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ALG1 nach Krankengeldrausschmiss durch KK

Verfasst: 19.09.2016, 13:23
von Umma
Hey, sagt mal wie ist das eigentlich mit dem ALG1-Antrag nachdem man von der KK aus dem Krankengeldbezug gekegelt wurde (nicht durch Aussteuerung! Sondern nach Aktenlage).
Widerspruch an KK ist gestellt usw. Allerdings droht mir die AfA, das mein ALG1-Anspruch eingeschränkt bis nicht mehr vorhanden sein sein könnte wenn der ÄD feststellt, das mein Leistungsvermögen eingeschränkt ist.
Muss ich nun bei dem ÄD der AfA drauf hinzielen als "kerngesund" angesehen zu werden, obwohl ich noch krank (und von meinem Arzt AU geschrieben) bin, nur damit ich nicht völlig ohne Geld dastehe (zumindest so lange der Widerspruch an die KK läuft, bzw könnte es ja sein das ich mit dem Widerspruch garnicht durch komm).

Hier schreibt die AfA übrigens selbst so etwas:
https://www.arbeitsagentur.de/web/conte ... TBAI485829
Die Höhe des Arbeitslosengeldes verringert sich, wenn Sie nicht mehr bereit oder in der Lage sind, die Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, die Sie im Bemessungszeitraum geleistet haben (zum Beispiel wegen Betreuung eines Kindes oder wegen Minderung Ihres Leistungsvermögens).

Verfasst: 29.09.2016, 10:49
von SuperNova
Die Arbeitsagentur wird dir -sofern ein Anspruch besteht- ALG1 verweigern, weil du dem Arbeitsmarkt nicht vollumfänglich zur Verfügung stehst, und dich an das Jobcenter (Alg2) verweisen. Wer bei der Beantragung von ALG1 noch krank geschrieben ist, hat auf Arbeitslosengeld keinen Anspruch. Anders sähe es aus, wenn du nicht mehr krankgeschrieben wärst, könntest aber eine Leistungseinschränkung nachweisen. Dann hättest du -je nach Grad der Leistungseinschränkung- Anspruch auf Alg1. Bis zur Klärung des Widerspruchs würde ich für die Zwischenzeit Alg2 beantragen.

Verfasst: 29.09.2016, 11:52
von Czauderna
SuperNova hat geschrieben:Die Arbeitsagentur wird dir -sofern ein Anspruch besteht- ALG1 verweigern, weil du dem Arbeitsmarkt nicht vollumfänglich zur Verfügung stehst, und dich an das Jobcenter (Alg2) verweisen. Wer bei der Beantragung von ALG1 noch krank geschrieben ist, hat auf Arbeitslosengeld keinen Anspruch. Anders sähe es aus, wenn du nicht mehr krankgeschrieben wärst, könntest aber eine Leistungseinschränkung nachweisen. Dann hättest du -je nach Grad der Leistungseinschränkung- Anspruch auf Alg1. Bis zur Klärung des Widerspruchs würde ich für die Zwischenzeit Alg2 beantragen.
Hallo,
Bist du dir da ganz sicher ? - ich kenne es so, dass, wenn das Leistungsende (Krankengeld) eintrat, wir dem Versicherten immer dringend geraten haben zum Arbeitsamt zu gehen, unseren Bescheid dort vorzulegen und Arbeitslosengeld-1 zu beantragen - und was soll ich dir sagen, die bekamen das, obwohl sie weiterhin arbeitsunfähig waren.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 29.09.2016, 14:29
von SuperNova
@Czauderna: Dies dürfte in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden, bringt aber dem krankgeschriebenen Arbeitslosengeld-1-Empfänger nur Nachteile, weil er nach kurzer Zeit von der Arbeitsagentur aufgefordert wird, einen EU-Antrag (=Erwerbsunfähigkeitsrente) zu stellen. Bei Alg-2 dauert es wesentlich länger, bis eine solche Aufforderung kommt. Fälle, in denen die Arbeitsagentur Alg-1 brav ohne Rentenantragsforderung weiterzahlt, obwohl bei Antragstellung AU vorlag, sind mir nicht bekannt. Es kommt natürlich auch auf die Alg1-Anspruchsdauer an. Jemand mit einem Restanspruch von wenigen Monaten wird wohl eher in Ruhe gelassen, als jemand mit 12 oder 15 Monaten. Sieht mir eher nach einem "Pakt" zwischen KK und Arbeitsagentur aus, wird nämlich die EU-Rente gewährt, brauchen beide nicht mehr zu zahlen :roll:

Verfasst: 29.09.2016, 15:02
von Czauderna
SuperNova hat geschrieben:@Czauderna: Dies dürfte in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden, bringt aber dem krankgeschriebenen Arbeitslosengeld-1-Empfänger nur Nachteile, weil er nach kurzer Zeit von der Arbeitsagentur aufgefordert wird, einen EU-Antrag (=Erwerbsunfähigkeitsrente) zu stellen. Fälle, in denen die Arbeitsagentur Alg-1 brav ohne Rentenantragsforderung weiterzahlt, obwohl bei Antragstellung AU vorlag, sind mir nicht bekannt. Es kommt natürlich auch auf die Alg1-Anspruchsdauer an. Jemand mit einem Restanspruch von wenigen Monaten wird wohl eher in Ruhe gelassen, als jemand mit 12 oder 15 Monaten.
Hallo,
ich war in Hessen tätig - dort war das so und ich kann mich auch nicht erinnern, das die Agentur für Arbeit diese Menschen zum Rentenantrag gedrängt hätte - so etwas hätten wir als Kasse ja mitbekommen. Aber sicher hat sich das in den vergangenen Jahre, wie so Vieles, geändert.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.09.2016, 15:09
von SuperNova
Das ist aber bestimmt schon einige Zeit her, mittlerweile weht ein viel rauherer Wind ...

Verfasst: 03.10.2016, 20:39
von Umma
Hi ihr beiden,

vielen Dank für eure Antworten. Leider scheint auch hier bei euch keine eindeutige Meinung zu dem Thema zu finden sein. Da muss ich wohl abwarten was sich die Kasse und die AfA nun noch einfallen lassen.

ALG2 werde ich wegen (noch) zuviel Geld auf dem Konto nicht bekommen. Also kann es gut sein, das ich nun gar nichts bekomme. Ganz tolle Wurst.