Bezahung Arztrechnung mit privaten Leistungen
Verfasst: 26.08.2016, 10:38
Hallo,
meine Freundin (nicht EU) macht zur Zeit ein einjähriges Austauschstudium in Deutschland, sie hat eine entsprechende Auslandskrankenversicherung.
Sie hatte leider einen Unfall mit dem Fahrrad und musste daraufhin am Knie ambulant operiert werden. Beim ersten Besuch des Arztes wurde sowohl dem Arzt als auch den Arzthelferinnen an der Anmeldung auf die Auslandskrankenversicherung aufmerksam gemacht (auch der Behandlungsschein der Versicherung wurde vorgezeigt).
Da bei der Auslandskrankenversicherung die Kosten privat abgerechnet werden, wurde wahrscheinlich ausschließlich dies in der Patientenakte hinterlegt. In der Nachbehandlung wurden daraufhin Leistungen erbracht (Laserbehandlung des operierten Knies), die weder von einer gesetzlichen noch der Auslandskrankenversicherung übernommen werden. Meine Freundin wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass dies private Leistungen sind, die sie wahrscheinlich selbst tragen muss...
Zusätzlich kommt noch hinzu, dass die Laserbehandlung in der Rechnung als Akupunktur zur Schmerzbehandlung aufgeführt ist. In den Versicherungsbedingungen der Auslandskrankenversicherung steht jedoch ausdrücklich, dass lediglich schulmedizinische Leistungen übernommen werden.
Habt ihr eine Idee, wie wir das nun am besten mit dem Arzt klären können? Meine Freundin würde ungern auf den Kosten dieser Laserbehandlung sitzen bleiben...
Grüße
Max
meine Freundin (nicht EU) macht zur Zeit ein einjähriges Austauschstudium in Deutschland, sie hat eine entsprechende Auslandskrankenversicherung.
Sie hatte leider einen Unfall mit dem Fahrrad und musste daraufhin am Knie ambulant operiert werden. Beim ersten Besuch des Arztes wurde sowohl dem Arzt als auch den Arzthelferinnen an der Anmeldung auf die Auslandskrankenversicherung aufmerksam gemacht (auch der Behandlungsschein der Versicherung wurde vorgezeigt).
Da bei der Auslandskrankenversicherung die Kosten privat abgerechnet werden, wurde wahrscheinlich ausschließlich dies in der Patientenakte hinterlegt. In der Nachbehandlung wurden daraufhin Leistungen erbracht (Laserbehandlung des operierten Knies), die weder von einer gesetzlichen noch der Auslandskrankenversicherung übernommen werden. Meine Freundin wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass dies private Leistungen sind, die sie wahrscheinlich selbst tragen muss...
Zusätzlich kommt noch hinzu, dass die Laserbehandlung in der Rechnung als Akupunktur zur Schmerzbehandlung aufgeführt ist. In den Versicherungsbedingungen der Auslandskrankenversicherung steht jedoch ausdrücklich, dass lediglich schulmedizinische Leistungen übernommen werden.
Habt ihr eine Idee, wie wir das nun am besten mit dem Arzt klären können? Meine Freundin würde ungern auf den Kosten dieser Laserbehandlung sitzen bleiben...
Grüße
Max