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Krankenkassen Rückkehr, Schuldenerlass und Schulden..

Verfasst: 04.11.2016, 00:01
von Alfiwan
Hallo Ihr lieben,

Ich bin 40 Jahre alt und seit 2008 selbstständig. Ich war leider aus finanziellen Gründen zwischen 2007 und 2013 nicht krankenversichert, davor war ich bei der AOK versichert. In November 2013 habe ich den Antrag auf Rückkehr und Schuldenerlass, mit den benötigten Unterlagen u.a. Steuerbescheide, diverse Anträge etc. . gestellt. Die Bearbeitung hat ewig gedauert, seit Anfang 2015 habe ich Bescheid bekommen, wie viel ich monatlich an die AOK bezahlen muss, ich habe regelmäßig meine Beiträge überweisen, Ende 2015 bekam ich ein Schreiben dass ich für 2016 ca. 90,€ im Monat mehr zahlen muss, seit Januar 2016 überweise ich pünktlich meine Beiträge, soweit alles gut.

Jetzt habe ich gestern ein Schreiben von der AOK bekommen, dass ich bei AOK ca. 4500,€ Schulden habe, die Schulden besteht aus der Bearbeitungszeit zwischen November 2013 und Anfang 2015, und für 2015 muss ich rückwirkend ca. 90,€ im Monat zusätzlich bezahlen... jetzt verstehe ich die Welt nicht, erst hat die Bearbeitung ewig lange gedauert, ich zahle meine Beiträge regelmäßig und sehr pünktlich... AOK hat mir selber einen monatlichen Betrag für 2015 anhand meinen Unterlagen vorgeschrieben und auch bekommen....

Wie soll ich mit dem Thema umgehen? Ich bin selbstständig...!

Für jeden Rat und Hilfe bin ich sehr dankbar!

VG,

Verfasst: 04.11.2016, 05:13
von Lighthouse
Moin, Moin Alfiwan,

ich verstehe nicht, was Du willst. Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

A) Du zahlst die 4.500 €
B) Du zahlst sie nicht und nimmst Dir einen Anwalt.

Liebe Grüße
Rolf

Verfasst: 04.11.2016, 07:53
von Alfiwan
Moin Rolf,

Danke für deine Antwort!

Verstehe... lohnt sich einen Anwalt zu nehmen in diesem Fall? Gibt es vielleicht eine andere Lösung, kann man mit der Krankenkasse darüber reden?

LG, Alfiwan

Verfasst: 04.11.2016, 11:42
von Czauderna
Hallo,
wann hast du genau welche Unterlagen (Einkommensteuerbescheide für welches Jahr) an die Kasse gegeben. Das mit den 90,00 € mehr pro Monat ab 2016, das kann ich noch nachvollziehen - die rückwirkende Erhöhung allerdings so nicht - es sei denn, deine Einstufung ab 2013 war immer noch eine vorläufige weil es noch keine Einkommensteuerbescheide für 2013,2014 und ggf. 2015 gab.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.11.2016, 14:32
von heinrich
bekommst Du eine Rente der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ?

Verfasst: 04.11.2016, 20:53
von Alfiwan
Hallo Czauderna,

Ich habe die Einkommensteuerbescheide von 2008 bis 2013 mehrfach nachreichen müssen, weil die Krankenkasse die anscheinend verloren hatte. Einkommensteuererklärungen für 2014 und 2015 sind noch beim Finanzamt, es fehlten noch Unterlagen für 2014 und Finanzamt, es können jederzeit die Steuerbescheide für 2014 und 2015 kommen...

VG

Verfasst: 04.11.2016, 20:53
von Alfiwan
heinrich hat geschrieben:bekommst Du eine Rente der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ?
Nein

Verfasst: 04.11.2016, 22:20
von Joebo
Hallo Alfiwan,

deine Angaben sind leider etwas wage, deswegen ist es schwer hier eine Aussage zu treffen.

Grds. müsstest du seit dem 01.08.13 Beiträge zahlen. Der Rest dürfte dir erlassen werden. Grundlage für die Beitragseinstufung dürfte der letzte Steuerbescheid (hier wahrscheinlich 2012) sein. Dass die Bearbeitung sooo lange gedauert haben soll, ist schon ungewöhnlich. Hast du denn ab dem 01.08.13 bzw. seit der Anzeige im November Beiträge gezahlt oder hast du erst 2015 angefangen zu zahlen?

Wenn du erst 2015 angefangen hast zu zahlen, ist es logisch, dass sich Beitragsschulden angehäuft haben. Du hättest aber wissen müssen, dass du ab 08/13 Beiträge zahlen musst (wusstest ja auch, dass du dich bis Dezember melden musst) und hättest dementsprechend Vorsorge treffen sollen.

Die KK wird dir mit Sicherheit die Möglichkeit einer Ratenzahlung einräumen. Die Prüfung (gerade der Anzeige nach Paragraph 5(1) Nr. 13 kann sehr aufwändig sein. Die Beitragseinstufung (noch mit Selbständigkeit und Erlass) ebenso. Wer weiß wie viele Leute sich Ende 2013 bei der Kasse gemeldet haben :-D
Und bis alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann auch ewig dauern. Freu dich, dass du im GKV System bist und Jahre an Beiträgen gespart hast.

Ab 08/13 musst du in den sauren Apfel beißen.

Verfasst: 05.11.2016, 09:34
von Alfiwan
Joebo hat geschrieben:Hallo Alfiwan,

deine Angaben sind leider etwas wage, deswegen ist es schwer hier eine Aussage zu treffen.

Grds. müsstest du seit dem 01.08.13 Beiträge zahlen. Der Rest dürfte dir erlassen werden. Grundlage für die Beitragseinstufung dürfte der letzte Steuerbescheid (hier wahrscheinlich 2012) sein. Dass die Bearbeitung sooo lange gedauert haben soll, ist schon ungewöhnlich. Hast du denn ab dem 01.08.13 bzw. seit der Anzeige im November Beiträge gezahlt oder hast du erst 2015 angefangen zu zahlen?

Wenn du erst 2015 angefangen hast zu zahlen, ist es logisch, dass sich Beitragsschulden angehäuft haben. Du hättest aber wissen müssen, dass du ab 08/13 Beiträge zahlen musst (wusstest ja auch, dass du dich bis Dezember melden musst) und hättest dementsprechend Vorsorge treffen sollen.
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Hallo Joebo

Ich habe Ende November 2013 den Antrag auf Rückkehr und Schuldenerlass gestellt, es passierte Zeitlang nicht, Anfang April 2014 habe ich ein Schreiben von der KK bekommen, dass ich meine aktuelle Fotos schicken soll, damit mein KKKarte fertiggestellt werden kann. Ich habe natürlich sofort mein Foto hingeschickt. Danach passierte Zeitlang nix, irgendwann im September bekam ich meine KKKarte, ich habe fast jede Woche schriftlich mit der KK kontaktiert, aber keine Antwort bekommen. Dann Ende Dezember bekam ich ein Bescheid über die monatlichen Beträgen, d.h. erst ab Januar 2015 konnte ich bezahlen.

Dann in September 2015 bekam noch ein Schreiben von einer anderen Mitarbeiterin der KK und es waren die ganzen Schulden zwischen 2007 und bis September 2015 aufgelistet, ich rief bei der KK an, auf Anfrage meinte die Mitarbeiterin dass sie keine Unterlagen von mir, bezüglich Rückkehr in die KK und Schuldenerlass, gefunden hat, ich sagte ich die schriftliche Beweise und kann Ihnen gerne zuschicken...dann hieß es, ich musste die ganzen Unterlagen, den Antrag auf Rückkehr und Schuldenerlass (rückwirkend) nochmals schicken...ich habe es sofort gemacht und natürlich meine Steuerbescheide bis 2013 hingeschickt. Ich zahlte meine monatliche Beiträge natürlich weiter, Ende 2015 bekam ein neuen Brief mit dem Hinweis dass ich für 2016 ca. 90,€ im Monat mehr zahlen muss, seit Anfang 2016 zahle ich den erhöhten Beitrag regelmäßig und pünktlich.

Verfasst: 05.11.2016, 09:46
von Alfiwan
Joebo hat geschrieben: Freu dich, dass du im GKV System bist und Jahre an Beiträgen gespart hast.

Ab 08/13 musst du in den sauren Apfel beißen.
Natürlich bin ich sehr sehr froh, dass ich wieder eine Krankenversicherung habe, das Problem ist nur, ich habe einmal Schuldenerlass bekommen und während der Bearbeitungszeit meines Antrags, habe ich wieder Schulden bekommen, man läuft die ganzen Zeit der KK hinterher um den Stand der Dinge zu erfahren und weiß über die Zeit nicht, wie es weiter läuft, jetzt wo man denkt, es läuft alles wieder normal und bekommt eines Tages ein Schreiben dass man wieder ein Haufen von Schulden gemacht hat ohne genau darüber zu wissen...es sind verdammt 4500,€ und vorallem für 2015 rückwirkend 90,€/Monat...ich habe in 2012 mehr verdient als in 2013 und der Steuerbescheid von 2013 war ein einziges Dokument, was ich dazu kam (bezüglich mein Einkommen).

Verfasst: 05.11.2016, 09:46
von heinrich
90 EUR Monatsbeitrag gibt es überhaupt nicht.

9o EUR mehr ???? als was.

was denn zunächst und wie hoch denn nachdem 90 EUR dazu kamen

Deine Schilderungen kann ich nicht einsortieren.

Verfasst: 05.11.2016, 09:53
von Alfiwan
Ich habe in meinem ersten Beitrag alles geschildert.

Verfasst: 05.11.2016, 10:34
von Czauderna
Hallo,
Du schreibst von 90,00€ mehr im Monat, dazu muss es doch auch ein passendes Einkommen geben. Das alles muss sich doch vom ersten Bescheid aus 2015 unterscheiden - wie sah das aus ?
Man kann nur vermuten dass die Kasse evtl. beim ersten Mal falsch gerechnet hat ?.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 05.11.2016, 11:13
von Alfiwan
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Du schreibst von 90,00€ mehr im Monat, dazu muss es doch auch ein passendes Einkommen geben. Das alles muss sich doch vom ersten Bescheid aus 2015 unterscheiden - wie sah das aus ?
Man kann nur vermuten dass die Kasse evtl. beim ersten Mal falsch gerechnet hat ?.
Gruß
Czauderna

Es kam nur ein Steuerbescheid von 2013 noch dazu in 2015, ich habe in 2013 etwas weniger verdient als in 2012. Ich warte auf die Steuerbescheide von 2014 und 2014 von Finanzamt.

Ich habe seitdem neuen Brief von der KK, noch mit der KK keinen Kontakt aufgenommen, wollte vorab mich hier beraten, wie man mit der Sache besser umgehen kann. Es ist sehr ärgerlich dass man bei der KK wieder aufgenommen wird, Schuldenerlass für die nicht versicherte Zeit bestätigt bekommt und durch die Bearbeitungszeit wieder verschuldet wird.... man bezahlt den vorgeschriebenen Betrag für 2015 und muss jetzt noch für 2015 rückwirkend 90,€ monatlich bezahlen muss.... :roll:

Verfasst: 05.11.2016, 11:30
von heinrich
ab WANN GENAU musst Du denn die 90 EUR mehr bezahlen.