Freiwillige Krankenversicherung?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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data1992
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Freiwillige Krankenversicherung?

Beitrag von data1992 » 11.11.2016, 15:25

Hallo zusammen,
folgendes Szenario: ich habe in meinem Bekanntenkreis eine Person, die momentan einen Fernlehrgang zum Erlangen des Hauptschulabschlusses absolviert. Die Person ist momentan nicht erwerbstätig. In wenigen Wochen wird diese Person 24 Jahre alt, d.h. der Familienversicherungs-Schutz läuft aus.

Für den Fall, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein Beschäftigungsverhältnis zustande komme, wie verhält sich der Versicherungsstatus dieser Person? Es liegt bereits ein Schreiben der Versicherung vor, die zum Geburtstag der Person natürlich einen Nachweis über eine mögliche Ausbildung/Studium/etc. haben möchte. Gilt ein Fernlehrgang zum Nachholen eines Schulabschlusses als "Berechtigung" zum weiteren Verbleib in der Familienversicherung? Falls nicht, wie wären jetzt die weiteren Schritte, um einer fortlaufenden Krankenversicherung nachzukommen?

Danke schonmal vorab. :wink:

vikingz
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Beitrag von vikingz » 11.11.2016, 16:30

Hallo,

für die Fortsetzung der Familienversicherung wird eine Ausbildung in "Vollzeit" vorausgesetzt, oder zumindest eine, die den Schüler überwiegend zeitlich in Anspruch nimmt. Ein Richwert ist ein Zeitansatz von mindestens 20 Stunden pro Woche.

In aller Regel erfüllen Fernlehrgänge diese Voraussetzung nicht. Man kann aber von Fall zu Fall eine entsprechende Bestätigung von der Bildungseinrichtung anfordern oder versuchen, mit Stundenplänen o.ä. zu argumentieren.

Geht das nicht, dann könnte eine Versicherung über ALG 2 zustande kommen, wenn darauf Anspruch besteht. Ist das nicht der Fall, dann würde man sich wahrscheinlich wohl oder übel freiwillig versichern müssen.

/edit: um meinen Anfängerfehler noch zu korrigieren: wer 24 Jahre alt wird, hat ohne Ausbildung dann schon ein Jahr lang keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr, der endet nämlich mit Vollendung des 23. Lebensjahres, also am Tag vor dem 23. Geburtstag.

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