Versicherungsart nach Beschäftigungsende
Verfasst: 12.12.2016, 18:19
Hallo miteinander,
ich habe hier vor ca. 2 Jahren schonmal gute Hilfe bekommen, jetzt melde ich mich wieder, weil ich in einer ähnlichen Situation stecke leider...
Ich bin seit ca. 8 Wochen krankgeschrieben und habe meine Arbeitsstelle zum 31.12. gekündigt. Für mich ist die Arbeit aufgrund der Belastung nicht mehr machbar und ich werde auch nicht mehr in dem Beruf arbeiten können. Vor 2 Jahren war ich schonmal 5 Monate AU deswegen.
Meine Krankschreibung endet mit dem Ende meiner Beschäftigung und ich werde erstmal ALG1 beantragen und mich beruflich umorientieren/einen Job in einem neuen Feld suchen. Mein Arzt wird mir attestieren, dass die Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen auf ärztlichen Rat erfolgte, damit ich keine Sperrzeit beim ALG1 bekomme. Letztlich kann ich mir diesbzgl. aber nicht 100% sicher sein ob es anerkannt wird bis es soweit ist (Vorabauskunft nicht möglich + Alo melden soll ich mich erst nach Ende der AU).
Bei normalem ALG1-Bezug wäre ich ja über die Agentur für Arbeit wieder pflichtversichert. Soweit ich weiss übernimmt das Arbeitsamt aber im Falle eine Leistungssperre im ersten Monat auch die KV nicht, dafür greift die kostenlose Nachversicherung (?) der Krankenkasse. Nun bin ich durcheinander weil ich woanders gelesen habe, dass eine Familienversicherung vorrangig vor dieser Nachversicherung sei. Stimmt das? Mein Mann ist bei der gleichen Krankenkasse.
Ich bin mir nicht sicher was ich jetzt tun soll. Soll ich vorsorglich für den Fall der Fälle eine Aufnahme in die Familienversicherung beantragen, bis das mit der Arbeitsagentur geklärt ist? Kann die Familienversicherung auch rückwirkend beantragt werden, also z.B. wenn ich in der 2. Januarwoche oder so weiß wie das Arbeitsamt entscheidet?
Ist das überhaupt wirklich so mit der Vorrangigkeit?
Was passiert im schlimmsten Fall? So wie ich es verstanden habe würde ich wenn ich gar nichts mache (was ich nicht vorhabe) einfach in die freiwillige Versicherung rutschen oder, und dann würden Beiträge anfallen?
Schonmal Danke im voraus für jegliche Hilfe.
LG Penny
ich habe hier vor ca. 2 Jahren schonmal gute Hilfe bekommen, jetzt melde ich mich wieder, weil ich in einer ähnlichen Situation stecke leider...
Ich bin seit ca. 8 Wochen krankgeschrieben und habe meine Arbeitsstelle zum 31.12. gekündigt. Für mich ist die Arbeit aufgrund der Belastung nicht mehr machbar und ich werde auch nicht mehr in dem Beruf arbeiten können. Vor 2 Jahren war ich schonmal 5 Monate AU deswegen.
Meine Krankschreibung endet mit dem Ende meiner Beschäftigung und ich werde erstmal ALG1 beantragen und mich beruflich umorientieren/einen Job in einem neuen Feld suchen. Mein Arzt wird mir attestieren, dass die Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen auf ärztlichen Rat erfolgte, damit ich keine Sperrzeit beim ALG1 bekomme. Letztlich kann ich mir diesbzgl. aber nicht 100% sicher sein ob es anerkannt wird bis es soweit ist (Vorabauskunft nicht möglich + Alo melden soll ich mich erst nach Ende der AU).
Bei normalem ALG1-Bezug wäre ich ja über die Agentur für Arbeit wieder pflichtversichert. Soweit ich weiss übernimmt das Arbeitsamt aber im Falle eine Leistungssperre im ersten Monat auch die KV nicht, dafür greift die kostenlose Nachversicherung (?) der Krankenkasse. Nun bin ich durcheinander weil ich woanders gelesen habe, dass eine Familienversicherung vorrangig vor dieser Nachversicherung sei. Stimmt das? Mein Mann ist bei der gleichen Krankenkasse.
Ich bin mir nicht sicher was ich jetzt tun soll. Soll ich vorsorglich für den Fall der Fälle eine Aufnahme in die Familienversicherung beantragen, bis das mit der Arbeitsagentur geklärt ist? Kann die Familienversicherung auch rückwirkend beantragt werden, also z.B. wenn ich in der 2. Januarwoche oder so weiß wie das Arbeitsamt entscheidet?
Ist das überhaupt wirklich so mit der Vorrangigkeit?
Was passiert im schlimmsten Fall? So wie ich es verstanden habe würde ich wenn ich gar nichts mache (was ich nicht vorhabe) einfach in die freiwillige Versicherung rutschen oder, und dann würden Beiträge anfallen?
Schonmal Danke im voraus für jegliche Hilfe.
LG Penny