1 Tag Lücke bei AU's, KK stellt Zahlung ein und beendet Vert
Verfasst: 30.11.2016, 16:33
Hallo Forum.
Es ist für mich eine Katastrophe, da ich in einem Rutsch auf Harz4 gehen könnte und das geht im Moment einfach nicht.
Bin zur Zeit im Krankenhaus wegen Pleuralerguss. Bin schwach wegen der Haupterkrankung + der jetzigen Pleuraldrainage + die schockierende Kaltherzigkeit der KK. Und muss auf meinem Android-Tablet schreiben.
Historie:
Hab zum 31.01.16 einen Aufhebungsvertrag mit Arbeitgeber vereinbart.
Bekam 3 Monate Sperre im ALG1, wie erwartet.
Am 13.07.16 wurde Lungenkrebs diagnostiziert, Stufe 4. War zu der Zeit regulärer ALG1 Bezieher. Stufe 4 ist die am weitesten fortgeschrittene Stufe, als Unheilbar, Inoperabel eingestuft. Das habe ich akzeptiert, bin und war nicht verknirscht, sauer oder so. Habs hingenommen. Bin Geburtsjahr 68.
Durch regulärer AU's vom Hausarzt entstand am 01.11.16 eine Lücke von einem Tag. Wohne und werde behandelt in Berlin. Die KK teilte mir im Schreiben vom 16.11 mit, daß durch eine Lücke in den AU's, der Gesetzgeber weitere Krankengeldzahlungen verbietet, und man stelle daher die Zahlungen ein. Mein Vertragstatus verändere sich auch, da es keine Basis für den Vertrag mehr gibt (kein Arbeitsvertrag).
Mein Hausarzt hatte von dieser Praxis noch nichts gehört, wurde aber anteilnahmsreich und aktiv als ihm die Konsequenzen für mich klar wurden.
Konkrete Fragen.
1.
Ich habe noch einige Wochen Anspruch auf ALG1. Dürfte ich nicht mit diesem einen Tag ohne AU wieder zur ARGE, dann Lohnfortzahlung mit meinem Anspruch bei der ARGE verbraucht, dann wieder Krankengeld von der Kasse?
2.
Wie müsste ein Widerspruch aussehen, der Erfolg verspricht. Ich habe 2 Nächte und Tage vor dem 02.11.16 nicht Geschlafen. Sehr Starke Schmerzen die mich trotz bleierner Müdigkeit nicht haben Schlafen lassen. Am 01.11.16 war ich halb weg, wegetierte auf meiner Couch. War im Rhythmus von 10 Minuten liegend, dann Aufrecht um das empfundene Leid irgendwie etwas erträglicher zu machen. Ich war jedenfalls nicht voll bei mir. Am 1. Tag der Schlaflosigkeit war ich überzeugt, es würde bald besser werden, nahm meine Schmerzmedikamente. Bin letztendlich am 02.11.16 um 04 Uhr früh eingeschlafen und beim Wachwerden sofort zum Hausarzt.
Die Umstellung auf Morphin am 14.11.16 haben die Schmerzen erst wirksam eingedämmt.
3.
Ist es richtig, daß die Kasse aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht zahlen darf? Oder wird hier so formuliert damit der Schwarze Peter gleich zum BSG geht und man sich dazu nicht auseinandersetzen muss? Scheinbar handhaben die Krankengeldlücke die Kassen schon unterschiedlich.
4.
Kann es denn sein, daß Versicherte nicht konkret aufgeklärt werden, wenn es um derart brisante und folgenreiche Konsequenzen geht, die NICHT wieder zurück gedreht werden können? Es sind offenbar nicht nur einzelne Ärzte und Praxen die von dieser Krankengeldfalle noch nichts gehört haben. Das ist wirklich schlimm. Kann ich die Praxis da irgendwie haftbar machen?
5.
Was könnte ich in so einer Situation machen? Habt ihr da Ideen?
Es ist einfach so, daß ich bei einer Herabstufung zu ALG2 gleich Insolvenz beantragen kann. Meine mittelfristig vertraglichen Verbindlichkeiten und die übersichtlichen Schulden, die ich habe sind mit einem ALG2 einfach nicht zu stemmen. In der Familie möchte ich möglichst nicht fragen, und viel Möglichkeit gibts dort auch nicht. Rücklagen hab ich nicht, keine Sparverträge oder sonst was. Bin erst 2009 Restschuldbefreit worden.
Ist schon bisschen bitter, die letzten Monate mit einer ernsten Erkrankung und übermäßigen Geldproblemen noch im Nacken zu verbringen. Die KK scheint da ganz schön strickt zu sein, und in bsw. meiner Konstellation auch einfach sehr sehr unmenschlich. Das BSG macht das mit. Das finde ich einfach schockierend.
Ganz ganz vielen Dank für Feedback.
Herzliche Grüße, Axel
Es ist für mich eine Katastrophe, da ich in einem Rutsch auf Harz4 gehen könnte und das geht im Moment einfach nicht.
Bin zur Zeit im Krankenhaus wegen Pleuralerguss. Bin schwach wegen der Haupterkrankung + der jetzigen Pleuraldrainage + die schockierende Kaltherzigkeit der KK. Und muss auf meinem Android-Tablet schreiben.
Historie:
Hab zum 31.01.16 einen Aufhebungsvertrag mit Arbeitgeber vereinbart.
Bekam 3 Monate Sperre im ALG1, wie erwartet.
Am 13.07.16 wurde Lungenkrebs diagnostiziert, Stufe 4. War zu der Zeit regulärer ALG1 Bezieher. Stufe 4 ist die am weitesten fortgeschrittene Stufe, als Unheilbar, Inoperabel eingestuft. Das habe ich akzeptiert, bin und war nicht verknirscht, sauer oder so. Habs hingenommen. Bin Geburtsjahr 68.
Durch regulärer AU's vom Hausarzt entstand am 01.11.16 eine Lücke von einem Tag. Wohne und werde behandelt in Berlin. Die KK teilte mir im Schreiben vom 16.11 mit, daß durch eine Lücke in den AU's, der Gesetzgeber weitere Krankengeldzahlungen verbietet, und man stelle daher die Zahlungen ein. Mein Vertragstatus verändere sich auch, da es keine Basis für den Vertrag mehr gibt (kein Arbeitsvertrag).
Mein Hausarzt hatte von dieser Praxis noch nichts gehört, wurde aber anteilnahmsreich und aktiv als ihm die Konsequenzen für mich klar wurden.
Konkrete Fragen.
1.
Ich habe noch einige Wochen Anspruch auf ALG1. Dürfte ich nicht mit diesem einen Tag ohne AU wieder zur ARGE, dann Lohnfortzahlung mit meinem Anspruch bei der ARGE verbraucht, dann wieder Krankengeld von der Kasse?
2.
Wie müsste ein Widerspruch aussehen, der Erfolg verspricht. Ich habe 2 Nächte und Tage vor dem 02.11.16 nicht Geschlafen. Sehr Starke Schmerzen die mich trotz bleierner Müdigkeit nicht haben Schlafen lassen. Am 01.11.16 war ich halb weg, wegetierte auf meiner Couch. War im Rhythmus von 10 Minuten liegend, dann Aufrecht um das empfundene Leid irgendwie etwas erträglicher zu machen. Ich war jedenfalls nicht voll bei mir. Am 1. Tag der Schlaflosigkeit war ich überzeugt, es würde bald besser werden, nahm meine Schmerzmedikamente. Bin letztendlich am 02.11.16 um 04 Uhr früh eingeschlafen und beim Wachwerden sofort zum Hausarzt.
Die Umstellung auf Morphin am 14.11.16 haben die Schmerzen erst wirksam eingedämmt.
3.
Ist es richtig, daß die Kasse aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht zahlen darf? Oder wird hier so formuliert damit der Schwarze Peter gleich zum BSG geht und man sich dazu nicht auseinandersetzen muss? Scheinbar handhaben die Krankengeldlücke die Kassen schon unterschiedlich.
4.
Kann es denn sein, daß Versicherte nicht konkret aufgeklärt werden, wenn es um derart brisante und folgenreiche Konsequenzen geht, die NICHT wieder zurück gedreht werden können? Es sind offenbar nicht nur einzelne Ärzte und Praxen die von dieser Krankengeldfalle noch nichts gehört haben. Das ist wirklich schlimm. Kann ich die Praxis da irgendwie haftbar machen?
5.
Was könnte ich in so einer Situation machen? Habt ihr da Ideen?
Es ist einfach so, daß ich bei einer Herabstufung zu ALG2 gleich Insolvenz beantragen kann. Meine mittelfristig vertraglichen Verbindlichkeiten und die übersichtlichen Schulden, die ich habe sind mit einem ALG2 einfach nicht zu stemmen. In der Familie möchte ich möglichst nicht fragen, und viel Möglichkeit gibts dort auch nicht. Rücklagen hab ich nicht, keine Sparverträge oder sonst was. Bin erst 2009 Restschuldbefreit worden.
Ist schon bisschen bitter, die letzten Monate mit einer ernsten Erkrankung und übermäßigen Geldproblemen noch im Nacken zu verbringen. Die KK scheint da ganz schön strickt zu sein, und in bsw. meiner Konstellation auch einfach sehr sehr unmenschlich. Das BSG macht das mit. Das finde ich einfach schockierend.
Ganz ganz vielen Dank für Feedback.
Herzliche Grüße, Axel