Beitragsschulden Krankenkasse
Verfasst: 29.08.2016, 01:04
Im Dezember 2015 stellte das Jobcenter meine Leistungen wegen einer vermuteten Ortsabwesenheit komplett ein. Als ich im April 2016 Post von meiner Krankenkasse bekam, um meine Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung zu berechnen, stellte man mir zunächst für den Zeitraum vom 01.02.2016 - 30.04.16 einen Betrag in höhe von 490,95 Euro in Rechnung. Daraufhin beantragte ich wieder ALG 2 beim Jobcenter.
Als meine freiwillige Krankenversicherung endete, stellte man mir kurz darauf nochmals für den Zeitraum vom 01.12.2015 - 31.01.2016 und vom 31.01.2014 - 31.03.2014 einen monatlichen Beitrag von jeweils 163,65 Euro und 158,52 Euro in Rechnung, sodass ich auf einen Gesamtbetrag von nun 1155,16 Euro komme.
In beiden Aufforderungsschreiben zur Beigleichung der Rückstände bot man mir keine Ratenzahlung an. Lediglich in dem ersten Schreiben wies man mich darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge vom Sozialhilfeträger übernommen werden können. Im zweiten Schreiben war dieser Hinweis nicht mehr zu finden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Sozialhilfeträger die Kosten eventuell übernimmt? Und wenn nicht, bietet die Krankenkasse überhaupt eine Ratenzahlung an?
Das zweite Aufforderungsschreiben habe ich vor knapp 3 Wochen erhalten, aus dem hervorgeht, dass ich dagegen Widerspruch einlegen kann. Sollte ich Widerspruch einlegen bzw. macht es überhaupt Sinn?
Als meine freiwillige Krankenversicherung endete, stellte man mir kurz darauf nochmals für den Zeitraum vom 01.12.2015 - 31.01.2016 und vom 31.01.2014 - 31.03.2014 einen monatlichen Beitrag von jeweils 163,65 Euro und 158,52 Euro in Rechnung, sodass ich auf einen Gesamtbetrag von nun 1155,16 Euro komme.
In beiden Aufforderungsschreiben zur Beigleichung der Rückstände bot man mir keine Ratenzahlung an. Lediglich in dem ersten Schreiben wies man mich darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge vom Sozialhilfeträger übernommen werden können. Im zweiten Schreiben war dieser Hinweis nicht mehr zu finden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Sozialhilfeträger die Kosten eventuell übernimmt? Und wenn nicht, bietet die Krankenkasse überhaupt eine Ratenzahlung an?
Das zweite Aufforderungsschreiben habe ich vor knapp 3 Wochen erhalten, aus dem hervorgeht, dass ich dagegen Widerspruch einlegen kann. Sollte ich Widerspruch einlegen bzw. macht es überhaupt Sinn?