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Familienversicherung und KK-Wechsel

Verfasst: 08.11.2016, 14:51
von Hiltrud200
Hallo allerseits,

in den letzten 4 Jahren war ich in der Familienversicherung kostenlos versichert. Nun ist mein Rentenantrag durch und ich hoffe, das ich in der Familienvers. bleiben kann. Meine Frage : Kann ich bei diesem Status dann auch evtl. die Krankenkasse beliebig wechseln ?

Gruß

Hiltrud

Re: Familienversicherung und KK-Wechsel

Verfasst: 08.11.2016, 16:11
von Czauderna
Hiltrud200 hat geschrieben:Hallo allerseits,

in den letzten 4 Jahren war ich in der Familienversicherung kostenlos versichert. Nun ist mein Rentenantrag durch und ich hoffe, das ich in der Familienvers. bleiben kann. Meine Frage : Kann ich bei diesem Status dann auch evtl. die Krankenkasse beliebig wechseln ?

Gruß

Hiltrud
Hallo,
nein, in der Familienversicherung kannst du nicht selbst die Kasse wechseln. Die Familienversicherung ist zwar eine eigenständige Versicherung ist aber an eine Hauptversicherung (Ehegatten oder Eltern) gebunden.
Die Frage ist allerdings bei dir ob du auch tatsächlich familienversichert sein kannst. Ich nehme mal an, dass du die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt hast - wie hoch wird denn die Rente (Brutto) sein ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.11.2016, 16:40
von Hiltrud200
Meine Rente wird satte 392 Euro betragen.

Gruß

Hiltrud

Verfasst: 08.11.2016, 16:52
von Czauderna
Hiltrud200 hat geschrieben:Meine Rente wird satte 392 Euro betragen.

Gruß

Hiltrud
Hallo,
na ja, dann dürfte der weiteren Familienversicherung nix im Wege stehen - wechseln könnte ihr aber nur zusammen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.11.2016, 23:20
von Rossi
Langsam an Günter; Du nimmst nur an!

Was ist, wenn die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind? Dies ist eine eigenständige Mitgliedschaft! Dort gilt das Wahlrecht und natürlich auch die Bindungsfrist!!!!

Verfasst: 09.11.2016, 00:27
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Langsam an Günter; Du nimmst nur an!

Was ist, wenn die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind? Dies ist eine eigenständige Mitgliedschaft! Dort gilt das Wahlrecht und natürlich auch die Bindungsfrist!!!!
Hallo Rossi,
Ja, tue ich - was wissen wir - 4 Jahre Familienversicherung und 392,00 € Rente - das hört sich nun nicht danach an, dass die Voraussetzungen für die KVdR. Erfüllt sind - aber das wird Hiltrud uns sicher noch mitteilen.
Außerdem habe ich schon weiter oben geschrieben, dass ich davon ausgehe, dass die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt sind.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 09.11.2016, 08:47
von Rossi
Nun ja, die Höhe der Rente sagt teilweise nicht viel dazu aus, ob die Voraussetzungen für die KVdR (eigene Mitgliedschaft mit Wechselrecht) vorliegen.

Ich habe hier eine Kundin, die eine Rente in Höhe von 7,24 € mtl. erhält. Ei der Daus; die Kundin ist in der KVdR drinne. Es werden schlappe 0,78 € für die Kv/Pv abgezogen.

Verfasst: 09.11.2016, 12:03
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Nun ja, die Höhe der Rente sagt teilweise nicht viel dazu aus, ob die Voraussetzungen für die KVdR (eigene Mitgliedschaft mit Wechselrecht) vorliegen.

Ich habe hier eine Kundin, die eine Rente in Höhe von 7,24 € mtl. erhält. Ei der Daus; die Kundin ist in der KVdR drinne. Es werden schlappe 0,78 € für die Kv/Pv abgezogen.
Hallo Rossi,
klar, hatte ich auch schon, öfters sogar, zwar nicht gerade mit einer so geringer Rente, aber es gab sie, solche Fälle. Da hat aber auch alles andere gepasst, nämlich die Erfüllung der Vorversicherungszeit - entweder immer familienversichert oder selbst, freiwillig versichert.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.11.2016, 15:46
von urson
aber wenn sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt hätte, dann wäre sie doch schon für die Zeit der Rentenantragstellung pflichtig versichert gewesen. sie war aber bis zur Rentenbewilligung in der Familienversicherung. das spricht dafür, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Verfasst: 09.11.2016, 16:43
von Czauderna
urson hat geschrieben:aber wenn sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt hätte, dann wäre sie doch schon für die Zeit der Rentenantragstellung pflichtig versichert gewesen. sie war aber bis zur Rentenbewilligung in der Familienversicherung. das spricht dafür, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Hallo,
ja, ein weiteres Indiz
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.11.2016, 18:23
von urson
wäre zudem noch zu prüfen, ob andere Einkünfte bestehen - Kapitalerträge, Mieten, Pachten, Pensionen.
irgendwo muss es ja herkommen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Verfasst: 09.11.2016, 20:35
von heinrich
kann ja auch sein, dass sie nur meint während der RA-Zeit FAMI gewesen zu sein, aber tatsächlich als RA-Steller pflichtig war, jedoch beitragsfrei.

ein Laie kann so etwas nicht immer (oder fast nie) erkennen.


andere Einnnahmen, die die FAMI ausschließen können ja nicht (bzw. nicht mit ehr als 415 EUR) da gewesen sein, sonst hätte die FAMI oder beitragsfreie RA-Zeit nicht bestehen können.

alles kann, nichts muss

Verfasst: 10.11.2016, 07:54
von urson
sie erwartet jetzt eine Rente von 392 Euro. wenn sie bisher in der Familienversicherung Einnahmen von 200 Euro hatte (was noch innerhalb des Einkommensrahmen war), würde sie mit der Rente keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr haben.

gerade bei einer Rente, die so knapp vor der Grenze liegt, sollte man Vorsicht walten lassen mit Aussagen, ob eine Familienversicherung bestehen bleiben kann oder nicht. wer weiß, ob sie nicht vielleicht sogar noch eine Betriebsrente beanspruchen wird ab Rentenbeginn...

Verfasst: 10.11.2016, 12:02
von Czauderna
Hallo,
ich denke, wir sollten nun nicht weiter spielen,was wäre wenn - die Eingangsfrage lautete "---in den letzten 4 Jahren war ich in der Familienversicherung kostenlos versichert. Nun ist mein Rentenantrag durch und ich hoffe, das ich in der Familienvers. bleiben kann. Meine Frage : Kann ich bei diesem Status dann auch evtl. die Krankenkasse beliebig wechseln ?"

Die Frage wurde beantwortet, alles andere haben wir hinzuvermutet.
Gruss
Czauderna