Gweinneinbruch/Nachberechnung von GKV-Beiträgen
Verfasst: 25.08.2016, 18:11
Nachdem ich seit längerem immer wieder mal in diesem informativen Forum gelesen und mir so einige Fragen beantworten konnte, habe ich mich jetzt für eine spezielle Frage angemeldet.
Ausgangssituation: Ehemann ist selbständig mit Gewerbebetrieb und freiwillig in der GKV. (Ich bin im Betrieb in Vollzeit angestellt und entsprechend pflichtversichert in der GKV. Die Frage bezieht sich ausschließlich auf seine Krankenversicherung).
In den ganzen letzten Jahren wurde sein Beitrag nach dem üblichen Verfahren, jeweils nach Steuerbescheid neu berechnet.
Das erste Quartal 2016 lief nicht so gut, deshalb haben wir eine Herabsetzung wegen Gewinneinbruchs beantragt, dem wurde auch stattgegeben.
Mai 2016: Steuerbescheid für 2014 erhalten, Einkünfte aus Gewerbe 2014 waren 55.000.
Im Mai aktuellen Vorsteuerbescheid der Kasse eingereicht, seitdem zahlt er gemäß vorläufigem Bescheid der Kasse den Mindestsatz.
Jetzt vor einigen Tagen kam der Steuerbescheid für 2015: Einkünfte aus Gewerbe2015 waren 45.000.
Ich werde den Bescheid für 2015 jetzt an die Kasse weiterleiten, der Gewinneinbruch (über 25% weniger als 45.000) ist gemäß dem vorliegenden Vorsteuerbescheid weiterhin gegeben.
Fragen:
1) Muss ich meinen Antrag auf Herabsetzung jetzt nochmal wiederholen?
2) Wie erfolgt, wenn dann der Bescheid für 2016 vorliegt, die etwaige Nachberechnung?
Erfolgt sie grundsätzlich einkommensgerecht für den Zeitraum ab Juni 2016 (auch wenn der Bescheid 2016 beispielsweise 40.000 € ausweisen würde), oder kann es passieren, wenn der Einkommensrückgang 2016 am Ende tatsächlich weniger als 25% gegenüber 2015 sein sollte, dass dann gesagt wird, die Gründe für eine Herabsetzung waren nicht gegeben, so dass dann die Bescheide 2014 und 2015 als Grundlage für die Nachberechnung dienen?
Ich schätze, dass wir tatsächlich 2016 um die 30.000-35.000 € landen werden, es wäre nur wichtig zu wissen, ob man darauf achten muss, dass die 25% sozusagen "eingehalten" werden, um hohe Nachberechnungen zu vermeiden. (Gewisse Steuerungsmöglichkeiten hat man ja).
Ausgangssituation: Ehemann ist selbständig mit Gewerbebetrieb und freiwillig in der GKV. (Ich bin im Betrieb in Vollzeit angestellt und entsprechend pflichtversichert in der GKV. Die Frage bezieht sich ausschließlich auf seine Krankenversicherung).
In den ganzen letzten Jahren wurde sein Beitrag nach dem üblichen Verfahren, jeweils nach Steuerbescheid neu berechnet.
Das erste Quartal 2016 lief nicht so gut, deshalb haben wir eine Herabsetzung wegen Gewinneinbruchs beantragt, dem wurde auch stattgegeben.
Mai 2016: Steuerbescheid für 2014 erhalten, Einkünfte aus Gewerbe 2014 waren 55.000.
Im Mai aktuellen Vorsteuerbescheid der Kasse eingereicht, seitdem zahlt er gemäß vorläufigem Bescheid der Kasse den Mindestsatz.
Jetzt vor einigen Tagen kam der Steuerbescheid für 2015: Einkünfte aus Gewerbe2015 waren 45.000.
Ich werde den Bescheid für 2015 jetzt an die Kasse weiterleiten, der Gewinneinbruch (über 25% weniger als 45.000) ist gemäß dem vorliegenden Vorsteuerbescheid weiterhin gegeben.
Fragen:
1) Muss ich meinen Antrag auf Herabsetzung jetzt nochmal wiederholen?
2) Wie erfolgt, wenn dann der Bescheid für 2016 vorliegt, die etwaige Nachberechnung?
Erfolgt sie grundsätzlich einkommensgerecht für den Zeitraum ab Juni 2016 (auch wenn der Bescheid 2016 beispielsweise 40.000 € ausweisen würde), oder kann es passieren, wenn der Einkommensrückgang 2016 am Ende tatsächlich weniger als 25% gegenüber 2015 sein sollte, dass dann gesagt wird, die Gründe für eine Herabsetzung waren nicht gegeben, so dass dann die Bescheide 2014 und 2015 als Grundlage für die Nachberechnung dienen?
Ich schätze, dass wir tatsächlich 2016 um die 30.000-35.000 € landen werden, es wäre nur wichtig zu wissen, ob man darauf achten muss, dass die 25% sozusagen "eingehalten" werden, um hohe Nachberechnungen zu vermeiden. (Gewisse Steuerungsmöglichkeiten hat man ja).