Krankengeld ja/nein
Verfasst: 19.09.2016, 09:30
Hallo zusammen,
bei der Suche bin ich leider über keinen identischen Fall gestolpert, daher dieses neue Thema.
Bei meiner KK besteht ein Rückstand aus freiwilliger Versicherung während meiner Selbstständigkeit mit vereinbarter Ratenzahlung von 300 / Monat (total ca 1700), fällig am 15. des Monats.
Am 01.03 habe ich eine Beschäftigung aufgenommen worüber meine laufenden Beiträge gezahlt wurden.
Die Beschäftigung endete am 31.08, lief also 6 Monate – von denen ich leider die letzten 3 krank war, also konkret ab 03.06.
Die „alte“ Ratenzahlungsvereinbarung konnte ich leider am 15.06 nicht zahlen (300 war wohl etwas sportlich von mir).
Am 17.07 schickte ich der KK 305,75 Euro (Rate + Rücklastschriftgebühr).
Am 14.08 wurde eine neue Vereinbarung von mir angefragt und genehmigt mit lediglich noch 150/Monat für den Rest. Erste Zahlung hierzu kam freiwillig von mir am 28.08 vor der Fälligkeit (15.09) als ich erfuhr dass ein Leistungsruhen bis zur ersten Zahlung bestehen bleiben würde.
Nun geht es um das Krankengeld für die Zeit 16.07 bis 31.08 (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ab Krankheitsbegin).
Die KK nimmt dazu Stellung und sagt sinngemäß:
Mit Ausbleiben der Rate am 15.06 ruhen die Leistungen bis 28.08.
Meine Zahlung vom 17.07 hat man nicht mal erwähnt.
Meine Fragen sind nun eigentlich zwei:
1) Können Leistungen ruhen wenn ich zwar über meine Beschäftigung aktuelle Beiträge zahle, aber mit der Rate für die alte Schuld in Rückstand komme? Da vermute ich fast die Antwort lautet „ja“
2) Was bewirkt meine Zahlung vom 17.07 (Rate von 300 – allerdings 4 Wochen zu spät)? Tritt damit die Vereinbarung wieder in Kraft, oder bringt mir das unterm Strich nichts?
Gerade die zweite Frage ist für mich von großer Bedeutung, da sie wohl darüber entscheidet ob ich nun Krankengeld für die 6 Wochen ab dem 17.07 erhalte, oder komplett leer ausgehe.
Ich freue mich über Rückmeldungen
bei der Suche bin ich leider über keinen identischen Fall gestolpert, daher dieses neue Thema.
Bei meiner KK besteht ein Rückstand aus freiwilliger Versicherung während meiner Selbstständigkeit mit vereinbarter Ratenzahlung von 300 / Monat (total ca 1700), fällig am 15. des Monats.
Am 01.03 habe ich eine Beschäftigung aufgenommen worüber meine laufenden Beiträge gezahlt wurden.
Die Beschäftigung endete am 31.08, lief also 6 Monate – von denen ich leider die letzten 3 krank war, also konkret ab 03.06.
Die „alte“ Ratenzahlungsvereinbarung konnte ich leider am 15.06 nicht zahlen (300 war wohl etwas sportlich von mir).
Am 17.07 schickte ich der KK 305,75 Euro (Rate + Rücklastschriftgebühr).
Am 14.08 wurde eine neue Vereinbarung von mir angefragt und genehmigt mit lediglich noch 150/Monat für den Rest. Erste Zahlung hierzu kam freiwillig von mir am 28.08 vor der Fälligkeit (15.09) als ich erfuhr dass ein Leistungsruhen bis zur ersten Zahlung bestehen bleiben würde.
Nun geht es um das Krankengeld für die Zeit 16.07 bis 31.08 (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ab Krankheitsbegin).
Die KK nimmt dazu Stellung und sagt sinngemäß:
Mit Ausbleiben der Rate am 15.06 ruhen die Leistungen bis 28.08.
Meine Zahlung vom 17.07 hat man nicht mal erwähnt.
Meine Fragen sind nun eigentlich zwei:
1) Können Leistungen ruhen wenn ich zwar über meine Beschäftigung aktuelle Beiträge zahle, aber mit der Rate für die alte Schuld in Rückstand komme? Da vermute ich fast die Antwort lautet „ja“
2) Was bewirkt meine Zahlung vom 17.07 (Rate von 300 – allerdings 4 Wochen zu spät)? Tritt damit die Vereinbarung wieder in Kraft, oder bringt mir das unterm Strich nichts?
Gerade die zweite Frage ist für mich von großer Bedeutung, da sie wohl darüber entscheidet ob ich nun Krankengeld für die 6 Wochen ab dem 17.07 erhalte, oder komplett leer ausgehe.
Ich freue mich über Rückmeldungen