AU aufgrund letzter Tätigkeit,befristetes Arb-Verh beendet
Verfasst: 22.09.2016, 19:57
hi,
ich bin ein Kollege, der Fachidiot im Bereich Beitrittsrecht/Beitragsberechnung freiwillige Versicherung ist.
Heute rief mich ein alter Kumpel. Es geht um seine Frau (andere KK, als wo ich arbeite)
Die ist au-krank geschrieben. Bezog Krankengeld (KG).
Befristetes Arb-Verhältnis (1 Jahr) endete.
MDK sagt jetzt. Für die letzte Tätigkeit bestände eine Arbeitsfähigkeit von 20 Stunden von ausgehend 40 Stunden in der Woche.
Für die Tätigkeit, die sie DAOVR (also bei Beschäftigungen VOR einem Jahr)
ausgeübt hat, bestünde KEINE AU.
DAHER: Ende KG-Zahlung.
FRAGE: ist dies rechtens. Kennt ihr Urteile dazu.
Vor 25 Jahren meine ich gelernt zu haben:
1. es kommt auf die letzte Tätigkeit an
2. es gibt keine Teil-AU
Daher die Frage. Kennt ihr Urteile, die auf bei einem beendeten Arb-Verh entschieden haben, dass es auf die letzte Berufstätigkeit ankommt
und dass es keine Teil-AU gibt.
danke
ich bin ein Kollege, der Fachidiot im Bereich Beitrittsrecht/Beitragsberechnung freiwillige Versicherung ist.
Heute rief mich ein alter Kumpel. Es geht um seine Frau (andere KK, als wo ich arbeite)
Die ist au-krank geschrieben. Bezog Krankengeld (KG).
Befristetes Arb-Verhältnis (1 Jahr) endete.
MDK sagt jetzt. Für die letzte Tätigkeit bestände eine Arbeitsfähigkeit von 20 Stunden von ausgehend 40 Stunden in der Woche.
Für die Tätigkeit, die sie DAOVR (also bei Beschäftigungen VOR einem Jahr)
ausgeübt hat, bestünde KEINE AU.
DAHER: Ende KG-Zahlung.
FRAGE: ist dies rechtens. Kennt ihr Urteile dazu.
Vor 25 Jahren meine ich gelernt zu haben:
1. es kommt auf die letzte Tätigkeit an
2. es gibt keine Teil-AU
Daher die Frage. Kennt ihr Urteile, die auf bei einem beendeten Arb-Verh entschieden haben, dass es auf die letzte Berufstätigkeit ankommt
und dass es keine Teil-AU gibt.
danke