung über die 1. Wohnsitznahme in Deutschland

Welches Datum ist relevant? Rückflug oder Anmeldung in Deutschland?
Rückkehr nach Deutschland, allerdings nur meine Meinung - denn zwischen Rückkehr und Meldung können doch einige Tage, um nicht zu sagen Wochen liegen

Welche Angaben muss sie verpflichtend über sich machen?
wie meinst du das ? - auf die Krankenkasse bezogen zuerst - was macht sie und dann wovon lebt sie, d.h. wie hoch ist ihr Einkommen ?

Fragen Krankenkassen bestimmte Daten ab, die eigentlich nicht verpflichtend sind? Muss sie Angaben machen über
- Beschäftigungsstatus im Ausland - nein
- Krankenversicherung im Ausland - ja
- vegangene Schwangerschaften/Vorerkrankungen etc.? - nein

Was passiert, wenn sie sich erst nach einem halben Jahr bei der dt. Krankenkasse meldet?
dann zahlt sie rückwirkend für ein halbes Jahr die Beiträge nach

Danke für Eure Antworten.
Nein, du warst weder unhöflich noch hast du irgendwelche "Regeln" verletzt - es ist nur einfach so, dass man die "Experten" nicht zur Beantwortung einer Frage zwingen kann und will und ich als selbst auch nicht immer der erste sein will - ich bin zwar jetzt Rentner und die haben bekanntlich immer Zeit, aber ich muss doch deshlab nicht immer der Erste sein.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.12.2016, 13:41
von auslandsseuche
Danke, Herr Rentner (hoffentlich KVdR...)

Braucht die Krankenkasse Nachweise über das Einkommen im Ausland, auch wenn dies nach Übersiedlung nach Deutschland für das zu berechnende Einkommen nicht mehr relevant ist?

Verfasst: 19.12.2016, 14:55
von Czauderna
auslandsseuche hat geschrieben:Danke, Herr Rentner (hoffentlich KVdR...)

Braucht die Krankenkasse Nachweise über das Einkommen im Ausland, auch wenn dies nach Übersiedlung nach Deutschland für das zu berechnende Einkommen nicht mehr relevant ist?
Hallo,
nein, wenn es nicht mehr relevant ist, also es kein lfd. Einkommen aus dem Ausland gibt, dann ist es auch nicht mehr relevant für duie zukünftige Einstufung im Inland, und ja KVdR ist nach 48 Jahren GKV natürlich erfüllt.
Gruss
Czauderna