Vom MDK gesund geschrieben und Jobverlust während Krankheit
Verfasst: 01.11.2016, 14:34
Hallo zusammen.
Ich schreibe hier für meinen Sohn, dem die ganze Thematik einfach zu hoch und auch zu stressig ist und hoffe für ihn Hilfe zu finden.
Ich versuche mal, euch die Fakten und Fragen aufzulisten.
-krank geschrieben seit 01.06.2016
-Krankengeldbezug seit 13.07.2016
-Ende Zeitvertrag mit AG 30.09.2016
-letzte Krankmeldung bis 04.11.20116
-24.10.2016 Schreiben der KK über Einstellung des Krankengeldes ab 01.11.2016, da der MDK ihn laut Aktenlage arbeitsfähog sieht.
Er ist nach wie vor nicht in der Lage zu arbeiten, die Hausärztin sagte kürzlich sie sieht genug Grund, ihn mindestens bis Jahresende krank zu schreiben.
Es gibt einen mitbehandelnden Facharzt, der gestern sinngemäß sagte, so etwas sei hm noch nie begegnet und er würde ihn sicher bei einem Widerspruch unterstützen.
Wie gehen wir jetzt korrekt vor?
Ich würde gerne erstmal selbst einen Widerspruch schreiben, habe aber Sorgen, Formfehler zu machen, die uns das Genick brechen. Gibt es Muster dafür?
Ich plane so etwa in einem Schreiben an die KK:
-Akteneinsicht zu fordern
-auf das Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes vom 12.11.2010 bzgl. aufschiebender Wirkung hinzuweisen (ist das irgendwo zu finden?)
--Aufforderung, die Krankengeldzahlung sofort wieder aufzunehmen
Wäre das ok so?
Macht es Sinn, direkt das Bundesversicherungsamt anzuschreiben sowie eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht zu erwirken (wenn ja, wann, jetzt gleich?)
Oder erstmal der Kasse androhen?
-Problem Hausärztin:
Madame würde ich so einschätzen, dass sie sich nicht mit der Kasse und dem MDK anlegen will und auch den Aufwand scheuen könnte. Wäre es in dem Fall möglich, dass der mitbehandelnde Arzt den Widerspruch schreibt, auch wenn er nicht derjenige ist, der jeweils die Krankmeldung macht?
-Problem Arbeitslosigkeit:
Da der Zeitvertrag während der AU endete, ist er nun ja ohne Job.
Er hat sich Freitag vorsorglich sofort bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
Aber (meine Tochter arbeitet da), es heisst, wenn er weiter AU geschrieben wird, auch wenn die Kasse nicht mehr zahlt, kriegt er ja kein ALG. Was tun?
Ich vermute mal, dass die Kasse nicht übermorgen zahlt, nur weil sie morgen einen Brief von uns kriegt...
Der AfA den Widerspruch verschweigen wäre evtl auch nicht klug?
Ich wollte evtl. morgen den VdK anrufen. Sohn ist dort (noch) nicht Mitglied, aber er würde es werden, wenn die zu helfen bereit sind.
Würdet ihr das empfehlen?
Momentan sind wir ziemlich hilflos, denn vorrangig ist natürlich, dass er fortlaufend Geld benötigt.
Ich schreibe hier für meinen Sohn, dem die ganze Thematik einfach zu hoch und auch zu stressig ist und hoffe für ihn Hilfe zu finden.
Ich versuche mal, euch die Fakten und Fragen aufzulisten.
-krank geschrieben seit 01.06.2016
-Krankengeldbezug seit 13.07.2016
-Ende Zeitvertrag mit AG 30.09.2016
-letzte Krankmeldung bis 04.11.20116
-24.10.2016 Schreiben der KK über Einstellung des Krankengeldes ab 01.11.2016, da der MDK ihn laut Aktenlage arbeitsfähog sieht.
Er ist nach wie vor nicht in der Lage zu arbeiten, die Hausärztin sagte kürzlich sie sieht genug Grund, ihn mindestens bis Jahresende krank zu schreiben.
Es gibt einen mitbehandelnden Facharzt, der gestern sinngemäß sagte, so etwas sei hm noch nie begegnet und er würde ihn sicher bei einem Widerspruch unterstützen.
Wie gehen wir jetzt korrekt vor?
Ich würde gerne erstmal selbst einen Widerspruch schreiben, habe aber Sorgen, Formfehler zu machen, die uns das Genick brechen. Gibt es Muster dafür?
Ich plane so etwa in einem Schreiben an die KK:
-Akteneinsicht zu fordern
-auf das Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes vom 12.11.2010 bzgl. aufschiebender Wirkung hinzuweisen (ist das irgendwo zu finden?)
--Aufforderung, die Krankengeldzahlung sofort wieder aufzunehmen
Wäre das ok so?
Macht es Sinn, direkt das Bundesversicherungsamt anzuschreiben sowie eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht zu erwirken (wenn ja, wann, jetzt gleich?)
Oder erstmal der Kasse androhen?
-Problem Hausärztin:
Madame würde ich so einschätzen, dass sie sich nicht mit der Kasse und dem MDK anlegen will und auch den Aufwand scheuen könnte. Wäre es in dem Fall möglich, dass der mitbehandelnde Arzt den Widerspruch schreibt, auch wenn er nicht derjenige ist, der jeweils die Krankmeldung macht?
-Problem Arbeitslosigkeit:
Da der Zeitvertrag während der AU endete, ist er nun ja ohne Job.
Er hat sich Freitag vorsorglich sofort bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
Aber (meine Tochter arbeitet da), es heisst, wenn er weiter AU geschrieben wird, auch wenn die Kasse nicht mehr zahlt, kriegt er ja kein ALG. Was tun?
Ich vermute mal, dass die Kasse nicht übermorgen zahlt, nur weil sie morgen einen Brief von uns kriegt...
Der AfA den Widerspruch verschweigen wäre evtl auch nicht klug?
Ich wollte evtl. morgen den VdK anrufen. Sohn ist dort (noch) nicht Mitglied, aber er würde es werden, wenn die zu helfen bereit sind.
Würdet ihr das empfehlen?
Momentan sind wir ziemlich hilflos, denn vorrangig ist natürlich, dass er fortlaufend Geld benötigt.