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Aussteuerung

Verfasst: 02.11.2016, 14:37
von Ralf70
Hi,
Ich wurde vor ca. einem Jahr Ausgesteuert (nicht ganz, bin 1 Tag vorher wieder Arbeiten gegangen, falls das relevant sein sollte).

Arbeite nun also etwas mehr als ein Jahr wieder.

Nun bin ich in der 5ten Woche Krank geschrieben wegen Rücken, es sollte also bald Krankengeld anstehen wenn der Hund nicht im Detail begraben wäre.

Ich war damals wegen einer Depression ausgesteuert worden. Nun unspezifisch Rücken... Da kann man fast zu hundert Prozent davon ausgehen das, dass für die Krankenkasse das selbe ist und sie mir das Krankengeld verweigern zumindest werden sie es versuchen.

Wenn sie mir kein Krankengeld zahlen,
bin ich dennoch Krankenversichert ?

Was wäre mit der Lohnfortzahlung ?
Die sollte ich doch bekommen da ich mehr als 6 Monate
gearbeitet habe, oder ?

Hintergrund ist, das die Zahlung des Krankengeldes mir erstmal schnuppe ist und ich davon ausgehe das ich in 2-3 Wochen wieder am arbeiten bin.

Sollte ich aber nach den 6 Wochen nicht versichert sein wird's albern.

mfg
Ralf

Verfasst: 02.11.2016, 14:48
von broemmel
Wie kommst Du auf die 100 Prozent?

Verfasst: 02.11.2016, 14:49
von Ralf70
Weil ich erst 2 Wochen mit Rücken krank geschrieben war und dann eine Depression festgestellt wurde.

Wenn das nicht zusammen gefasst wird fress ich einen Besen.

Verfasst: 02.11.2016, 17:23
von Czauderna
Hallo,
mit Essig und Öl schmeckt er besonders gut -
aber ernsthaft - was steht denn in deinem Schreiben zur Aussteuerung über das Ende der Rahmenfrist (nicht verwechseln mit dem Leistungsende) ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.11.2016, 17:55
von Ralf70
Also Auszug aus dem Schreiben der AOK :
...
Für Ihre Erkrankung ist eine Blockfrist vom 20.10.1012 bis 19.10.2015 maßgeblich.

Während dieser Frist bestand bei Ihnen bisher keine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer ursächlich im Zusammenhang stehenden Erkrankung.

Ihr Anspruch auf Krankengeld endet wegen Erschöpfung der Höchstanspruchsdauer am 27.07.2015.
...

Ich war damals bis zum 26.07.2015 krank geschrieben und bin dannach wieder arbeiten gegangen.

mfg
Ralf

Verfasst: 02.11.2016, 18:01
von broemmel
Am 20. Oktober begann eine neue Blockfrist.

Ab dem Datum hat Du einen neuen Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen.
Wenn Du willst kannst Du trotzdem einen Besen fressen :)

Verfasst: 02.11.2016, 18:03
von Ralf70
mmmmh... Der Besen hält den Rücken gerade... :shock:

Danke für die Anwort.

mfg
Ralf