Anwartschaftszeit in Bosnien
Moderator: Czauderna
Anwartschaftszeit in Bosnien
Hallo an alle,
ich bin gebürtiger deutscher und schon seit knapp 10 Jahren Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner.
Ich möchte mit meiner bosnischen Frau nach Bosnien auswandern. Laut der Krankenversicherung bleibt meine Krankenversicherung bestehen.
Wegen der Pflegeversicherung, habe ich telefonisch nur die Information erhalten, das ich eventuell freiwillig weiterversichert sein kann. Wobei hier dann kein Leistungsanspruch in Bosnien besteht, sondern nur die Anwartschaftszeit läuft für eine eventuelle Rückkehr nach Deutschland.
Kann mir bitte einer von euch sagen, da die Mitarbeiterin von der Krankenkasse das nicht wusste, ob es möglich ist in Bosnien freiwillig in der Pflegeversicherung zu bleiben um die Anwartschaftszeit für eine etwaige Rückkehr zu haben?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Teko
ich bin gebürtiger deutscher und schon seit knapp 10 Jahren Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner.
Ich möchte mit meiner bosnischen Frau nach Bosnien auswandern. Laut der Krankenversicherung bleibt meine Krankenversicherung bestehen.
Wegen der Pflegeversicherung, habe ich telefonisch nur die Information erhalten, das ich eventuell freiwillig weiterversichert sein kann. Wobei hier dann kein Leistungsanspruch in Bosnien besteht, sondern nur die Anwartschaftszeit läuft für eine eventuelle Rückkehr nach Deutschland.
Kann mir bitte einer von euch sagen, da die Mitarbeiterin von der Krankenkasse das nicht wusste, ob es möglich ist in Bosnien freiwillig in der Pflegeversicherung zu bleiben um die Anwartschaftszeit für eine etwaige Rückkehr zu haben?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Teko
Weiterversicherung in der Pflegeversicherung
Hallo Teko, Du hast mit Verlegung Deines Wohnsitzes oder Deines gewöhnlichen Aufenthaltes nach Bosnien die Möglichkeit, Dich in der Pflegeversicherung weiter zu versichern. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 26 Abs. 2 SGB XI (zum Nachlesen). Die Frage ist für Dich, ob dies sinnvoll ist. Bei fortdauernden Aufenthalt in Bosnien hast Du dort keinen Anspruch auf Pflegeleistungen. Bei Rückkehr nach Deutschland wirst Du in der Pflegeversicherung über die KVDR wieder versichert. Als Vorversicherungszeit für einen Leistungsanspruch benötigst Du lediglich 2 Jahre in den letzten 10 Jahren (§ 33 Abs. 2 Nr. 6 SGB XI). Nun kommt es auf Dein Lebensalter, auf die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr nach Deutschland und/oder die Dauer des Aufenthaltes in Bosnien an, ob hier die Beiträge für die Weiterversicherung in der Pflegeversicherung gut angelegt sind.
Hallo Gekko3,
vielen Dank erste ein mal für deine Hilfe. Ich bin jetzt 64 Jahre alt, wie lang wir in Bosnien bleiben wollen, ist halt auch eine schwere Frage. Wenn alles so bleibt wie es jetzt ist, könnte ich mir auch vorstellen für immer dazubleiben.
Kannst du mir vielleicht bitte auch noch sagen, wie es wäre, wenn wir jetzt beim auswandern aus der Pflegeversicherung austreten, also auch nicht die Beiträge für die Anwartschaftszeit weiterzahlen. Könnte ich dann wenn ich vielleicht in 20 Jahren mich doch entscheiden würde nach Deutschland zurück zu kehren, wieder anfangen Beiträge für die Pflegeversicherung zu zahlen?
Viele Grüße
Teko
vielen Dank erste ein mal für deine Hilfe. Ich bin jetzt 64 Jahre alt, wie lang wir in Bosnien bleiben wollen, ist halt auch eine schwere Frage. Wenn alles so bleibt wie es jetzt ist, könnte ich mir auch vorstellen für immer dazubleiben.
Kannst du mir vielleicht bitte auch noch sagen, wie es wäre, wenn wir jetzt beim auswandern aus der Pflegeversicherung austreten, also auch nicht die Beiträge für die Anwartschaftszeit weiterzahlen. Könnte ich dann wenn ich vielleicht in 20 Jahren mich doch entscheiden würde nach Deutschland zurück zu kehren, wieder anfangen Beiträge für die Pflegeversicherung zu zahlen?
Viele Grüße
Teko
Hallo Teko, wenn Du nach 20 Jahren wieder nach D kommst, dann wirst Du wieder (nach heutiger Gesetzeslage) pflichtversichert in der KVDR und zahlst Beiträge zur Pflegeversicherung. Du hast dann jedoch die Vorversicherungszeiten für eine Leistungsgewährung in der Pflegeversicherung nicht erfüllt und wärest damit zunächst einmal 2 Jahre ohne Pflegeleistungen im Pflegefall.
Hallo Gekko3, vielen Dank noch mal für deine Antwort. Ich hab im §26a Abs. 3 SGB IX das folgende gefunden:
"(3) Ab dem 1. Juli 2002 besteht ein Beitrittsrecht zur sozialen oder privaten Pflegeversicherung nur für nicht pflegeversicherte Personen, die als Zuwanderer oder Auslandsrückkehrer bei Wohnsitznahme im Inland keinen Tatbestand der Versicherungspflicht nach diesem Buch erfüllen und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,"
Ich kenne mich rechtlich überhaupt gar nicht aus, aber ich lese da irgend was von 65 Jahren. Das ist dann aber wahrscheinlich nur für diejenigen, die noch nie in der deutschen Pflegeversicherung war. Vielleicht wie zum Beispiel Spätaussiedler. Oder würde das auch irgendwie bei mir gelten?
Viele Grüße & Danke vorab
Teko
"(3) Ab dem 1. Juli 2002 besteht ein Beitrittsrecht zur sozialen oder privaten Pflegeversicherung nur für nicht pflegeversicherte Personen, die als Zuwanderer oder Auslandsrückkehrer bei Wohnsitznahme im Inland keinen Tatbestand der Versicherungspflicht nach diesem Buch erfüllen und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,"
Ich kenne mich rechtlich überhaupt gar nicht aus, aber ich lese da irgend was von 65 Jahren. Das ist dann aber wahrscheinlich nur für diejenigen, die noch nie in der deutschen Pflegeversicherung war. Vielleicht wie zum Beispiel Spätaussiedler. Oder würde das auch irgendwie bei mir gelten?
Viele Grüße & Danke vorab
Teko