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Beiträge nachzahlen , Student, 750 Euro/Monat

Verfasst: 11.09.2016, 13:54
von Mido
Hallo,
Die Krankenkasse hat mir eine Mahnung geschickt, da ich die Beiträge als freiwillige Krankenversicherung für die letzten 18 Monate bezahlen muss, da das Jobcenter nicht bezahlen wollte, weil ich studiere.

Das erste Problem ist, dass die Krankenkasse den Höchstbetrag berechnet hat, welches ca. 750 Euro/Monat ist.

Das zweite Problem ist, früher wurde von der Krankenkasse angefordert und informiert durch ein Rechtsanwalt, mir eine Gesundheitskarte zu schicken, aber die Krankenkasse hat die Gesundheitskarte mir viel später, nach über ein Jahr, geschickt! Ich hatte während dieser Zeit keine Gesundheitskarte und ich konnte meine Krankenversicherung nicht benutzen.

Die Krankenkasse hat trotzdem von mir die Beiträge gefordert!

Hat die Krankenkasse Recht darauf von mir die Beiträge zu verlangen, obwohl die Krankenkasse mir mit absichtlich die Gesundheitskarte nicht schicken hat.

PS: Ich habe kein Anspruch auf Krankenversicherung für Studenten, da ich über 30 Jahre bin.

Bitte um Hilfe.
Danke

Verfasst: 11.09.2016, 13:58
von Czauderna
Hallo,
Erst mal zum Beitrag - der Hoechstbeitrag wird immer dann angesetzt wenn der Versicherte keine Einkommenserklaerung abgibt und die " geringeren" Einkuenfte auch belegt. Du schreibst von Nachforderung, dann hat sich das mit der Beitragspflichtig wohl erst jetzt herausgestellt. Mein Rat, deine Einkommensverhaeltnissen mit der Kasse klären und dann ggf. eine Ratenzahlung vereinbaren. Dass du zahlen musst, weil du dich selbst versichern müsstest, das, denke ich, ist klar, es geht eben um die Hoehe.
Nun zu den Leistungen - du hast natürlich auch rückwirkend Anspruch auf Leistungen und wenn du, in Ermanglung einer Krankenversichertenkarte einen Arzt- oder Zahnarzt oder gar ein Krankenhaus aufsuchen müsstest und die Kosten dafür selbst gezahlt hast, dann kannst du diese Kosten bei der Kasse geltend machen. Das evtl. Argument, das Mann, wenn eine Karte da gewesen wäre, doch auch öfters zum Arzt gegangen wäre, das zieht leider nicht.
Was ich mich aber frage, wie konnte es überhaupt dazu kommen ?
Gruß
Czauderna

Verfasst: 11.09.2016, 14:19
von Mido
Hat jemand eine andere meinung als Czauderna

Ich finde das die krankenkasse absichtlich verzögert hat,mir die karte zuschicken, damit ich keine Ärzte besuchen kann.

Nicht jeder kann sich Arztbesuch leisten, wenn er keine gesundheitskarte hat!

Verfasst: 11.09.2016, 19:03
von Joebo
Hallo Mido, leider hast du den genauen Verlauf nicht geschildert, sodass eine Einschätzung nur bedingt möglich ist.

Die Höchststufe kannst du ggf. noch heilen, wenn du deine Einnahmen offen legst. Wenn deine Leistungen wegen deines Beitragsrückstanded geruht haben, kann ich auch verstehen, wenn du keine eGK erhalten hast. Hier hättest du dir jedoch Berechtigungsscheine für einen Notfallbesuch ausstellen lassen können. Mir scheint eher -und korrigier mich ruhig wenn ich falsch liege- als hättet du dich nicht gekümmert und versuchst nun einen Weg zu finden da raus zu kommen. Sprich mit deiner KK. Es gibt sicher einen Weg den Sachverhalt zu klären. Dass das Jobcenter nicht zahlt wenn man studiert, sollte eigentlich jedem klar sein. Wie siehts denn mit Bafög aus?

Verfasst: 11.09.2016, 20:39
von broemmel
Die Mahnung nach 18 Monaten war das erste Schriftstück der Krankenkasse ?

Ich glaube da fehlt ein Großteil der Geschichte.

Oder die Postzwerge haben wieder all die Briefe der Krankenkasse aufgefressen.

Verfasst: 13.09.2016, 07:06
von Bully
broemmel hat geschrieben:

Oder die Postzwerge haben wieder all die Briefe der Krankenkasse aufgefressen.
Oder aber die Kasse hat hier gepennt :)

Naja, hier hat der Versicherte erstmal den schwarzen Peter auf seiner Seite,
ja,ja über die Mitwirkungspflicht lassen sich doch so manche Kassenfehler im Nachhinein 'korrigieren"

Gruß Bully

Verfasst: 13.09.2016, 09:25
von Czauderna
Hallo,
Solange wir von ihm nicht den tatsächlichen Sachverhalt erfahren bleibt nur die Spekulation, warum sollten das tun, nützt doch keinem.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 13.09.2016, 22:13
von Mido
Hallo, ich danke euch für eure Hilfe.

Nein, vor der Mahnung habe weder ich noch mein Rechtanwalt ein Schriftstück oder Scheine erhalten, außer die Gesundheitskart.

Die Krankenkasse war früher informiert, dass ich ein Student bin und über mein Einkommen.
Ich bekomme kein Bafög, nicht weil ich Reich bin.

Ich bin seit einem halben Jahr gekündigt worden von meinem aushilfsjob.

Verfasst: 15.09.2016, 14:47
von Czauderna
Mido hat geschrieben:Hallo, ich danke euch für eure Hilfe.

Nein, vor der Mahnung habe weder ich noch mein Rechtanwalt ein Schriftstück oder Scheine erhalten, außer die Gesundheitskart.

Die Krankenkasse war früher informiert, dass ich ein Student bin und über mein Einkommen.
Ich bekomme kein Bafög, nicht weil ich Reich bin.

Ich bin seit einem halben Jahr gekündigt worden von meinem aushilfsjob.
Hallo,
irgend etwas klemmt doch - du schreibst, dass die Kasse dir nach einem Jahr, und auch erst, als du einen Rechtsanwalt eingeschaltet hast, eine Krankenversicherungskarte zusandte - dann schreibst du weiter, dass dann, nach 18 Monate, also ein halbes Jahr nach dem du die Krankenversichertenkarte erhalten hast erstmals eine Mahnung von der Kasse kam und die mit dem Höchstbeitrag.
Wie passt denn das zusammen, dass du ohne einen Beitrag gezahlt zu haben eine Krankenversichertenkarte bekommen hast nach einem Jahr - und als du sie hattest, da hast du immer noch keinen Beitrag gezahlt ??.
Dein Aushilfs-Job - war das ein 450,00 € Job oder hast du evtl. mehr verdient ?.
Gruss
Czauderna

Nichtversichert

Verfasst: 19.09.2016, 10:42
von ahorn2009
Das scheint wieder ein Paradebeispiel dieser Zeit zu sein:

Wenn es ums Fordern geht, da möchte man schon mit 12 quasi erwachsen sein, aber die böse Verantwortung für sich selbst, das geht auch mit 25 bei noch ganz vielen irgenwie nicht in deren Schädel, übernehmen für deren Handeln/Unterlassen nicht andere (zumindest offiziell).

Das ist halt ein Prozess des Erwachsenwerdens, der dauert beim einen etwas kürzer, beim anderen je nach erfolgter oder unterbliebener Erziehung auch über das 45. Lebensjahr hinaus...

Die reine Arbeit und der finanzielle Schaden für das "Betreuen" dieser mittlerweile zigtausend angeblich erwachsenen Krankenversicherten, geht bei allen Kassen in die Millionen.

Im Gegensatz zur eher schwach ausgeprägten Eigenverantwortung ist die Fähigkeit, zusätzlich auch noch Rechtsanwälte auf Kosten anderer einschalten zu wollen, schon erstaunlich.

Die Politik muss sich dieses ganz und gar unsozialen Themas der obligatorischen Anschlussversicherung und der sich daraus ergebenen irrsinnigen weil nicht realisierbaren Forderungsbeträge (oftmals Luftnummern für die Listeverfügungen) endlich widmen.

Nicht dergestalt, dass die Versicherung unter den Tisch fällt ("ich war ja gar nicht beim Arzt") sondern im Hinblick auf deren Versicherungsstatus (keine "freiwillige" Versicherung und im Schlepptau mit den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler keine Höchstbeiträge) sondern eine Pflichtversicherung zu festgelegten niedrigen Einheitsbeiträgen, es sei denn, anderweitige Tatbestände stünden versicherungsrechtlich dagegen.

Zudem müssen unbedingt Regelungen her für die Stornierung der (laufenden) Vorgänge, die ansonsten in den massenhaften Fällen "unbekannt verzogen" eben ganz wesentlich zu den enormen Rückständen von ca. 4,5 Mrd € Schulden führen, die aufgrund der unendlich weiterlaufenden monatlichen Sollstellungen zu bizarrsten Finanzergebnissen im Laufe der Jahre führen.

Spätestens irgendwann mit einer Echtanmeldung wäre (die dann ungeklärte Lücke) erneut rückwirkend aufzugreifen. Es ginge also nichts verloren.

Hauptthema muss aber bleiben, dass dieses gesellschaftliche Thema nicht zum finanziellen Sprengsatz für die Krankenversicherung wird.

Die Erziehungssache ist ein anderes Thema ...