AOK macht Druck Rehabilitation
Verfasst: 12.12.2016, 15:16
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und möchte Euch mein Problem schildern, doch dazu muss ich etwas weiter ausholen.
Ich bin 62 Jahre und arbeite als Polier im Hochbau und das seit fast 40 Jahren.
In letzter Zeit stellte ich fest, dass mein Chef mir nicht mehr den Rückhalt gibt, den ich eigentlich benötige, um einen normalen Ablauf der Baustellen gewährleisten zu können. Diese Situation machte mich im laufe der letzten Monate psychisch krank, so krank, dass ich mein Selbstbewusstsein total verlor, Angstzustände und schlaflose Nächte waren die Folge.
Im September dieses Jahres begab ich mich daher nach Absprache mit meinem Hausarzt in psychiatrische Behandlung, dieser Arzt stellte dann eine starke depressive Erkrankung fest und schrieb mich Krank.
Er stellte mich mit Paroxetin 20mg und Mirtazapin 30 mg ein, diese Medikation vertrage ich sehr gut und habe auch kaum Nebenwirkungen.
Des Weiteren mache ich ab Dezember eine zusätzliche Sprachtherapie.
Ich fühle mich zur Zeit sehr wohl und stelle fest, dass es wieder aufwärts geht und sehne mich nach einem guten Telefongespräch mit meinem Chef das letzter Woche stattfand nach meiner Arbeit zurück und denke das ich diese im März 2017 wieder antreten kann, diese Meinung wird auch von meinem Arzt vertreten.
Jetzt zu meinem eigentlichen Problem, heute erhielt ich Post von meiner Krankenkasse die AOK, diese schreiben mir“ nach ärztlichen Gutachten ist Ihre Erwerbfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert.“
Stellen Sie daher innerhalb 10 Wochen bis zum 16.02.2017 einen Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation.
Auch können Sie innerhalb dieser Frist eine für Sie in Frage kommende Rente beantragen.
Komme ich dieser Aufforderung nicht nach, könnte ich den Bezug von Krankengeld und darüber hinaus auch meinen Versicherungsschutz verlieren.
Wenn ich aber den Antrag stelle und die Rehabilitation keinen Erfolg hätte, könnte dieser Antrag in einen Antrag auf Rente umgewandelt werden und ich könnte diesen ohne Zustimmung der Kasse nicht mehr rückgängig machen, dass erweckt bei mir den Eindruck, dass die Krankenkasse hier Druck auf mich ausübt und darüber hinaus meine Völlige Genesung gefährdet.
Die Folge wäre, dass man mich nach einer etwaigen misslungenen Rehabilitation zur Zwangsverrentung nötigt.
Da ich im August 1954 geboren wurde, würde dieses bedeuten, dass ich einen Rentenabschlag von über 10% hinnehmen müsste.( Regelaltersrente beginn April 2020 = 65 Jahre und 8 Monate)
Wie ich oben schon geschrieben habe, bin ich 62 Jahre und habe 45 Jahre Berufsleben laut Rentenversicherung hinter mir und könnte ab 01.12.2017 abschlagsfrei in Rente gehen.
Meine Angst liegt darin, dass die AOK kein Krankengeld zahlt und insbesondere den Versicherungsschutz verweigern kann, aber noch mehr Angst habe ich davor, dass die Rentenversicherung den umgewandelten Antrag auf Rente bewilligt und somit ca.175 Euro im Monat im Hinblick auf meine zu erwartende Rente mit 63 einsparen kann.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, wenn ich die Arbeit am 1 März 17 antrete und keine Rehabilitation beantrage, kann die Kasse bei einem Rückfall die Zahlung des Krankengeldes einstellen und sogar den Versicherungsschutz verweigern.
Im Antrag steht, ob ich Diabetes habe und Koronar erkrankt bin, beides trifft zu, doch dieses war der Kasse bis hier hin völlig egal, auch beim Arbeitsmedizinischen Dienst der Berufsgenossenschaft ist dieses über Jahre bekannt auch dort hat das im Hinblick auf meine Arbeitsfähigkeit keine Rolle gespielt, meine Angst liegt unter anderem auch darin, dass die Kasse oder LVA im Hinblick auf die o.g. Krankheiten entscheiden das sie mich verrenten werden und ich selber darauf keinen Einfluss mehr habe.
Kann die Kasse mich daran hindern, die Arbeit wieder aufzunehmen, wenn ja, besteht die Möglichkeit, dass ich mir eine geeignete Fachklinik keine 4 Km von meinem Wohnort aussuchen kann, da es sich um eine Ganztagesklinik handelt wäre ich am Abend im Kreise der Familie was mir natürlich gut tun würde.
Wäre es sinnvoller, dass die Arbeitsaufnahme vor der Frist 16.2.2017 stattfindet.
Hat die Krankenkasse die Möglichkeit so gegen psychischkranke vorzugehen, wenn ja, so trägt diese Vorgehensweise mit Sicherheit nicht einer schnellen Genesung bei.
Selbstverständlich kann ich binnen 4 Wochen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, aber was bringt mir das und kann die Kasse während des Widerspruchs die Leistungen ganz oder teilweise einstellen.
Was ist, wenn die Rentenversicherung aufgrund der Rehabilitationsmaßnahme eine Erwerbsminderungsrente bewilligt, und ich am 01.12.2017 in die Rente mit 63 eintreten kann, geht diese nahtlos über oder muss ich auch dann Abschläge hinnehmen, ich befürchte auch hier kämen ca 10% Abschlag in Betracht.
Wie kann ich vorgehen?
Gruß Hans
ich bin neu hier und möchte Euch mein Problem schildern, doch dazu muss ich etwas weiter ausholen.
Ich bin 62 Jahre und arbeite als Polier im Hochbau und das seit fast 40 Jahren.
In letzter Zeit stellte ich fest, dass mein Chef mir nicht mehr den Rückhalt gibt, den ich eigentlich benötige, um einen normalen Ablauf der Baustellen gewährleisten zu können. Diese Situation machte mich im laufe der letzten Monate psychisch krank, so krank, dass ich mein Selbstbewusstsein total verlor, Angstzustände und schlaflose Nächte waren die Folge.
Im September dieses Jahres begab ich mich daher nach Absprache mit meinem Hausarzt in psychiatrische Behandlung, dieser Arzt stellte dann eine starke depressive Erkrankung fest und schrieb mich Krank.
Er stellte mich mit Paroxetin 20mg und Mirtazapin 30 mg ein, diese Medikation vertrage ich sehr gut und habe auch kaum Nebenwirkungen.
Des Weiteren mache ich ab Dezember eine zusätzliche Sprachtherapie.
Ich fühle mich zur Zeit sehr wohl und stelle fest, dass es wieder aufwärts geht und sehne mich nach einem guten Telefongespräch mit meinem Chef das letzter Woche stattfand nach meiner Arbeit zurück und denke das ich diese im März 2017 wieder antreten kann, diese Meinung wird auch von meinem Arzt vertreten.
Jetzt zu meinem eigentlichen Problem, heute erhielt ich Post von meiner Krankenkasse die AOK, diese schreiben mir“ nach ärztlichen Gutachten ist Ihre Erwerbfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert.“
Stellen Sie daher innerhalb 10 Wochen bis zum 16.02.2017 einen Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation.
Auch können Sie innerhalb dieser Frist eine für Sie in Frage kommende Rente beantragen.
Komme ich dieser Aufforderung nicht nach, könnte ich den Bezug von Krankengeld und darüber hinaus auch meinen Versicherungsschutz verlieren.
Wenn ich aber den Antrag stelle und die Rehabilitation keinen Erfolg hätte, könnte dieser Antrag in einen Antrag auf Rente umgewandelt werden und ich könnte diesen ohne Zustimmung der Kasse nicht mehr rückgängig machen, dass erweckt bei mir den Eindruck, dass die Krankenkasse hier Druck auf mich ausübt und darüber hinaus meine Völlige Genesung gefährdet.
Die Folge wäre, dass man mich nach einer etwaigen misslungenen Rehabilitation zur Zwangsverrentung nötigt.
Da ich im August 1954 geboren wurde, würde dieses bedeuten, dass ich einen Rentenabschlag von über 10% hinnehmen müsste.( Regelaltersrente beginn April 2020 = 65 Jahre und 8 Monate)
Wie ich oben schon geschrieben habe, bin ich 62 Jahre und habe 45 Jahre Berufsleben laut Rentenversicherung hinter mir und könnte ab 01.12.2017 abschlagsfrei in Rente gehen.
Meine Angst liegt darin, dass die AOK kein Krankengeld zahlt und insbesondere den Versicherungsschutz verweigern kann, aber noch mehr Angst habe ich davor, dass die Rentenversicherung den umgewandelten Antrag auf Rente bewilligt und somit ca.175 Euro im Monat im Hinblick auf meine zu erwartende Rente mit 63 einsparen kann.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, wenn ich die Arbeit am 1 März 17 antrete und keine Rehabilitation beantrage, kann die Kasse bei einem Rückfall die Zahlung des Krankengeldes einstellen und sogar den Versicherungsschutz verweigern.
Im Antrag steht, ob ich Diabetes habe und Koronar erkrankt bin, beides trifft zu, doch dieses war der Kasse bis hier hin völlig egal, auch beim Arbeitsmedizinischen Dienst der Berufsgenossenschaft ist dieses über Jahre bekannt auch dort hat das im Hinblick auf meine Arbeitsfähigkeit keine Rolle gespielt, meine Angst liegt unter anderem auch darin, dass die Kasse oder LVA im Hinblick auf die o.g. Krankheiten entscheiden das sie mich verrenten werden und ich selber darauf keinen Einfluss mehr habe.
Kann die Kasse mich daran hindern, die Arbeit wieder aufzunehmen, wenn ja, besteht die Möglichkeit, dass ich mir eine geeignete Fachklinik keine 4 Km von meinem Wohnort aussuchen kann, da es sich um eine Ganztagesklinik handelt wäre ich am Abend im Kreise der Familie was mir natürlich gut tun würde.
Wäre es sinnvoller, dass die Arbeitsaufnahme vor der Frist 16.2.2017 stattfindet.
Hat die Krankenkasse die Möglichkeit so gegen psychischkranke vorzugehen, wenn ja, so trägt diese Vorgehensweise mit Sicherheit nicht einer schnellen Genesung bei.
Selbstverständlich kann ich binnen 4 Wochen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, aber was bringt mir das und kann die Kasse während des Widerspruchs die Leistungen ganz oder teilweise einstellen.
Was ist, wenn die Rentenversicherung aufgrund der Rehabilitationsmaßnahme eine Erwerbsminderungsrente bewilligt, und ich am 01.12.2017 in die Rente mit 63 eintreten kann, geht diese nahtlos über oder muss ich auch dann Abschläge hinnehmen, ich befürchte auch hier kämen ca 10% Abschlag in Betracht.
Wie kann ich vorgehen?
Gruß Hans