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AOK macht Druck Rehabilitation

Verfasst: 12.12.2016, 15:16
von hans 11
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und möchte Euch mein Problem schildern, doch dazu muss ich etwas weiter ausholen.
Ich bin 62 Jahre und arbeite als Polier im Hochbau und das seit fast 40 Jahren.
In letzter Zeit stellte ich fest, dass mein Chef mir nicht mehr den Rückhalt gibt, den ich eigentlich benötige, um einen normalen Ablauf der Baustellen gewährleisten zu können. Diese Situation machte mich im laufe der letzten Monate psychisch krank, so krank, dass ich mein Selbstbewusstsein total verlor, Angstzustände und schlaflose Nächte waren die Folge.
Im September dieses Jahres begab ich mich daher nach Absprache mit meinem Hausarzt in psychiatrische Behandlung, dieser Arzt stellte dann eine starke depressive Erkrankung fest und schrieb mich Krank.
Er stellte mich mit Paroxetin 20mg und Mirtazapin 30 mg ein, diese Medikation vertrage ich sehr gut und habe auch kaum Nebenwirkungen.
Des Weiteren mache ich ab Dezember eine zusätzliche Sprachtherapie.
Ich fühle mich zur Zeit sehr wohl und stelle fest, dass es wieder aufwärts geht und sehne mich nach einem guten Telefongespräch mit meinem Chef das letzter Woche stattfand nach meiner Arbeit zurück und denke das ich diese im März 2017 wieder antreten kann, diese Meinung wird auch von meinem Arzt vertreten.

Jetzt zu meinem eigentlichen Problem, heute erhielt ich Post von meiner Krankenkasse die AOK, diese schreiben mir“ nach ärztlichen Gutachten ist Ihre Erwerbfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert.“
Stellen Sie daher innerhalb 10 Wochen bis zum 16.02.2017 einen Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation.
Auch können Sie innerhalb dieser Frist eine für Sie in Frage kommende Rente beantragen.

Komme ich dieser Aufforderung nicht nach, könnte ich den Bezug von Krankengeld und darüber hinaus auch meinen Versicherungsschutz verlieren.

Wenn ich aber den Antrag stelle und die Rehabilitation keinen Erfolg hätte, könnte dieser Antrag in einen Antrag auf Rente umgewandelt werden und ich könnte diesen ohne Zustimmung der Kasse nicht mehr rückgängig machen, dass erweckt bei mir den Eindruck, dass die Krankenkasse hier Druck auf mich ausübt und darüber hinaus meine Völlige Genesung gefährdet.
Die Folge wäre, dass man mich nach einer etwaigen misslungenen Rehabilitation zur Zwangsverrentung nötigt.
Da ich im August 1954 geboren wurde, würde dieses bedeuten, dass ich einen Rentenabschlag von über 10% hinnehmen müsste.( Regelaltersrente beginn April 2020 = 65 Jahre und 8 Monate)
Wie ich oben schon geschrieben habe, bin ich 62 Jahre und habe 45 Jahre Berufsleben laut Rentenversicherung hinter mir und könnte ab 01.12.2017 abschlagsfrei in Rente gehen.

Meine Angst liegt darin, dass die AOK kein Krankengeld zahlt und insbesondere den Versicherungsschutz verweigern kann, aber noch mehr Angst habe ich davor, dass die Rentenversicherung den umgewandelten Antrag auf Rente bewilligt und somit ca.175 Euro im Monat im Hinblick auf meine zu erwartende Rente mit 63 einsparen kann.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, wenn ich die Arbeit am 1 März 17 antrete und keine Rehabilitation beantrage, kann die Kasse bei einem Rückfall die Zahlung des Krankengeldes einstellen und sogar den Versicherungsschutz verweigern.

Im Antrag steht, ob ich Diabetes habe und Koronar erkrankt bin, beides trifft zu, doch dieses war der Kasse bis hier hin völlig egal, auch beim Arbeitsmedizinischen Dienst der Berufsgenossenschaft ist dieses über Jahre bekannt auch dort hat das im Hinblick auf meine Arbeitsfähigkeit keine Rolle gespielt, meine Angst liegt unter anderem auch darin, dass die Kasse oder LVA im Hinblick auf die o.g. Krankheiten entscheiden das sie mich verrenten werden und ich selber darauf keinen Einfluss mehr habe.

Kann die Kasse mich daran hindern, die Arbeit wieder aufzunehmen, wenn ja, besteht die Möglichkeit, dass ich mir eine geeignete Fachklinik keine 4 Km von meinem Wohnort aussuchen kann, da es sich um eine Ganztagesklinik handelt wäre ich am Abend im Kreise der Familie was mir natürlich gut tun würde.

Wäre es sinnvoller, dass die Arbeitsaufnahme vor der Frist 16.2.2017 stattfindet.

Hat die Krankenkasse die Möglichkeit so gegen psychischkranke vorzugehen, wenn ja, so trägt diese Vorgehensweise mit Sicherheit nicht einer schnellen Genesung bei.

Selbstverständlich kann ich binnen 4 Wochen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, aber was bringt mir das und kann die Kasse während des Widerspruchs die Leistungen ganz oder teilweise einstellen.

Was ist, wenn die Rentenversicherung aufgrund der Rehabilitationsmaßnahme eine Erwerbsminderungsrente bewilligt, und ich am 01.12.2017 in die Rente mit 63 eintreten kann, geht diese nahtlos über oder muss ich auch dann Abschläge hinnehmen, ich befürchte auch hier kämen ca 10% Abschlag in Betracht.



Wie kann ich vorgehen?

Gruß Hans

Verfasst: 12.12.2016, 17:06
von GerneKrankenVersichert
Wenn du am 16.02.17 den Rehaantrag stellst (Eingang von der Krankenkasse abstempeln lassen), findet die Reha garantiert nicht vor dem 01.03.2017 statt. Wenn du dann wieder arbeiten gehst, ist es deine Entscheidung, ob du den Rehaantrag zurückziehst. Das ist der einfachste Weg ohne Widerspruch oder weitere Diskussionen.

Wenn auch dein Arzt der Ansicht ist, dass du ab März 2017 wieder arbeiten kannst, sehe ich keine Gefahr, dass die Rentenversicherung dich in Rente schickt. Die haben lieber Beitragszahler als Rentenempfänger.

Mich wundert es etwas, dass der MDK der Ansicht ist, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist, dein Arzt jedoch der Ansicht ist, dass du ab März wieder arbeiten gehen kannst. Da frage ich mich, auf welche Aussage welchen Arztes der MDK sein Gutachten stützt. Warst du persönlich beim MDK?

Verfasst: 12.12.2016, 17:22
von hans 11
Nein, ich war beim MDK nie vorstellig, ich habe auch keine Ahnung, wie die Kasse zu so einer Aussage kommt, kann es sein, das diese Schreiben standardisiert sind, hat mir jemand von der Rentenhilfe gesagt.
Ich habe eben versucht mit meinem Arzt zu sprechen, ob er vielleicht doch eine derartige negative Stellungnahme bezüglich meiner momentanen Situation abgegeben hat, leider in Besprechung, werde ich dann Morgen erfahren.
Wie gesagt mein Arzt und ich waren uns in dieser Frage einig im Hinblick auf meinen momentanen Zustand, dass ich spätestens am 01.03.2017 die Arbeit wieder aufnehmen kann, dass ist der Stand der Ding.
Also bist Du der Meinung, dass ich aus freien Stücken wieder meine Arbeit wieder aufnehmen kann.

Verfasst: 12.12.2016, 17:40
von GerneKrankenVersichert
Hat die Kasse vor der Aufforderung zur Reha-Antragstellung eine Anhörung durchgeführt?

Verfasst: 12.12.2016, 17:46
von hans 11
Nein, auch dieses ist nicht geschehen, es gab hinsichtlich der Leistung sprich Zahlung auf Krankengeld mal einen Anruf, dass die Kasse ab einem gewissen Datum bezahlen wird, sonst gab es nichts.

Verfasst: 12.12.2016, 18:05
von Czauderna
Hallo,
erst mal Widerspruch einlegen und Einsichtnahme in das MDK-Gutachten fordern - danach Widerspruchsbegründung vornehmen, wenn möglich unter Hilfestellung des behandelnden Arztes, wobei ich davon abrate mit "was passieren könnte" zu argumentieren.
Mir erscheint etwas irritierend, dass man heute schon seitens des Arztes sagen kann, dass ab März 2017 - das sind 3,5 Monate - wieder Arbeitsfähigkeit eintreten wird - wie kommt er zu dieser Einschätzung - da wäre mal der Befundbericht interessant und wie gesagt, wie der MDK zu seiner Einschätzung kommt - irgendetwas musste er ja vom behandelnden Arzt vorliegen haben ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.12.2016, 18:26
von hans 11
Hallo Czauderna,
Die Aussage des Arztes stützt sich da auf mein derzeitiges Wohlbefinden, die Angstzustände und Schlaflosen Nächte zu Beginn sind so gut wie weg.
Es war mein Wunsch, dass ich die Arbeit so schnell als möglich wieder aufnehmen kann, ich bin seit 40 Jahren Polier und hänge an dem Beruf, den ich gerne bis November 2017 fortführen möchte.
Der Arzt meinte dass die Arbeitsaufnahme nicht zu früh stattfinden sollte sondern man solle sich noch etwas Zeit lassen, daher kommt das Datum 01.03.2017.

Aber noch mal die Frage, kann man mich daran hindern, die Arbeit wieder aufzunehmen?

Gruß Hans

Verfasst: 12.12.2016, 18:39
von Czauderna
hans 11 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
Die Aussage des Arztes stützt sich da auf mein derzeitiges Wohlbefinden, die Angstzustände und Schlaflosen Nächte zu Beginn sind so gut wie weg.
Es war mein Wunsch, dass ich die Arbeit so schnell als möglich wieder aufnehmen kann, ich bin seit 40 Jahren Polier und hänge an dem Beruf, den ich gerne bis November 2017 fortführen möchte.
Der Arzt meinte dass die Arbeitsaufnahme nicht zu früh stattfinden sollte sondern man solle sich noch etwas Zeit lassen, daher kommt das Datum 01.03.2017.

Aber noch mal die Frage, kann man mich daran hindern, die Arbeit wieder aufzunehmen?

Gruß Hans
Hallo,
ja sicher kannst du deine Arbeit wieder aufnehmen und wenn es nach deiner Kasse geht, dann ist genau das das Ziel der Kasse - denn wenn du nun schreibst, dass du sowieso nur bis November 2017 generell arbeiten willst, dann kann ich mir schon vorstellen, dass die Kasse evtl. davon ausgeht, dass es eben ohne den Reha-Antrag doch bis November mit der Arbeitsunfähigkeit dauern könnte.
Aber du musst dir eigentlich deshalb keine Gedanken machen und jetzt komme ich selbst mal zum "was passieren könnte" - wenn du bis zur 10. Woche mit der Antragstellung wartest, dann haben wir schon Februar 2017 - im schlimmsten Fall könnte die Rentenversicherung den Reha-Antrag in einen Rentenantrag umdeuten wollen, das geht aber in der Konsequenz nicht ohne deine Unterschrift - und wenn sich herausstellt, dass du im November ohnehin in Rente gehen willst und dir durch einen vorherigen Rentenbeginn finanzielle Einbussen drohen, dann musst deine Unterschrift nicht unter den formellen Rentenantrag setzen - das wir "Dispositionsrecht" genannt und ist gesetzlich verankert.
Es könnte aber auch ganz anders kommen - dein Reha-Antrag geht durch, du machst die Reha - dann haben wir schon Mindestens April 2017
und wirst arbeitsfähig entlassen - na, dann wäre doch alles okay und wenn du arbeitsunfähig entlassen wirst, dann kann dir die Kasse auch nix mehr wollen und du könntest tatsächlich bis zu deinem geplanten Rentenbeginn im Krankengeldbezug bleiben - ja, all das könnte passieren.
Wenn du allerdings den Antrag nicht stellst, dann wir dir mit Ablauf der 10-Wochen Frist das Krankengeld versagt bis zu dem Tag, an dem du dann den Antrag stellst. Ich würde mir das nicht geben - Ansonsten bleibe ich bei meinem Rat - Widerspruch und Einsichtnahme.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.12.2016, 22:31
von hans 11
Hallo zusammen,
war heute bei meinem Arzt, der also doch eine Anfrage der Kasse hatte und eine Reha zum damaligen Zeitpunkt befürwortete.
Heute sagte mein Arzt, dass er mich noch bis 12.01.2017 krank schreiben würde und dann für gesund erklärt, weil mein Zustand stabil sei und ich dann meine Arbeit am 15.01.2017 wieder aufnehmen könne.
Habe meinen Chef darüber in Kenntnis gesetzt.
Heute auch noch mit der Kasse gesprochen, die Sachbearbeiterin meinte jedoch, dass ich den Antrag auf jeden Fall stellen müsste.
Ich beziehe ab dem 15.01.2017 kein Krankengeld mehr und fühle mich fit, jetzt noch mal die Frage in die Runde, kann die Kasse mich davon abhalten, um mich eventuell früh verrenten, schließlich hätte die Rentenversicherung nach neuester Erkenntnis 230 Euro Netto Rente im Monat gespart.
Für mich zählt auch der Finanzielle Aspekt, da ich noch 10 Monate die Hypothek auf mein Haus abzuzahlen habe, diese Situation würde mich in die Armut treiben denn 10,8 % Abschlag kann ich nicht Kompensieren.
Des Weiteren haben wir heute Widerspruch gegen den Antrag eingelegt,
Begründung Arbeitsaufnahme am 15.01.2017, mein stabiler Zustand der mir auch von meiner Therapeuten zugesprochen wurde. Und 3. fehlende Ermessungsentscheidung , da ich nie im Vorfeld angehört wurde.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

Gruß Hans

Verfasst: 20.12.2016, 22:53
von Czauderna
Hallo,
So, wie geschildert hast du solange kein Problem, solange du nicht wieder arbeitsunfähig wirst, d.h. Wenn du vor Ablauf der 10-Wochenfrist wieder arbeiten gehst und bis zur geplanten Rente im November nicht wieder krank wirst, dann kann dir die Kasse gar nix, aber solltest du wider krank werden , dann wird dir die Kasse wahrscheinlich das Krankengeld Versagen bis zu dem Tag, an dem du dann den Antrag stellst - das könnte so passieren.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 20.12.2016, 23:04
von hans 11
Danke für die Antwort, hilft mehr sehr, ist mit einer eventuellen neuen Erkrankung meine jetzige gemeint ,oder auch jede andere Krankheit, zum Beispiel ne Krippe, die ja jeder bekommen kann.

Verfasst: 20.12.2016, 23:59
von Czauderna
hans 11 hat geschrieben:Danke für die Antwort, hilft mehr sehr, ist mit einer eventuellen neuen Erkrankung meine jetzige gemeint ,oder auch jede andere Krankheit, zum Beispiel ne Krippe, die ja jeder bekommen kann.
Hallo,
Ich fürchte, das kann bei jeder Erkrankung passieren, da es ja hier um deine Erwerbsfaehigkeit geht, aber du kannst beruhigt sein, eine Grippe z.B. Dauert in der Regel ein oder zwei Wochen und da zahlt sowieso erst mal dein Arbeitgeber.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.12.2016, 11:07
von hans 11
vielen Dank für Deine Antworten, ich denke das beruhigt mich.

Gruß Hans

Verfasst: 21.12.2016, 11:13
von hans 11
Hallo,
jetzt habe ich über einen Bekannten erfahren, dass die Kasse bei nicht stellen des Reha Antrag durch Arbeitsaufnahme die bisher gezahlten Krankengelder zurück Fordern kann.
Was hat es damit auf sich, es wird immer verrückter.

Gruß
Hans

Verfasst: 21.12.2016, 11:35
von broemmel
Stimnt. Verrückt ist es, wenn man Bekannten glaubt die ihr Wissen woher haben?

Jedenfalls arbeiten die höchstens als Hausmeister bei einer Krankenkasse.

Bei solchen Behauptungen solltest Du erst den fachlichen Hintergrund prüfen.