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Reha aufforderung KK

Verfasst: 11.11.2016, 14:48
von otto
Hallo zusammen,
ich bin im Februar AU aus einer dreiwöchigen Reha entlassen worden.
Bin im Krankengeldbezug .
Heute bekam ich einen Anruf von der KK. das man mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Aufforderung zu einem erneutem Reha-antrag zusenden wird.
Die Reha vom Februar diesen Jahres habe ich selbst beantragt.
Ist dies so " rechtlich " OK?

mfg
Otto

Re: Reha aufforderung KK

Verfasst: 11.11.2016, 15:07
von Czauderna
otto hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin im Februar AU aus einer dreiwöchigen Reha entlassen worden.
Bin im Krankengeldbezug .
Heute bekam ich einen Anruf von der KK. das man mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Aufforderung zu einem erneutem Reha-antrag zusenden wird.
Die Reha vom Februar diesen Jahres habe ich selbst beantragt.
Ist dies so " rechtlich " OK?

mfg
Otto
Hallo,
ja, das ist okay so - die Kasse darf dass wenn nach Einschätzung des MDK die Voraussetzungen nach § 51 SGB V. erfüllt sind. Sie wird dich auffordern einen Reha-Antrag bei der deutschen Rentenversicherung innerhalb von 10 Wochen zu stellen. Die Frage ist allerdings, ob die Rentenversicherung diesem Antrag zustimmen wird, eben deshalb, weil du erst eine Reha absolviert hast. Wenn es gut für dich läuft, machst du erneut eine Reha, wenn es weniger gut läuft, wird der Antrag abgelehnt und dann wäre die Kasse selbst als Kostenträger der Reha. gefordert - ob die Kasse das allerdings will, das bezweifle ich etwas. Wenn es schlecht für dich läuft, dann wertet die Rentenversicherung den Antrag auf Reha gleich als Rentenantrag, der aber meines Wissens nach nur dann auch ein richtiger Antrag ist, wenn du einen formellen Antrag nachreichst.
Ich vermute mal, dass genau das die Kasse erreichen will.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.11.2016, 15:30
von Anton Butz
Hallo Otto,

du solltest das ärztliche Gutachten anfordern und schauen, was darin
darüber zu finden ist, dass sich dein Gesundheitszustand seit Februar ver-
schlechtert hat und deine Erwerbsfähigkeit inzwischen erheblich gefährdet
oder gemindert ist.

https://dejure.org/gesetze/SGB_X/86.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/96.html

Ich meine, vor der Aufforderung zum Reha-Antrag sei eine Anhörung nach
§ 24 SGB X erforderlich https://dejure.org/gesetze/SGB_X/24.html
Hast du während des Telefonats "genickt"?

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 11.11.2016, 16:24
von Czauderna
Hallo,
das mit der Anhörung vor der Aufforderung meint Finkenbusch übrigens auch

http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... ilhabe.pdf
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.11.2016, 20:45
von otto
Hallo danke für eure Antworten,
aber ich habe noch eine Frage an Anton Butz:

Was meinste mit " genickt" während dem Telefonat?

Kann man da was " falschmachen"?

Schönen Abend euch noch.
mfg
Otto

Verfasst: 11.11.2016, 21:59
von Anton Butz
Hallo Otto,

klar kann man durch ein Telefonat überrascht spontan etwas falsch machen:

z. B. wenn die Krankenkasse mitteilt, dass sie in den nächsten Tagen eine schriftliche
Aufforderung zu einem erneutem Reha-Antrag zusenden wird und dir im Moment
nichts besseres einfällt als: "o. K" oder "in Ordnung".

War es nicht so oder ähnlich? Ist über die Reha im Februar gesprochen worden?
Oder darüber, was im MDK-Gutachten steht? Wenn nein, ist dir die erste (Vor-)
Verfahrens-Stufe der Anhörung bereits entgangen. Dann bist du schon auf
das Widerspruchsverfahren verwiesen, wenn du dich einbringen willst ...

Rechtlich sauber ist das nicht; ohne Anhörung kann vom Ermessen nicht
zutreffend Gebrauch gemacht werden:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 12.11.2016, 09:59
von otto
Hallo Anton Butz schrieb:

BeitragVerfasst am: Fr Nov 11, 2016 9:59 pm Titel:
Hallo Otto,

klar kann man durch ein Telefonat überrascht spontan etwas falsch machen:

z. B. wenn die Krankenkasse mitteilt, dass sie in den nächsten Tagen eine schriftliche
Aufforderung zu einem erneutem Reha-Antrag zusenden wird und dir im Moment
nichts besseres einfällt als: "o. K" oder "in Ordnung".

War es nicht so oder ähnlich? Ist über die Reha im Februar gesprochen worden?
Oder darüber, was im MDK-Gutachten steht? Wenn nein, ist dir die erste (Vor-)
Verfahrens-Stufe der Anhörung bereits entgangen. Dann bist du schon auf
das Widerspruchsverfahren verwiesen, wenn du dich einbringen willst ...




Ja es war genau so wie du vemutest hast ( aber zu 100% ).
Ok den Fehler habe ich gemacht dann muss ich nun sehen wie ich das beste aus dem Rest mache.
Ich habe 10 Wochen Zeit zur Antragstellung?. Dann werde ich 9 Wochen davon ausnutzen.Gehe ich mal davon aus das der Reha-Antrag abgelehnt wird dann muss /soll ich einen Rentenantrag stellen.
Dieser ist auch nicht in 2 Wochen entschieden Vielleicht 2 Monate!!??
Dann hätten wir + - März. Dann wäre ich 2 Monate vor Aussteuerung KK.
Dann mache ich es eben so.
Eine Frage noch :wenn der Rentenantrag abgelehnt wird heist das auch gleichzeitig Ende Krankengeldzahlung?

Schönen Tag noch
mfg
Otto

Verfasst: 12.11.2016, 10:21
von Czauderna
Hallo,
Nein, heißt es nicht und du musst auch keinen Rentenantrag stellen. Dein " Fahrplan" ist schon okay - warte auf das Schreiben, warte die 10. Woche ab und sorge dafür, dass in dieser 10. Woche der Reha-Antrag bei der Kasse vorliegt ( persönliche Abgabe mit Quittierung oder Einschreiben mit Rueckschein). Dann abwarten !.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 12.11.2016, 11:30
von Anton Butz
Ja Otto,

halte die 10-Wochen-Frist unbedingt ein!

Das hindert dich allerdings nicht, der Krankenkasse nach
Eingang der Aufforderung einen freundlichen Widerspruch
zu schicken, eine Kopie des MDK-Gutachtens zu erbitten
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html und mitzutei-
len, dass die Anhörung nach § 24 SGB X nicht wirksam
erfolgt sei und deswegen auch Ermessen nicht zutreffend
ausgeübt worden sein kann. Deswegen beanspruchst du
den unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren
ergangenen Bescheid umgehend aufzuheben und dies
rechtzeitig zu bestätigen:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/42.html

Vielleicht erübrigt sich dann der weitere Zirkus ....

Schönes WoE
Anton Butz

Verfasst: 17.11.2016, 09:11
von otto
Hallo zusammen
ich habe nun die Aufforderung nach §51 schriftlich erhalten.
Darin steht das nach ärztlichem Gutachten meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.!
Habe ich ein Anrecht eine Kopie dieses Gutachtens anzufordern?

Danke
mfg
Otto

Verfasst: 17.11.2016, 11:35
von Czauderna
otto hat geschrieben:Hallo zusammen
ich habe nun die Aufforderung nach §51 schriftlich erhalten.
Darin steht das nach ärztlichem Gutachten meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.!
Habe ich ein Anrecht eine Kopie dieses Gutachtens anzufordern?

Danke
mfg
Otto
Hallo,
Ja selbstverständlich. Ich frage mich aber, ob du anderer Meinung bist.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 17.11.2016, 12:13
von otto
Hallo Czauderna, schönen guten Morgen,

ich habe gerade meinen SB von der KK angerufen und nachgefragt wg. der Kopie des Gutachtens.
Lt. SB muss ich dieses beim MDK selbst anfordern.
Kann ich das Formlos machen oder ist das eine grössere "Sache".?

mfg
otto

Verfasst: 17.11.2016, 12:43
von Czauderna
otto hat geschrieben:Hallo Czauderna, schönen guten Morgen,

ich habe gerade meinen SB von der KK angerufen und nachgefragt wg. der Kopie des Gutachtens.
Lt. SB muss ich dieses beim MDK selbst anfordern.
Kann ich das Formlos machen oder ist das eine grössere "Sache".?

mfg
otto
Hallo,
das höre ich jetzt zum ersten Mal, dass ein Versicherter sich an den MDK direkt wenden soll um eine Akteneinsicht zu erhalten. Die Kasse ist Auftraggeber des Gutachtens gewesen und muss dieses Gutachten in ihrer Akte haben und die Akteineinsicht nimmt du bei der Kasse und nicht beim MDK. Die Kasse hat auch entschieden dir eine Aufforderung zuzustellen und nicht der MDK. Ich würde mich darauf nicht einlassen sondern die Kasse schriftlich auffordern, dir das Gutachten in Kopie zu übersenden und wenn sie sich weigern sollte, eine Rechtsgrundlage dafür benennen, dass du dich direkt an den MDK wenden musst - ich kenne keine - was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.11.2016, 12:44
von Anton Butz
Oh, Otto,

da bist du aber "abgewimmelt" worden:

Das Gutachten ist Grundlage für die Aufforderung der KK
und deswegen von ihr "herauszurücken".

Anders als Czauderna meine ich nur, dass da ein Brief nicht
erforderlich ist - rufe ggf. den Vorgesetzten an.

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 17.11.2016, 12:54
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:Oh, Otto,

da bist du aber "abgewimmelt" worden:

Das Gutachten ist Grundlage für die Aufforderung der KK
und deswegen von ihr "herauszurücken".

Anders als Czauderna meine ich nur, dass da ein Brief nicht
erforderlich ist - rufe ggf. den Vorgesetzten an.

Schönen Gruß
Anton Butz
Hallo Anton,
du kennst doch den Faust - sinngemäß "..denn was man schwarz auf weiß besitzt kann man getrost nach hause tragen". Wenn der Vorgesetzte, wenn er es denn auch wirklich ist, genau so tickt wie sein Sachbearbeiter bzw. Kundenberater, dann besteht die latente Gefahr dass Otto wieder abgewimmelt wird - wie willst du dich auf ein Telefonat berufen, dass später nicht mehr nachzuvollziehen ist - ich weiß, wovon ich rede, deshalb bleibe ich bei meinem Rat - immer schriftlich, ggf. eben zusätzlich nach persönlichem Kontakt.
Gruss
Czauderna