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Kankengeld nach fristloser Kündigung
Verfasst: 19.08.2016, 20:29
von chris1
Hi
Seit 01.08.2016 bin ich krank geschrieben. Zum 09.08.2016 habe ich die fristlose Kündigung erhalten. Erste Krankmeldung 01.08.2016-08.08.2016 am nächsten Werktag wieder zum Arzt wegen der Nahtlosigkeit. 09.08.2016 -19.08.2016 und 18.08.2016 - 31.08.2016.
Steht mir ab 10.08.2016 Krankengeld zu? Die Krankenkasse sagte ja und schicken sie das Kündigungsschreiben mit.
Der Arzt hat am 18.08.2016 das Kästchen ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall nicht angekreuzt sondern mit ein Folgebescheinigung ausgestellt. Lückenlos ist die Krankmeldung ja nachgewiesen.
Die Barmer sagte mir, dass das Kündigungsschreiben ausreicht und sie haben mir am 12.08.2016 einen Krankengeldantrag mit der Frage nach der Kontonummer zugeschickt.
Am Freitag den 19.08.2016 habe ich alles zur Krankenkasse geschickt. Die Folgebescheinigung, Krankengeldantrag und das Schreiben der fristlosen Kündigung.
Ist das so richtig?
Danke
Christian
Verfasst: 19.08.2016, 21:19
von Czauderna
Hallo,
total korrekt.
Gruß
Czaudetna
Verfasst: 19.08.2016, 21:26
von chris1
Also braucht der Arzt nicht unbedingt vor Ablauf der 42 Tage im Krankengeldfall ab. 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall anzukreuzen und es reicht das Schreiben der fristlosen Kündigung?
Der Arbeitgeber muss ja 9 Tage Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstmal Leisten und am 10 Tag springt erst mal die Krankenkasse ein.
Ist das richtig?
Grüße
Christian
Verfasst: 20.08.2016, 08:02
von Czauderna
Hallo,
auch das ist richtig.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 20.08.2016, 12:36
von chris1
Also braucht der Arzt noch nicht ankreuzen ab. 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall auf der Folgegescheinigung ankreuzen?
Genau das wollte ich noch wissen.
Danke.
Christian
Verfasst: 20.08.2016, 13:15
von Czauderna
chris1 hat geschrieben:Also braucht der Arzt noch nicht ankreuzen ab. 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall auf der Folgegescheinigung ankreuzen?
Genau das wollte ich noch wissen.
Danke.
Christian
Hallo,
meines Erachtens würde hier "sonstiger Krankengeldfall" zutreffen - ob er das nun machen muss - das weiß ich nicht - die Krankenkasse sollte es wissen, er müsste es wissen - dir kann es theoretisch egal sein, Hauptsache du hast dafür gesorgt dass die Meldungen fristgemäß bei der Kasse waren und es keine "Lücken" gab.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.08.2016, 14:51
von GerneKrankenVersichert
Der Arzt muss das Kreuz machen. Und sollte es auch, da Kollege Computer sonst kein Krankengeld auszahlt.
Der Anspruch besteht zwar, aber vollautomatisch wird es höchstwahrscheinlich nicht ausgezahlt, da das Kreuz fehlt.
Verfasst: 20.08.2016, 16:43
von chris1
Reicht das wenn der Arzt beim nächsten Termin am 31.08.2016 das Kreuz macht?
Grüße
Christian
Verfasst: 20.08.2016, 18:44
von chris1
Reicht das wenn der Arzt beim nächsten mal das Kreuz macht?
Das wollte ich noch wissen.
Danke.
Christian
Verfasst: 21.08.2016, 14:44
von chris1
Weiß keiner eine Antwort auf meine letzte Frage?
Danke.
Grüße
Christian
Verfasst: 22.08.2016, 08:54
von chris1
Ich wollte nur Bescheid geben, dass die Krankenkasse mich eben angerufen hat dass das Krankengeld ab 10.08.2016 gezahlt wird und der Arzt erst ab der 7 AU Woche das Kreuz setzen muss.
Danke
Grüße
Christian
Verfasst: 29.08.2016, 12:47
von chris1
Ich habe eben bei der Krankenkasse angerufen. Der Arbeitgeber hat bis jetzt die Lohnbescheinigung für das Krankengeld noch nicht zur Krankenkasse geschickt.
Gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber die Unterlagen an die Krankenkasse senden muss für das Krankengeld?
Was ist, wenn der AG sich verweigert?
Danke.
Grüße
Christian
Verfasst: 29.08.2016, 16:22
von Czauderna
Hallo,
Das ist ärgerlich, denn der Arbeitgeber ist zur Abgabe dieser Meldung verpflichtet, aber es ist auch die Verpflichtung der Krankenkasse das Krankengeld zu zahlen. Ich kenne das aus meiner Praxis so, dass wir uns vom Versicherten die letzten Gehaltsabrechnungen haben vorlegen lassen und dann das Krankengeld unter Vorbehalt ausgezahlt haben oder zumindest eine Vorschusszahlung geleistet haben. Kommt jetzt auf deine Kasse an und deren Serviceeinstellung.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 29.08.2016, 18:21
von chris1
Gibt es einen § für den Arbeitgeber wonach er sofort verpflichtet ist die Unterlagen für das Krankengeld zur Krankenkasse zu schicken?
Danke.
Christian
Verfasst: 29.08.2016, 20:39
von Czauderna
Hallo,
ja, gibt es -
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
§ 98 Auskunftspflicht des Arbeitgebers
Gruss
Czauderna