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Gesund vor Ende der AU - wie verhalte ich mich?

Verfasst: 01.09.2016, 11:38
von Texis
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die irgendwo in der Schnittmenge von Krankengeld und Arbeitsrecht liegt.
Meine AU dauerte insgesamt länger und die letzte Bescheinigung umfasste 4 Wochen. Allerdings bin ich eine Woche vor dem Ende der AU bereits wieder gesund und kann und will arbeiten gehen. Motivation ist mein Spaß an der Arbeit und die Höhe des Gehalts.

Der Arbeitgeber sagt, das dürfe ich nicht und ich müsse dazu eine "Gesundschreibung" des Arztes vorlegen. Ohne diese dürfe er mich "aus versicherungsrechtlichen Gründen" nicht beschäftigen und werde mich "wieder nach Hause schicken".

Der Arzt antwortete auf meine Frage nach dieser "Gesundschreibung", das stimme nicht, weil die AU immer nur eine Prognose sei und maßgeblich sei mein tatsächlicher Zustand. Gegen ein früheres Arbeiten als vor 3 Wochen prognostiziert spreche nichts, wenn ich wieder gesund sei. Ich müsse dies nur der Krankenkasse mitteilen wegen des bisher bezogenen Krankengelds.

Die Krankenkasse sagte dazu bisher gar nichts. Das vorgeschaltete Callcenter wusste keine Antwort auf meine Frage und man wollen die Frage "an die Fachabteilung weitergeben". Das ist 2 Tage her, keine Reaktion. Nachfrage von heute morgen wieder ohne Ergebnis.

Darf ich um Deine Meinung bitten, lieber Forumsleser?

Gruß
Texis

Verfasst: 01.09.2016, 13:25
von Czauderna
Hallo,
für die Krankenkasse selbst benötigst du keine "Gesundschreibung" - wenn du dort sagst, dass du ab ****** wie arbeitest dann ist das für die Kasse okay. Und weil das so ist , sind wir nun, meiner Meinung nach, beim Arbeitsrecht. Da kann ich nur sagen, dass ich meine zu wissen, dass der Arbeitgeber schon eine "Gesundschreibung" einfordern kann, dann muss er sie aber auch bezahlen - denn zu Lasten der Kasse darf der Arzt ein solches "Attest" nicht ausstellen - im Übrigen halte ich die Argumentation des Arztes für gut und die sollte auch dem Arbeitgeber gegenüber verwendet werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.09.2016, 13:35
von Frank K.
Mein letzter Arbeitgeber (übrigens eine Krankenkasse...) wollte, wenn man denn vor dem AU-Ende wieder an die Front wollte, eine neue AU-Bescheinigung vom behandelnden Arzt mit dem dann entsprechend korrigiertem Beendigungsdatum.

Verfasst: 01.09.2016, 14:13
von Czauderna
Frank K. hat geschrieben:Mein letzter Arbeitgeber (übrigens eine Krankenkasse...) wollte, wenn man denn vor dem AU-Ende wieder an die Front wollte, eine neue AU-Bescheinigung vom behandelnden Arzt mit dem dann entsprechend korrigiertem Beendigungsdatum.
Hallo,
ja, als Arbeitgeber - warum nicht ?.
Wollte das deine Krankenkasse als Krankenkasse auch haben ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.09.2016, 14:27
von Frank K.
Czauderna hat geschrieben: Hallo,
ja, als Arbeitgeber - warum nicht ?.
Wollte das deine Krankenkasse als Krankenkasse auch haben ?.
Gruss
Czauderna
Kann ich nicht sagen, da ich in dem Bereich nicht gearbeitet habe und als Versicherter kein KG bezog.

Verfasst: 01.09.2016, 14:44
von GerneKrankenVersichert
Ich frage mich gerade, worin das Problem des Arztes liegt. Er kann doch leicht aus dem voraussichtlichen Ende der AU mittels einer neuen Bescheinigung ein tatsächliches Ende machen, das Kreuz bei Endbescheinigung setzen und schon sind alle zufrieden.

Der Arbeitgeber hat kein Problem mit Arbeitsschutz etc., falls etwas passiert. Die Krankenkasse weiß definitiv, bis wann das Krankengeld gezahlt wird und muss nicht mehr beim Arbeitgeber nachfragen, wann die Arbeit wieder aufgenommen wurde. Und der Patient muss nicht bei der Kasse (die in meinen Augen bei dieser Fragestellung sowieso nicht der richtige Ansprechpartner ist, da es sich um ein arbeitsrechtliches Problem handelt) oder in Foren nachfragen.

Verfasst: 02.09.2016, 14:35
von Stefan Erl
Ich würde das Ende der AU abwarten. Dass die Krankenkasse das vorher hin bekommt, scheint nicht naheliegend.

Verfasst: 08.10.2016, 14:24
von Texis
Danke für euren zahlreichen Antworten!

Ich gebe zum Abschluss des Threads noch folgende Rückmeldung:

Der Arbeitgeber war weiterhin verwundert über meinen Willen, ihm meine vorzeitige Genesung mitzuteilen und zur Arbeit zu erscheinen. Er hat die Arbeitsleistung aber letztendlich erfreut entgegengenommen, als ich ihm die Alternative (zu Hause bei vollem Gehalt) eröffnet habe.

Die Krankenkasse wollte vom Arzt dann doch noch eine sogenannte "Endbescheinigung" haben, also das Kreuzchen auf der neuen AU. Das hat der auch gesetzt und zur KK gefaxt. Nötig wäre das nicht, sagte die KK, aber es würde die Krankengeld-Abrechnung beschleunigen. Das wollte ich dann unterstützen.

Sache erledigt.

Danke! :)