Pensionsrückstellungen
Verfasst: 17.08.2016, 22:29
Guten Tag,
weil es mir bei dem letzten Bericht der TK auffiel: Dass die gesetzlichen Krankenkassen für beamtenähnliche Arbeitsverhältnisse bis 1993 Rückstellungen bilden müssen, hab ich gelesen. Aber, den Passus im Gesetz, dass die Rückstellungen über die Krankenkassenbeiträge und nicht durch die Angestellten der Krankenkassen bezahlt werden müssen, finde ich nicht. Versteht Ihr, wie ich das meine? Warum müssen Beitragsgelder dafür hergenommen werden und warum wird nicht beispielsweise bei den Angestelltentarifen gespart? Ich habe direkt bei der TK gefragt, die sagt nur lapidar: "Das ist halt Gesetz". Aber sie gibt mir keinen Hinweis auf die Stelle im Gesetz, wo da steht: Einzubehalten von den Beitragsgeldern o. ä.
Vielen Dank und frdl. Grüße
weil es mir bei dem letzten Bericht der TK auffiel: Dass die gesetzlichen Krankenkassen für beamtenähnliche Arbeitsverhältnisse bis 1993 Rückstellungen bilden müssen, hab ich gelesen. Aber, den Passus im Gesetz, dass die Rückstellungen über die Krankenkassenbeiträge und nicht durch die Angestellten der Krankenkassen bezahlt werden müssen, finde ich nicht. Versteht Ihr, wie ich das meine? Warum müssen Beitragsgelder dafür hergenommen werden und warum wird nicht beispielsweise bei den Angestelltentarifen gespart? Ich habe direkt bei der TK gefragt, die sagt nur lapidar: "Das ist halt Gesetz". Aber sie gibt mir keinen Hinweis auf die Stelle im Gesetz, wo da steht: Einzubehalten von den Beitragsgeldern o. ä.
Vielen Dank und frdl. Grüße