Arbeitgeranteil zurückerstatten bei Selbständigkeit
Verfasst: 26.08.2016, 11:18
Hallo zusammen,
ich bin aktuell zu 100% selbständig und freiwilliges Mitglied in der GKV. Mein früherer Arbeitgeber hat zur Zeit einen Engpass und möchte mich vorübergehend in Teilzeit festanstellen (für einige Monate). Wäre für ihn ja die günstigere Möglichkeit.
Die Sachlage ist eigentlich klar: Da ich aufs Jahr gesehen mehr Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit habe, überwiegt diese und mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und potenzieller Angestelltentätigkeit würden zusammengenommen und darauf die Beiträge berechnet, die ich erstmal allein zu tragen hätte.
Nun meine Frage: Vor einigen Jahren stand ich vor ähnlicher Situation (da überwog allerdings die Angestelltentätigkeit). Damals hatte mir jemand erzählt, dass man bei überwiegender selbständiger Tätigkeit, den Arbeitgeberanteil vom Arbeitgeber zurückfordern bzw. sich auszahlen lassen könne. Meine Krankenkasse wusste davon aber nichts. Jetzt bin ich verwirrt: Habe ich das falsch im Kopf? Oder ist das vielleicht nur eine Verhandlungssache mit dem AG?
Wenn ich die KK allein trage und zusätzlich die RV und AV abgezogen werden, lohnt sich eine nebenberufliche Festanstellung (zu einem geringerem Stundensatz) ja nicht wirklich..
Viele Grüße!
ich bin aktuell zu 100% selbständig und freiwilliges Mitglied in der GKV. Mein früherer Arbeitgeber hat zur Zeit einen Engpass und möchte mich vorübergehend in Teilzeit festanstellen (für einige Monate). Wäre für ihn ja die günstigere Möglichkeit.
Die Sachlage ist eigentlich klar: Da ich aufs Jahr gesehen mehr Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit habe, überwiegt diese und mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und potenzieller Angestelltentätigkeit würden zusammengenommen und darauf die Beiträge berechnet, die ich erstmal allein zu tragen hätte.
Nun meine Frage: Vor einigen Jahren stand ich vor ähnlicher Situation (da überwog allerdings die Angestelltentätigkeit). Damals hatte mir jemand erzählt, dass man bei überwiegender selbständiger Tätigkeit, den Arbeitgeberanteil vom Arbeitgeber zurückfordern bzw. sich auszahlen lassen könne. Meine Krankenkasse wusste davon aber nichts. Jetzt bin ich verwirrt: Habe ich das falsch im Kopf? Oder ist das vielleicht nur eine Verhandlungssache mit dem AG?
Wenn ich die KK allein trage und zusätzlich die RV und AV abgezogen werden, lohnt sich eine nebenberufliche Festanstellung (zu einem geringerem Stundensatz) ja nicht wirklich..
Viele Grüße!