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Krankengeld bei zwei Diagnosen

Verfasst: 10.11.2016, 12:28
von Ammelina
Hallo miteinander,

Ich bin seit einem Jahr wegen einer OP an der Hand krankgeschrieben. Ein halbes Jahr danach musste ich die Schulter operieren lassen. Der Arzt stellte eine Krankmeldung aus. Somit hatte ich zwei AU's parallel laufen. Die Schulter funktioniert genauso wenig wie die Hand. Mein Hausarzt übernahm die Behandlung und setzte beide Diagnosen auf eine AU, Bis Ende August. Da verschwand auf einmal der Diagnoseschlüssel für die Schulter von der AU. Somit war ich nur noch wegen der Hand krankgeschrieben.

Im Oktober war ich erneut beim Facharzt und erklärte ihm, das ich so bald wie möglich die Schulter fit bekommen muss, da die Krankenkasse die AU wegen der Hand beim medizinischen Dienst prüfen lasse und dieser mich dann nach Aktenlage sehr wahrscheinlich gesund schreiben wird.

Zur Zeit bekomme ich Kortison für die Schulter, Besserung bisher keine in Sicht. Reha wurde abgelehnt, Widerspruch läuft.

Ende des Krankengeldes wäre Anfang April. Der Arzt meinte, er könne mich mit der Schulter krank schreiben, zumindest bis der Anspruch auf KG ausläuft, auch wenn ich mit der Hand vom MDK gesund geschrieben werde. Der Krankenstand wird natürlich beendet wenn die Schulter vorher einigermaßen ok ist.

Ist es möglich, dass man wegen einer hinzugekommenen Krankheit erneut krank geschrieben wird, obwohl der MDK die erste Krankheit für beendet erklärt?

Vielen Dank

Verfasst: 10.11.2016, 13:43
von Czauderna
Hallo,
so, wie ich es gelesen habe wurde neben der Hand auch die Schulter behandelt und es bestand eine Arbeitsunfähigkeit - wenn nun während dieser Arbeitsunfähigkeit die Hand nicht mehr behandelt wird sondern nur noch die Schulter, dann besteht die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen weiter und somit auch der Krankengeldanspruch - es kommt eben auf die richtige Dokumentation des Arztes auf der jeweiligen AU-(Folge)-Bescheinigung an.
Damit meine ich, dass natürlich der Diagnosenschluessel für die Schulter wieder auf der Bescheinigung auftauchen muss und dass natürlich die Schulter-Diagnose für sich allein betrachtet ebenso eine Arbeitsunfähigkeit begründet, aber das hat der Arzt ja auch schon signalisiert.
Der MDK, sofern er eingeschaltet wird von der Kasse orientiert sich bei seiner Beurteilung nach Aktenlage nach den Unterlagen, die er vom behandelnden Arzt bzw. von der Kasse erhält - sollte da nichts von der Schulter drinnen stehen, bleibt nur die Hand üblich - aber das dürfte doch nicht passieren.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.11.2016, 13:37
von Ammelina
Hallo,

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft mir schon mal ein Stück weiter.

Gruß
Ammelina