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AU aufgrund letzter Tätigkeit,befristetes Arb-Verh beendet

Verfasst: 22.09.2016, 19:57
von heinrich
hi,

ich bin ein Kollege, der Fachidiot im Bereich Beitrittsrecht/Beitragsberechnung freiwillige Versicherung ist.

Heute rief mich ein alter Kumpel. Es geht um seine Frau (andere KK, als wo ich arbeite)

Die ist au-krank geschrieben. Bezog Krankengeld (KG).
Befristetes Arb-Verhältnis (1 Jahr) endete.

MDK sagt jetzt. Für die letzte Tätigkeit bestände eine Arbeitsfähigkeit von 20 Stunden von ausgehend 40 Stunden in der Woche.

Für die Tätigkeit, die sie DAOVR (also bei Beschäftigungen VOR einem Jahr)
ausgeübt hat, bestünde KEINE AU.

DAHER: Ende KG-Zahlung.


FRAGE: ist dies rechtens. Kennt ihr Urteile dazu.

Vor 25 Jahren meine ich gelernt zu haben:
1. es kommt auf die letzte Tätigkeit an
2. es gibt keine Teil-AU

Daher die Frage. Kennt ihr Urteile, die auf bei einem beendeten Arb-Verh entschieden haben, dass es auf die letzte Berufstätigkeit ankommt
und dass es keine Teil-AU gibt.


danke

Verfasst: 22.09.2016, 20:55
von Czauderna
Hallo Heinrich,
Urteile dazu kenne ich nicht - aber vielleicht hilft erst mal das weiter
https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... -12-12.pdf
Das sind die Begutachtungsrichtlinien des MDK bei AU - und da heißt es schon ziemlich am Anfang - das es um die zuletzt vor Eintritt der AU ausgeübte Tätigkeit geht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.09.2016, 00:40
von Swantje B.
Hallo Heinrich,

schau mal hier, insbesondere unter II.:

http://www.kv-media.de/Internet/Urteile ... 30_00r.htm

Gruß
Swantje