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Ungeklärtes Versicherungsverhältnis

Verfasst: 20.09.2016, 13:44
von barmeriehs
Hallo,
ich übe momentan einen 400€-Job aus und habe folgendes Problem:
Mir wurde vor knapp 2 Monaten die Rechnung für meine Versicherung zugeschickt. Diese hatte ich fälschlicherweise für Werbung gehalten und nicht geöffnet. Heute kamen jedoch Vollstreckungsankündigungen und daraufhin habe ich die Post geöffnet. Hierin steht:
"Da eine Klärung Ihres Versicherungsverhältnisses und Ihres Einkommens nicht möglich war, werden Ihre Beiträge aus der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von € 4.237,50 berechnet. [...]
Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen."
Gibt es trotz der abgelaufenen Frist etwas, das ich machen kann?

Vielen Dank im Voraus
BarmerIEHS

Verfasst: 20.09.2016, 17:39
von Czauderna
Hallo,
Ja, natürlich kannst du noch etwas machen. Setz dich sofort, am besten persönlich, mit der Barmer in Verbindung, erkläre, dass du irrtümlich die erste Post vernichtet hast und erkläre schriftlich deine Einkommensverhaeltnisse und wenn du dann Glueck hast, dann zahlst du weniger Beitrag, im günstigen Fall ca. 170,00 €.
Gruß
Czauderna

Ungeklärtes Versicherungsverhältnis

Verfasst: 21.09.2016, 06:42
von Lighthouse
Moin, Moin Czauderna,

ehrlich gesagt verstehe ich Deine Antwort nicht. barmeriehs schreibt: ich übe derzeit einen 400 € Job aus. Das impliziert, dass er Arbeitnehmer ist und somit nur pauschal an den Kosten beteiligt ist. Siehe mein Link:

http://job-450-euro.de/abgaben.php

Sinnvoller wäre seinen Lohn auf 450,01 € anzuheben, damit er in den Midijob Bereich kommt.

Etwas anderes wäre seine Pflichtmitgliedschaft. Wie er diese Beiträge zahlt dazu hat er sich nicht geäußert.

LG Rolf

Verfasst: 21.09.2016, 08:59
von Czauderna
Hallo,
Natürlich wäre das sinnvoll, aber das ist für ihn nunmal keine Option.
Selbst wenn er das machen könnte, was aber wahrscheinlich am Arbeitgeber scheitern würde, so ist die Zeit, für die er den hohen Beitrag zahlen soll doch schon abgelaufen, eine Krankenversicherungspflicht würde allenfalls für die Zukunft eintreten.
Grundsätzlich antworte ich direkt auf die Frage und baue erst dann ein "Folgeschritt-Szenario" auf, wenn es die Frage direkt oder eine entsprechende Nachfrage erforderlich macht.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.09.2016, 12:56
von Lighthouse
Moin, Moin Czauderna,

natürlich würde die Anhebung auf 450,01 erst Auswirkungen auf den Beitrag haben, wenn diese durchgeführt wird und natürlich nur für die Zukunft.

Trotz allem bleibt aber die Frage offen, wie er seine Beiträge gezahlt hat ohne den 400 € Job.

Entschuldige bitte, wenn ich mich in Deine Kompetenzen gemischt habe.

Liebe Grüße
Rolf

Verfasst: 21.09.2016, 18:48
von Czauderna
Lighthouse hat geschrieben:Moin, Moin Czauderna,

natürlich würde die Anhebung auf 450,01 erst Auswirkungen auf den Beitrag haben, wenn diese durchgeführt wird und natürlich nur für die Zukunft.

Trotz allem bleibt aber die Frage offen, wie er seine Beiträge gezahlt hat ohne den 400 € Job.

Entschuldige bitte, wenn ich mich in Deine Kompetenzen gemischt habe.

Liebe Grüße
Rolf
Hallo,
du musst dich doch nicht entschuldigen - warum und wieso ?.
Nun, offenbar hat er überhaupt nicht gezahlt. So, wie ich das verstanden habe, befindet er sich in einer Anschlussversicherung und hat das nicht mitbekommen weil er die Benachrichtigung weggeworfen hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.10.2016, 09:22
von Passion
Evtl. Fami in Betracht ziehen. Wie alt sind Sie? Verheiratet? Wenn ja, wie ist der Gatte beschäftigt?

Gruss

passion