Widerspruch Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Unbekannt
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Widerspruch Krankengeld

Beitrag von Unbekannt » 21.11.2016, 14:53

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem:

Ich befinde mich im Krankengeldbezug und hatte bereits nach wenigen Wochen eine Einladung zum medizinischen Dienst. Da ich aber aufgrund meines Zustandes zu meiner Mama gezogen bin, hat mich die Post nicht erreicht und ich habe den Termin verpasst. Ich habe zwar vorher alles in die Wege geleitet, dass sowas nicht passiert aber das liegt soweit ja trotzdem in meiner Verantwortung. So nun haben die mir natürlich bis zum nachholen des Termins das Krankengeld gestrichen und beziehen sich dabei auf folgenden Paragraphen: "(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen."
Den Termin habe ich inzwischen nachgeholt, AU wurde bestätigt und empfohlene Maßnahmen habe ich schon längst vor den Terminen in die Wege geleitet. Dementsprechend greift dieser Paragraph in meinen Augen nicht, da es zu keiner Verschlechterung bzw. eine Besserung nicht beeinträchtigt wurde.

Die KK sagt mir telefonisch Widerspruch abgelehnt, weil selbst schuld mit der Post. Schriftlich möchte man mir das nicht geben, an den Widerspuchsausschuss wird das auch nicht zur Prüfung gegeben, obwohl soweit ich weiß sowas nur von denen entschieden werden darf.

Hat jemand Erfahrung mit sowas? Wie gehe ich nun weiter vor und wie stehen meine Chancen überhaupt? Paragraphen sind ja stark von Interpretationen geprägt..

Bin über jeden Rat dankbar! Schlimm, dass man wenn man nachweislich wirklich krank ist, sich auch noch mit sowas rumplagen muss :(

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 21.11.2016, 15:45

Interessant!

Kannst du "Aufforderung" und "Bescheid" anonymisiert hier einstellen?

Unbekannt
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Beitrag von Unbekannt » 21.11.2016, 16:09

Würde ich ja sehr gern, aber ich weiß nicht wie. Funktioniert das übers Handy nicht oder bin ich zu doof? Mit Aufforderung meinst du die Einladung zum Mdk?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.11.2016, 16:45

Hallo,
um wie viele Tage handelt es sich denn - d.h., wann war der erste Termin, wann hast Du davon erfahren und wie und wann war der zweite Termin beim MDK.
Gruss
Czauderna

Unbekannt
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Beitrag von Unbekannt » 21.11.2016, 19:36

Also der erste Termin wäre am 21.10. gewesen, erfahren habe ich davon am 26.10. und der zweite Termin fand dann am 10.11. statt. Habe den Widerspruch auch extra erst danach verfasst, weil ich mit dem Ergebnis ja besser argumentieren kann. Angeblich schicken die mir nun doch was schriftlich, aber so überzeugend klang das nicht. Mir wurde sehr deutlich gemacht, dass die da gar keine Lust drauf haben und an einen Ausschuss wollen die es noch weniger geben. Habe heute mit der UPB telefoniert, die bestätigten mir, dass die es mir schriftlich geben müssen und wie ich danach weiter vorzugehen habe. Die fanden meine Argumentation für den Widerspruch auch nachvollziehbar. Wie seht ihr das denn hier? Die haben sich ja auf den genannten Paragraphen bezogen, der in meinem Fall eigentlich nicht zutrifft. Verletzung der Mitwirkungspflicht vielleicht schon, obwohl ich alles getan habe was mir möglich war um die Post rechtzeitig zu erhalten. Aber dass dies meinen Zustand negativ beeinflusst hat sehe ich nicht. Und eine Verbesserung wurde dadurch ja eigentlich auch nicht verhindert, da empfohlene Maßnahmen vom MDK ja bereits vorher in die Wege geleitet wurden.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.11.2016, 21:05

Hallo,
wenn die Kasse deinem Widerspruch nicht abhelfen kann, sprich dir das Krankengeld weiterzahlt, dann musst du deinen Widerspruch aufrechterhalten und dann muss deine Sache vor den Widerspruchsausschuss der Kasse, das ist dann nicht abhängig von der Lust oder Laune eines Mitarbeiters. Allerdings musst du dich dann mit etwas Geduld wappnen, diese Ausschüsse tagen (je nach Kassengröße) nicht jeder Woche. Der Krankengeldverlust vom 21.10. - 10.11. wirkt für dich wirtschaftlich schwer und die Zeit vom 26.10.(Kenntnis) bis 10.11.(neuer MDK-Termin) ist auch sehr lang und nicht von dir zu vertreten - es wäre meiner Auffassung nach der Kasse durchaus möglich gewesen, bei entsprechendem Engagement, einen früheren Termin beim MDK zu bekommen (das kann ich aus meiner Praxis definitiv sagen).
Gruss
Czauderna

Unbekannt
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Beitrag von Unbekannt » 22.11.2016, 00:30

Okay vielen Dank für die Infos! Den Widerspruch werde ich auf jeden Fall aufrecht erhalten. Dass mit dem Termin war mir gar nicht so bewusst, kann man ja aber selbst auch nicht einschätzen. Werde das aber je nachdem wie es nun weitergeht auch nochmal hinterfragen.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 22.11.2016, 09:41

Also; die Kasse bezieht sich auf § 66 Abs. 2 SGB I

Zitat:
§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung

(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen .

Man muss allerdings den Abs. 3 auch noch beachten.

Zitat:

(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

Mal ganz unabhängig davon, dass Du das Einladungsschreiben nicht erhalten hast, steht dieser Hinweis (Versagung des Krankengeldes) in dem Einladungsschreiben drinne?!

Dann geht es auch noch weiter, nämlich in der Konstellation, wenn man die Mitwirkung nachgeholt hat.

Hierfür gibt es den § 67 SGB I

Zitat:
§ 67 Nachholung der Mitwirkung



Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen



Hat die Kasse überhaupt schriftlich über die Nachzahlung aufgrund der Nachholung der Mitwirkung entschieden?! Wenn die Kasse die rückwirkende Nachzahlung ablehnt, dann hat sie hierfür "Ermessen" auszuüben.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.11.2016, 11:55

Rossi hat geschrieben: Wenn die Kasse die rückwirkende Nachzahlung ablehnt, dann hat sie hierfür
"Ermessen" auszuüben.
Weshalb so bescheiden?

Die Kasse hatte Ermessen auch schon bei der Krankengeld-Einstellung auszuüben.
Wetten, dass dies nicht geschehen ist oder die Ermessensausübung im Gerichts-
verfahren keinen rechtlichen Bestand hätte und damit auch nicht die Kranken-
geld-Einstellung?

Mit anderen Worten: es kommt vielmehr auf den damaligen Bescheid
und den Widerspruch dagegen an.

Unbekannt
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Beitrag von Unbekannt » 22.11.2016, 13:36

Das ist eine interessante Sichtweise, also hätte ich der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen können, weil ich gar nicht von ihr wusste, da ich das Schreibeb ja verspätet erhalten habe.

Nein, Absatz 3 wird nicht erwähnt, nur der genannte Absatz 2 und Paragraph 62 SGB I.

Was genau meint ihr mit "Ermessen"?

Also da ich die Sachen ja leider nicht hochladen kann, gebe ich mal in etwa die Inhalte wieder:

Einladung für den 21.10. - Hinweis, dass der Termin wichtig für die Zahlungen ist und man bitte vorher Bescheid geben soll, da unbegründetes Fehlen zur Einstellung führen kann. Außerdem oben genannte Rechtsgrundlagen.

Bescheid zur Einstellung der Zahlung - Ich bin deren Bitte nicht nachgekommen, also zahlen sie nicht mehr. Widerspruchsbelehrung.

Mein Widerspruch nach zweitem MDK Termin: Erklärung weshalb die Post nicht rechtzeitig kam: zu mama gezogen wegen Gesundheitszustand, Nachsendeauftag erteilt, aber griff nicht rechtzeitig, Dritte Person mit der Nachsendung beauftragt, diese hat aber die Büropost genutzt und die war deutlich zu langsam. Dann darauf hingewiesen weshalb 66 Abs. 2 nicht greift: AU bestätigt durch MDK, empfohlene Maßnahmen schon vor dem Termin in die Wege geleitet auf Anraten der Hausärztin. Somit hat der Termin nicht zu Verbesserung meines Zustandes beigetragen bzw. mein Fernbleiben beim ersten Mal nicht zu einer Verschlechterung geführt.

Kann bzw. sollte ich den Widerspruch noch ergänzen?

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.11.2016, 14:12

Hallo U.,

mir ist das hier alles schlicht zu unpräzise um mich näher darauf einzulassen.

Schönen Gruß
Anton Butz

Unbekannt
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Beitrag von Unbekannt » 22.11.2016, 14:46

Anton Butz hat geschrieben:Hallo U.,

mir ist das hier alles schlicht zu unpräzise um mich näher darauf einzulassen.

Schönen Gruß
Anton Butz
Schade! Was fehlt denn? Ich möchte ja auch das mir geholfen wird und gebe dementsprechend gern alles nötige an. Man muss mir nur sagen was und falls Uploads benötigt werden, lasse ich mir wie schon gesagt gern erklären, wie :)

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.11.2016, 15:12

"sagen" - wie oft?

Vorschlag:
telefoniere zunächst mal mit der Krankenkasse und "frage", ob sie hier
mitdiskutieren oder sich das alles erst nochmals - bis morgen - überlegen
will.

Unbekannt
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Beitrag von Unbekannt » 22.11.2016, 15:42

Anton Butz hat geschrieben:"sagen" - wie oft?

Vorschlag:
telefoniere zunächst mal mit der Krankenkasse und "frage", ob sie hier
mitdiskutieren oder sich das alles erst nochmals - bis morgen - überlegen
will.
Also ich finde, dass ich alle Fragen beantwortet habe, aber ich lasse das jetzt mal so stehen. :)

Das Thema hat sich sowieso erledigt, habe gerade mit meiner KK telefoniert und nachdem ich gestern ziemlich Druck gemacht habe, wurde heute die Nachzahlung angewiesen! :)

Danke an alle für Ihre Hilfe!

Ist es möglich den Thread zu löschen? Sind ja doch sensiblere Daten...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.11.2016, 16:31

Hallo,
was ist an den Daten von "Unbekannt" sensibel ?? -Den ganzen Thread kann ich selbst leider nicht löschen, ich kann ihn sperren oder einzelne Beiträge löschen, wenn ich das allerdings tue, dann müsste ich so ziemlich alle Beiträge löschen. Von der Thematik her ist der Fall allerdings schon interessant für das Forum und wenn wir hinterher immer alles wieder löschen würden, dann wäre das Forum sehr übersichtlich.
Für die Löschung des gesamten Thread müsstest du dich an Karsten wenden.
Gruss
Czauderna

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