niedrigere Einkünfte / höhere Einkünfte
Verfasst: 25.08.2016, 11:54
Hallo in die Runde,
ich bin gerade neu hier im Forum und habe gleich mal ein Frage hinsichtlich der Beiträge für Selbständige:
Meine Techniker Krankenkasse (aber sicher macht das nicht nur die) erläutert mir in Ihren Beitragsbescheiden immer "...Erhalten wir Ihren Einkommensteuerbescheid verzögert, dürfen wir niedrigere Einnahmen nur für die Zukunft berücksichtigen. Höhere Einnahmen hingegen müssen wir rückwirkend ab dem Folgemonat nach Ausfertigung durch das Finanzamt heranziehen."
Kann mir das bitte jemand erläutern? Heißt es, dass ich einseitig benachteiligt werde? Muss ich z.B. nach dem Steuerbescheid für 2014, welcher im Juli 2015 bei mir eingeht, Beiträge für 2014 nachzahlen, wenn ich in 2014 höhere Einkünfte hatte, als nach dem Steuerbescheid des Vorjahres zu erwarten war? Und bekomme ich andererseits keine zuviel gezahlten Beiträge zurückerstattet, wenn meine Einkünfte niedriger als erwartet ausfielen? Welche Rechtsgrundlage besagt das?
Wenn dem so wäre, würde ich das sehr unfair finden. Schließlich kann man seine Erträge gar nicht so genau im voraus abschätzen. Und die Steuererklärung gleich im Januar zu erstellen ist unmöglich, wenn man mehrere Einkunftsquellen hat. Also ist eine verzögerte Zusendung des Steuerbescheides meist die Regel.
Ich danke schon mal vorab und freue mich auf eure Antwort(en).
ich bin gerade neu hier im Forum und habe gleich mal ein Frage hinsichtlich der Beiträge für Selbständige:
Meine Techniker Krankenkasse (aber sicher macht das nicht nur die) erläutert mir in Ihren Beitragsbescheiden immer "...Erhalten wir Ihren Einkommensteuerbescheid verzögert, dürfen wir niedrigere Einnahmen nur für die Zukunft berücksichtigen. Höhere Einnahmen hingegen müssen wir rückwirkend ab dem Folgemonat nach Ausfertigung durch das Finanzamt heranziehen."
Kann mir das bitte jemand erläutern? Heißt es, dass ich einseitig benachteiligt werde? Muss ich z.B. nach dem Steuerbescheid für 2014, welcher im Juli 2015 bei mir eingeht, Beiträge für 2014 nachzahlen, wenn ich in 2014 höhere Einkünfte hatte, als nach dem Steuerbescheid des Vorjahres zu erwarten war? Und bekomme ich andererseits keine zuviel gezahlten Beiträge zurückerstattet, wenn meine Einkünfte niedriger als erwartet ausfielen? Welche Rechtsgrundlage besagt das?
Wenn dem so wäre, würde ich das sehr unfair finden. Schließlich kann man seine Erträge gar nicht so genau im voraus abschätzen. Und die Steuererklärung gleich im Januar zu erstellen ist unmöglich, wenn man mehrere Einkunftsquellen hat. Also ist eine verzögerte Zusendung des Steuerbescheides meist die Regel.
Ich danke schon mal vorab und freue mich auf eure Antwort(en).