Rückstände nach 4 Jahren einfordern
Verfasst: 28.11.2016, 12:26
Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe bin im richtigen Forum gelandet.
Gleich vorab
1.wird ein langer Text-sry
2.bemühe mich so detalliert wie möglich zu schreiben, bei Fragen versuche ich alles zu beantworten
3. es geht mir nicht darum "wenn" Schulden gemacht wurden diese zu bezahlen. Es geht mir mehr um die Art und Weise wie die KK hier vorgegangen ist und ob das jemand in ähnlicher Form schonmal hatte.
Vorgeschichte:
Ich war 2010 bis 2012 selbstständig(ja ich weiß sehr kurz,ist ein anderes Thema) ich war gesetzlich Krankenversichert, mit dem Zusatz für die Selbstständigkeit. 2013 bin ich umgezogen und wurde schwanger bin aber in einem festen Arbeitsverhältnis.Das heißt kurzzeitig war ich duech die ALG 2 Beträge versichert, später durch das Arbeitsverhältnis. Ich hatte in meiner Schwangerschaft nahezu monatlichen Kontakt mit der KK.
Bis dahin hatte ich keine Ahnung das noch Forderungen gegenüber der Krankenkasse vorlagen. Keinen Brief, nichts erwähnt bei den ständigen Telefonaten , nichts.
Am 05.11.2016, bekam ich einen netten gelben Brief in diese steht nun Wort wörtlich:
"auf Grundlage des § 256 a ABS.3 SGB V in Verbindung mit den Einheilichen Grundsätzen zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden des GKV Spitzenverbandes vom 04.09.2013 ergeht folgender Bescheid:
RechtlicheGrundlage: Nicht gezahlte Säumniszuschläge des Versicherungszeitraums werden in der Höhe der Differenz zwischen dem nach § 24 Abs. 1a SGB IV in der bis zum 31.Juli 2013 geltenden Fassung erhobenen Säumniszuschläge( 5%) und dem scih bei Anwendung des § 24 Abs. 1 SGB IV ergebenen Säumniszuschläge(1%) erlassen.
Wir erlassen Ihnen hiermit unbeglichene Säumniszuschläge in der Differenz von 5 % und 1% nach § 256 a Abs. 3 SGB V in Höhe von
59, 50 €
Dieser Betrag wird heute aus Ihrem Beitragskonto gebucht.
Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf, nch andere angrenzende Versicherungszeiträume von freiwilligen Versicherungen oder Versicherungen nach § 5 Abs. 1 Nr 13 SGB V vorhanden sein die auf Grund bestehender Forderungen er Erlassprüfung unterliegen, so werden diese gesondert beschieden.
Nach Ausbuchung frd Erlassbeitrags weist Ihr Beitragskonto für die beschiedene Versicherungszeit per 03.11.2016 noch folgenden Rückstand auf:
1. Beitragsforderung zur Kranken und Pfelgeversicherung 372,54 €
2. Säumniszuschläge 191,62 €
3.Vollstreckungskosten 6,25 €
4. Restforderung 570,41 €
Die Berechnung des Erlasses und der Restforderung sind der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil des Bescheides ist( es wurde eine Tabelle angehängt)"
Dann nur noch der Vermerk das ich bis zum 18.11. 2016 überweisen soll, und das ich Widerspruch einlegen kann.
Mich hat es wirklich umgehauen. Ich habe alle meine Ordner gewälzt aus der Zeit der Selbständigkeit, Nichts absolut nicht, keine Aufforderung im Jahr 2012. Und auch jetzt die letzten 4 Jahre bekam ich keinen Brief mit der Aufforderung das ich noch offene Beträge bei der KK hätte. Selbst bei den Telefonaten in der Schwangerschaft, wurde nichts gesagt.
Ich bin dann persönlich zu KK vor Ort habe den Brief vorgezeigt und um Aufklärung gebeten. Die Mitarbeiterin telefonierte und meinte dann. Sie hätte mich angeblich 2012 angeschrieben, ich hätte angeblich nicht reagiert.( Einwurf: ich reagiere immer, bei der Rechnung vom Krankenhausaufentalt hatte ich beim Betrag einen Zahlendreher drin, die KK schickten Brief, ich habe es sofort behoben, ich zahle meine Schulden und wenn es in Raten ist)
Die Mitarbeiterin meinte man habe das 2012 abgegeben, und ,man wisse nicht warum das noch nicht eingefordert wurde, es habe ja schließlich einen Titel. Sie könne da jetzt nichts machen ich solle halt Widerspruch einlegen, wenn ich damit nicht einverstanden sei.
Gesagt getan, ich habe Widerspruch in Magdeburg . Und nun bekam ich ein Schreiben das mich wirklich auf die Palme bringt.
mein Widerspruch ist vom 8.11.2016 deren Schreiben vom 22.11.2016
" wir haben Ihren Widerspruch erhalten und teilen Ihnen folgendes mit:
Mit Leistungsbescheid vom 16.07.2012 ist ihnen Ihr damals bestehender Beitragsrückstand in Höhe von 477,91 mitgeteilt worden. Dieser Bescheid ist Ihnen nachweislich am 17.07.2012 zugestellt worden, die entsprechende Postzustellungsurkunde liegt vor( im Anhang haben sie eine Kopie eingefügt wo drin steht das der Brief bei mir in den Postkasten geschmissen wurde, weil keiner anzutreffen war. Also keine persönliche Zustellung. wie bereits erwähnt ich habe das Schreiben nicht. Oder nicht mehr, kann ja immer was verloren gehen. Will damit nur sagen das wenn es meine Schuld ist ich für alles grade stehe. ich habe aber alles abgeheftet)
Da dagegen keine Rechtsmittel eingelegt wurden ist der Leistungsbescheid bestandskräftig geworden. Es ist somit ein vollstreckbarer Titel entstanden, der eine 30 Jährige Gültigkeit besitzt, so das monatliche Mahnungen entbehrlich sind.( heißt für mich ach lassen wir einfach mal laufen und schauen wir mal wieviel Geld wir zusammen bekommen)
Bevor wir die recht aufwendige Akteneinsicht gewähren werden, möchten wir Ihnen auf Grund des es Einzelfalls und des geringen Rückstands den folgenden Vergleich anbieten:
Sie zahlen bis spätestens 31.12.2016 200€ als Einmalbetrag bei uns ein.Die restlichen Forderungen in Höhe von 370,41€ werden Ihnen im Gegenzug vollstänig erlassen.
Bitte teilen Sie uns schrieftlich mit ob Sie unseren Vergleich annehmen möchten.
Falls nicht, werdem wir Ihnen Akteneinsicht selbstverständlich gewähren. Anschließend worden wir den Sachverhalt dem Widerspruchsauschuss der Ikk gesund plus vorlegen müssen, der nach jetzigen Stand wahrscheinlich gegen Sie entscheiden würde Ihnen stünde dann noch der Weg vor das Sozialgericht offen."
So jetzt meine Fragen
1. Was haltet ihr davon?
2. Wie wordet ihr weiter verfahren?
Vielen Dank und Liebe Grüße
ich hoffe bin im richtigen Forum gelandet.
Gleich vorab
1.wird ein langer Text-sry
2.bemühe mich so detalliert wie möglich zu schreiben, bei Fragen versuche ich alles zu beantworten
3. es geht mir nicht darum "wenn" Schulden gemacht wurden diese zu bezahlen. Es geht mir mehr um die Art und Weise wie die KK hier vorgegangen ist und ob das jemand in ähnlicher Form schonmal hatte.
Vorgeschichte:
Ich war 2010 bis 2012 selbstständig(ja ich weiß sehr kurz,ist ein anderes Thema) ich war gesetzlich Krankenversichert, mit dem Zusatz für die Selbstständigkeit. 2013 bin ich umgezogen und wurde schwanger bin aber in einem festen Arbeitsverhältnis.Das heißt kurzzeitig war ich duech die ALG 2 Beträge versichert, später durch das Arbeitsverhältnis. Ich hatte in meiner Schwangerschaft nahezu monatlichen Kontakt mit der KK.
Bis dahin hatte ich keine Ahnung das noch Forderungen gegenüber der Krankenkasse vorlagen. Keinen Brief, nichts erwähnt bei den ständigen Telefonaten , nichts.
Am 05.11.2016, bekam ich einen netten gelben Brief in diese steht nun Wort wörtlich:
"auf Grundlage des § 256 a ABS.3 SGB V in Verbindung mit den Einheilichen Grundsätzen zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden des GKV Spitzenverbandes vom 04.09.2013 ergeht folgender Bescheid:
RechtlicheGrundlage: Nicht gezahlte Säumniszuschläge des Versicherungszeitraums werden in der Höhe der Differenz zwischen dem nach § 24 Abs. 1a SGB IV in der bis zum 31.Juli 2013 geltenden Fassung erhobenen Säumniszuschläge( 5%) und dem scih bei Anwendung des § 24 Abs. 1 SGB IV ergebenen Säumniszuschläge(1%) erlassen.
Wir erlassen Ihnen hiermit unbeglichene Säumniszuschläge in der Differenz von 5 % und 1% nach § 256 a Abs. 3 SGB V in Höhe von
59, 50 €
Dieser Betrag wird heute aus Ihrem Beitragskonto gebucht.
Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf, nch andere angrenzende Versicherungszeiträume von freiwilligen Versicherungen oder Versicherungen nach § 5 Abs. 1 Nr 13 SGB V vorhanden sein die auf Grund bestehender Forderungen er Erlassprüfung unterliegen, so werden diese gesondert beschieden.
Nach Ausbuchung frd Erlassbeitrags weist Ihr Beitragskonto für die beschiedene Versicherungszeit per 03.11.2016 noch folgenden Rückstand auf:
1. Beitragsforderung zur Kranken und Pfelgeversicherung 372,54 €
2. Säumniszuschläge 191,62 €
3.Vollstreckungskosten 6,25 €
4. Restforderung 570,41 €
Die Berechnung des Erlasses und der Restforderung sind der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil des Bescheides ist( es wurde eine Tabelle angehängt)"
Dann nur noch der Vermerk das ich bis zum 18.11. 2016 überweisen soll, und das ich Widerspruch einlegen kann.
Mich hat es wirklich umgehauen. Ich habe alle meine Ordner gewälzt aus der Zeit der Selbständigkeit, Nichts absolut nicht, keine Aufforderung im Jahr 2012. Und auch jetzt die letzten 4 Jahre bekam ich keinen Brief mit der Aufforderung das ich noch offene Beträge bei der KK hätte. Selbst bei den Telefonaten in der Schwangerschaft, wurde nichts gesagt.
Ich bin dann persönlich zu KK vor Ort habe den Brief vorgezeigt und um Aufklärung gebeten. Die Mitarbeiterin telefonierte und meinte dann. Sie hätte mich angeblich 2012 angeschrieben, ich hätte angeblich nicht reagiert.( Einwurf: ich reagiere immer, bei der Rechnung vom Krankenhausaufentalt hatte ich beim Betrag einen Zahlendreher drin, die KK schickten Brief, ich habe es sofort behoben, ich zahle meine Schulden und wenn es in Raten ist)
Die Mitarbeiterin meinte man habe das 2012 abgegeben, und ,man wisse nicht warum das noch nicht eingefordert wurde, es habe ja schließlich einen Titel. Sie könne da jetzt nichts machen ich solle halt Widerspruch einlegen, wenn ich damit nicht einverstanden sei.
Gesagt getan, ich habe Widerspruch in Magdeburg . Und nun bekam ich ein Schreiben das mich wirklich auf die Palme bringt.
mein Widerspruch ist vom 8.11.2016 deren Schreiben vom 22.11.2016
" wir haben Ihren Widerspruch erhalten und teilen Ihnen folgendes mit:
Mit Leistungsbescheid vom 16.07.2012 ist ihnen Ihr damals bestehender Beitragsrückstand in Höhe von 477,91 mitgeteilt worden. Dieser Bescheid ist Ihnen nachweislich am 17.07.2012 zugestellt worden, die entsprechende Postzustellungsurkunde liegt vor( im Anhang haben sie eine Kopie eingefügt wo drin steht das der Brief bei mir in den Postkasten geschmissen wurde, weil keiner anzutreffen war. Also keine persönliche Zustellung. wie bereits erwähnt ich habe das Schreiben nicht. Oder nicht mehr, kann ja immer was verloren gehen. Will damit nur sagen das wenn es meine Schuld ist ich für alles grade stehe. ich habe aber alles abgeheftet)
Da dagegen keine Rechtsmittel eingelegt wurden ist der Leistungsbescheid bestandskräftig geworden. Es ist somit ein vollstreckbarer Titel entstanden, der eine 30 Jährige Gültigkeit besitzt, so das monatliche Mahnungen entbehrlich sind.( heißt für mich ach lassen wir einfach mal laufen und schauen wir mal wieviel Geld wir zusammen bekommen)
Bevor wir die recht aufwendige Akteneinsicht gewähren werden, möchten wir Ihnen auf Grund des es Einzelfalls und des geringen Rückstands den folgenden Vergleich anbieten:
Sie zahlen bis spätestens 31.12.2016 200€ als Einmalbetrag bei uns ein.Die restlichen Forderungen in Höhe von 370,41€ werden Ihnen im Gegenzug vollstänig erlassen.
Bitte teilen Sie uns schrieftlich mit ob Sie unseren Vergleich annehmen möchten.
Falls nicht, werdem wir Ihnen Akteneinsicht selbstverständlich gewähren. Anschließend worden wir den Sachverhalt dem Widerspruchsauschuss der Ikk gesund plus vorlegen müssen, der nach jetzigen Stand wahrscheinlich gegen Sie entscheiden würde Ihnen stünde dann noch der Weg vor das Sozialgericht offen."
So jetzt meine Fragen
1. Was haltet ihr davon?
2. Wie wordet ihr weiter verfahren?
Vielen Dank und Liebe Grüße