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Frage wegen Rehaantrag
Verfasst: 29.11.2016, 22:31
von schnecke
Hallo zusammen,
nun bin ich über ein Jahr au geschrieben wegen psychischer Erkrankungen habe auch schon Tagesklinik hinter mir. Mache ergo und psychotherapie.
Ein Antrag auf berufliche Reha ist gestellt so hatte meine Ärztin es auch mit dem mdk abgeklärt.
Nun kommt die Krankenkasse mit einer Aufforderung zur medizinischen Reha
der ich nachkommen muss mit der 10 Wochen frist usw.
Nun sind da ein paar Zettelchen die ich nicht so ganz verstehe
[size=18]1.Einverständniserklärung zur medizinischen Reha [/size]
[size=12][/size]Ich bitte um Aufnahme in die Medizinische Reha zum nächstmöglichen Termin
ich erkläre hiermit mein Einverständnis zur kurzfristigen Aufnahme.Dies kann auch auf Abruf telefonisch erfolgen...
zu punkt 1 muss ich es unterschreiben?
2.Anhörung das ich über alles informiert wurde wieder mit einer frist von 2 wochen zu unterschreiben.
und den ausgefüllten Antrag muss ich der krankenkasse wieder zurückschicken weil die auch noch ihren Teil ausfüllen möchten/wollen ist das alles so ok??
Hoffe auf Antworten.Dankeschön
ps über wenn läuft die reha dann über die drv oder Krankenkasse?
Und kann sie ihn noch zusätzlich beeinflussen in dem sie Druck auf die Klinik oder der drv ausübt?
Verfasst: 08.12.2016, 15:10
von SuperNova
Zunächst würde ich überhaupt nichts unterschreiben, dazu später mehr.
Generell schließen sich berufliche und medizinische Reha gegenseitig aus, da die erstere Erwerbsfähigkeit voraussetzt und die zweite diese als gefährdet ansieht bzw. verneint. Beides gleichzeitig geht also schon mal gar nicht.
Offenbar war der MDK in deinem Fall der Meinung, dass die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, hat aber vermutlich keine persönliche Begutachtung vorgenommen und versucht jetzt durch deine Unterschriften sowohl die 10-Wochen-Frist auszuhebeln als auch die Möglichkeit deines Widerspruchs auszuschalten. Eine fragwürdige "linke" Nummer, der du dich nur entziehen kannst, indem du
a) nichts unterschreibst
b) und auf eine Reha-Aufforderung mit Widerspruch
reagierst. Die Gründe für den Widerspruch wären fehlendes Ermessen, fehlende Anhörung und keine persönliche MDK-Feststellung der Erwerbsfähigkeitsgefährdung.
Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung (=Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung der Krankenkasse, einen Reha-Antrag zu stellen, haben aufschiebende Wirkung. (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2014 - L 9 KR 133/14 B ER)
Eine berufliche Reha käme demnach für dich nicht mehr bzw. nur dann in Frage, wenn deine Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt wäre, was offenbar der MDK derzeit nicht so sieht.
Andererseits: wenn deine Ärztin eine berufliche Reha angeregt hat oder diese mit dem MDK vereinbarte, müsste dich der MDK eigentlich sofort gesundschreiben, erstaunlich ist daher, wieso dann deine Erwerbsfähigkeit als gefährdet angesehen wird, ein Widerspruch in sich.
Verfasst: 08.12.2016, 15:46
von Czauderna
Hallo,
ich denke auch, das ist etwas widersprüchlich - wie kam der Kontakt Ärztin und MDK überhaupt zustande ?.
Ich rate auch, zunächst Widerspruch einzulegen und die Widerspruchsbegründung nachzureichen, nämlich, wenn du Akteneinsicht in das MDK-Gutachten genommen hast, welches die Kasse dazu veranlasste dies zur Antragstellung für eine medizinische Reha auszulegen.
Gleichwohl bin ich auch der Meinung, dass eigentlich eine Antragstellung auf eine berufliche Reha den Schluss zulässt, dass keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht, denn sonst könnte ja eine berufliche Reha nicht angetreten werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.12.2016, 16:03
von schnecke
hallo
meine ärztin hat um akteneinsicht gebeten,der mdk kam auch zu dem schluss das die erwerbsfähigkeit gefährdet ist,dewegen erstmal ergotherapie ist halt so ein spezieller bereich den ich dort mache) aufgrund meiner psyche..
und dann das ich danach einen antrag auf berufliche reha stelle(heisst ja nicht direkt umschulung sondern reha im geschützten rahmen mit therapeuten ect...also irgendwas hatte die krankenkassenmitarbeiterin da ein bisschen durcheinander gebracht weil sie meinte halt der mdk sieht eine medizinische reha für angebracht..aber habs heute schwarz auf weiss gesehen ist nicht..
naja in der zwischenzeit war ich bei der drv wegen untersuchung aufgrund des antrages der beruflichen reha der meinte meine nächsten schritte wären in ordnung die geplant wären und meine chancen auf eine berufliche reha würden gut aussehen.aber erstmal meine ambulante therapie zu ende bringen sollte ich.da ich schon eine medizinische reha dieses jahr hatte und auch so grade alles läuft an ambulante therapie psychotherapeut,ergotherapie..wäre klinik der falsche schritt sagte mir der arzt bei der drv..
achso die fehlende anhörung doch die hatte ich dabei wurde aufgeklärt schriftlich...
ja und mdk kommunizierte halt mit arzt aufgrund meiner diagnosen schriftlich,dieses sogenannte sfb von der krankenkasse darüber lief die kommunikation.(hab auch gelesen eine persönliche begutachtung ist ja auch nicht immer zwingend erforderlich).vielleicht wegen sozialer phobie ect..was ich habe...aber sehe das als nicht schlimm weil beide sind ja zu dem selben ergebniss gekommen was ja nur positiv für mich wiederum ist.
ps. das hab ich auf der seite von der drv gelesen
Persönliche Voraussetzungen
Ihre Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert und durch Rehabilitationsleistungen kann
bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit eine drohende Minderung abgewendet werden oder
die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden oder
bei teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit ohne Aussicht auf wesentliche Besserung der Arbeitsplatz erhalten werden.
dabei ging es um die berufliche reha..
aber ich danke euch beiden trotzdem für eure zeit mir geantwortet zuhaben
ps.supernova was meinst du mit fehlenden ermessen??
Verfasst: 09.12.2016, 22:12
von SuperNova
Hallo schnecke,
vor einer Reha-Aufforderung, was ja einem Verwaltungsakt gleichkommt, sollte eine Anhörung des Betroffenen stattfinden. Diese Anhörung sollte als Basis einer Ermessensentscheidung der KK dienen, d.h. wenn der Patient bzw. die Patientin Gründe nennt, welche gegen einen Reha-Antrag sprechen, dann sollte dies berücksichtigt werden.
Wird nun weder angehört, noch eine Ermessensentscheidung getroffen, so fehlen bei dem Verwaltungsakt der Reha-Aufforderung zwei wesentliche Elemente, weswegen er mit Widerspruch oder Anfechtungsklage angegriffen werden kann.