Geltendmachung Verzugszinsen
Verfasst: 06.11.2016, 19:05
Folgender Fall: Eine PKV machte gerichtlich einen angeblichen Beitragsrückstand
geltend u. verwendete eindeutig zweckbestimmte Beitragszahlungen des
Versicherten widerrechtlich und ohne jede Information für nicht nachgewiesene
Rechtskosten.
Das Gericht wies die Forderung der PKV später als unbegründet kostenpflichtig zurück.
Die PKV erteilte dem Versicherten für die rechtswidrig verwendeten Beitragszahlungen
erst erheblich verspätet Gutschrift.
FRAGE: Hat der VN nach dem Verlauf ohne weiteres Anspruch auf Verzugszinsen
(5 % üb. Basiszinssatz)? Ab wann?
geltend u. verwendete eindeutig zweckbestimmte Beitragszahlungen des
Versicherten widerrechtlich und ohne jede Information für nicht nachgewiesene
Rechtskosten.
Das Gericht wies die Forderung der PKV später als unbegründet kostenpflichtig zurück.
Die PKV erteilte dem Versicherten für die rechtswidrig verwendeten Beitragszahlungen
erst erheblich verspätet Gutschrift.
FRAGE: Hat der VN nach dem Verlauf ohne weiteres Anspruch auf Verzugszinsen
(5 % üb. Basiszinssatz)? Ab wann?