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Freiwillig versichert - und der Partner zahlt mit?

Verfasst: 15.11.2016, 12:22
von hebe
Hallo,

nach 78 Wochen steuert die KK aus. Es besteht kein Anspruch auch EU-Rente oder ALG. Das Mitglied kann sich aber freiwillig in der GKV weiterversichern lassen. Der Ehepartner ist in der PKV, zahlt also dort seine Beiträge.
Wird sein Einkommen bei der Berechnung des GKV-Beitrags für das nun "freiwillig" versicherte GKV-Mitglied einbezogen?
Und wenn ja, warum?

Verfasst: 15.11.2016, 13:10
von Czauderna
Hallo,
ja, werden berücksichtigt und die"gesetzliche" Grundlage findest Du hier - https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.11.2016, 13:16
von Swantje B.
Hallo hebe,

zum ob:
Ja, das Einkommen des privat versicherten Ehepartners wird mit herangezogen, maximal bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze.

zum warum:
Weil das der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage von § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V in § 2 Absatz 4 der Beitragsverfahrensgrundsätze so geregelt hat.

https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Rechtmäßigkeit der Anrechnung auch schon beschäftigt (Urteil vom 24.04.2002, Aktenzeichen B 7/1 A 1/00 R). Und eine solche Regelung für zulässig erklärt.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... gb&id=2545

Gruß
Swantje