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Urlaubsanschrift

Verfasst: 08.09.2016, 14:34
von gelbromar
Bin ich verpflichtet meiner Krankenkasse die genaue Urlaubsadresse im Ausland mitzuteilen?

Re: Urlaubsanschrift

Verfasst: 08.09.2016, 16:17
von Czauderna
gelbromar hat geschrieben:Bin ich verpflichtet meiner Krankenkasse die genaue Urlaubsadresse im Ausland mitzuteilen?
Hallo erst mal (soviel Zeit sollte sein)
und herzlich willkommen hier im Forum- Ich nehme mal an, dass diese Frage einen speziellen Grund hat - leider wurde der nicht genannt -deshalb die Antwort passend zu Frage - "nein".
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.09.2016, 16:58
von gelbromar
Ja, hallo erst einmal (ich war vorhin leider in Eile),

das Krankengeld wird so weit ich weiß nur weiterbezahlt, wenn es meiner Genesung gut tut und die KK die Urlaubsreise genehmigt.

Ich habe Rückenprobleme - Bandscheibenvorfälle - schon 8 Wochen krank und kein Ende in Sicht.

Wenn ich z.B. jetzt als Urlaubsziel eine Flugreise an den Gardasee in ein Hotel zur Erholung angebe, wird dieser Urlaub vielleicht genehmigt.

Ich habe jedoch mit meiner Familie letztes Jahr im November einen Italienurlaub in einer Großstadt gebucht. Dort wollten wir Stadtbesichtigungen durchführen. Wenn ich dieses angebe bekomme ich bestimmt Probleme mit der Krankenkasse. Deshalb wollte ich wissen, ob ich Flugdaten und Hoteladresse bei der KK angeben muss.

Verfasst: 08.09.2016, 17:03
von urson
der Urlaub muss im Vorfeld beantragt werden und genehmigt sein.
mit Angabe deiner Urlaubsadresse kommst du da nicht weit.
du brauchst auch ärztliche Befürwortung in schriftlicher Form.

Verfasst: 08.09.2016, 18:25
von gelbromar
Den Urlaub habe ich bei der KK schon beantragt. Ich habe nur Italien angegeben. Ich möchte nur vorbereitet sein, falls die KK telefonisch bei mir anruft und genauere Angaben haben möchte. Mit mein Hausarzt habe ich schon gesprochen. Er würde meinen Urlaub zustimmen.

Verfasst: 08.09.2016, 18:57
von Czauderna
Hallo,
ich denke nicht, dass die Kasse deine Urlaubsadresse haben möchte - denn sehr wahrscheinlich wird sie dir zwar den "Urlaub" genehmigen, aber während dieser Zeit kein Krankengeld zahlen. Da ist es ihr egal wo du dich aufhältst - so kenne ich es aus der Praxis.
Sollte sie dagegen doch das Krankengeld weiterzahlen, dann ist das gut für dich, aber auch da denke, ich muss die Kasse nicht wissen, wo genau du postalisch zu erreichen bist, warum auch ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.09.2016, 21:03
von broemmel
Naja. Ob Städtereisen die Genesung bei einem Bandscheibenvorfall begünstigen ist wohl unter Medizinern umstritten.

Auf jeden Fall wird die Dauer der AU wohl nicht verkürzt. Ich frage mich ernsthaft warum die Solidargemeinschaft deshalb Krankengeld zahlen soll.

Urlaub gerne. Dann aber ohne Bezug von Krankengeld.

Verfasst: 09.09.2016, 11:45
von gelbromar
An den geplanten Stadtführungen kann ich ja leider wegen meinen Schmerzen nicht teilnehmen. Das wird meine Familie ohne mich unternehmen müssen. Aber ich bin wenigstens mit und mache kurze Spaziergänge und kann wenigstens mit zum Abendbrot essen gehen und muss nicht alleine zu Hause bleiben.

Danke für Eure Antworten.

Verfasst: 17.09.2016, 10:16
von Passion
Nunja, dieser Fall kommt in der Praxis durchaus vor. Hier spielt natürlich die Krankheit, Dauer des Bezuges von Krankengeld und das Gesundheitsrisiko eine Rolle.
In der Praxis wird aus Kulanz -eine Reise wird ja oft schon vor dem Eintreten der Krankheit gebucht-auch mal dem Urlaub zugestimmt. Oft auch mit einem Kompromiss. Zum Beispiel einer anschließenden Stufenweisen Wiedereingliederung. Hier gilt es auch ein wenig mit der Kasse zu handeln. Wo ein Wille ist...

Reise verschweigen? Auf gar keinen Fall. Wenn dort etwas passiert, hat man nicht nur ein Problem.