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Blockfrist
Verfasst: 15.08.2016, 17:21
von Johanna2
Hallo, ich bin neu hier und erhoffe mir eine Antwort, die mir meine KK aus welchen Gründen auch immer, nicht beantwortet.
Folgender Sachverhalt:
Krankheit A mit gleichzeitiger Krankheit B ab 06.10.14 in Blockfrist Krankheit A (diese endete am 20.10.15, ab 21.10.15 also neue Blockfrist). Für Krankheit B begann die Blockfrist am 06.10.14 (keine Vorerkrankungen). Krankheit B endete am 05.01.15, Krankheit A lief weiter bis 18.01.16, wobei die 78 Wochen Krankengeld nicht ausgeschöpft waren. Ich gehe seit dem wieder arbeiten, möchte aber wissen, welchen Krankengeldanspruch ich im Falle einer Neuerkrankung Krankheit A hätte, d.h im Rahmen der neuen Blockfrist ab 21.10.15.
Ich habe schon überall gesucht, bin mir aber nicht sicher, ob ich einen erneuten Anspruch auf 78 Wochen hätte.
Johanna
Verfasst: 15.08.2016, 20:47
von Czauderna
Hallo,
das kommt darauf an, wann du denktst wierder Arbeitsunfähigf zu werden mit Krankheit A - meiner Meinung nach wird Krankheit A ab 06.10.14 angerechnet wenn du vor dem 21.10.2018 wegen Krankheit A arbeitsunfähig wirst.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.08.2016, 21:05
von Johanna2
Hallo, also, ich habe nicht vor, arbeitsunfähig zu werden, kann es aber nicht ausschließen.
Wieso wird die Krankheit A angerechnet, wenn eine neue Blockfrist entstanden ist und in der alten keine 78 Wochen KG bezogen worden ist?
Gruß
Johanna
Verfasst: 15.08.2016, 23:18
von Czauderna
Hallo,
warum sollte wegen Krankheit A eine neue Blockfrist entstanden sein ?
Nur, weil eine AU endet beginnt keine neue Blockfrist.
Gruss
Czauderna
Re: Blockfrist
Verfasst: 17.08.2016, 17:15
von ratte1
Hallo,
zur Dauer des Krankengeldanspruchs gibt es ein 27-seitiges Rundschreiben der gesetzlichen Krankenkassen:
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 120905.pdf
MfG
ratte1
Verfasst: 12.09.2016, 18:19
von Krankengeld123
Wenn die Blockfrist für Krankheit "A" am 20.10.2015 endete, dann hast du die Blockfrist 2 für Krankheit "A" vom 21.10.2015 bis 20.10.2018. In diesem Zeitraum hast du erneut Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld für Krankheit "A".
Demnach hättest du in "Blockfrist 2" bereits 90 Tage ausgeschöpft (21.10.2015-18.01.2016) - bleiben also noch 456 Anspruchstage bis zum 21.10.2018.
Besten Gruß
Verfasst: 12.09.2016, 20:20
von Czauderna
Hallo Krankengeld 123,
Erst mal herzlich Willkommen hier im Forum - bist du Krankenkassenmitarbeiter oder bist du ein Experte aus einer anderen Ecke ?
Zum Thema: ich denke nicht, dass hier die Blockfrist endete sondern nur die Arbeitsunfaehigkeit wegen Krankheit "A".
Gruß
Czauderna
Verfasst: 12.09.2016, 20:37
von Krankengeld123
Hallo Czauderna,
laut Aussage von Johanna2 ist Krankheit B in einer laufenden Blockfrist "A" hinzugetreten, welche am am 20.10.2015 endete. Demnach wäre es eine neue Blockfrist ab 21.10.2015. So habe ich Johanna's Beitrag jedenfalls gedeutet.
Vielen Dank für die begrüßenden Worte. Ich habe mir hier bereits einiges durchgelesen, klasse wie du dein Wissen in ehrenamtliche Arbeit investierst!
Ich arbeite bei einer Krankenkasse im Krankengeldbereich
Verfasst: 12.09.2016, 23:53
von Czauderna
Krankengeld123 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
laut Aussage von Johanna2 ist Krankheit B in einer laufenden Blockfrist "A" hinzugetreten, welche am am 20.10.2015 endete. Demnach wäre es eine neue Blockfrist ab 21.10.2015. So habe ich Johanna's Beitrag jedenfalls gedeutet.
Vielen Dank für die begrüßenden Worte. Ich habe mir hier bereits einiges durchgelesen, klasse wie du dein Wissen in ehrenamtliche Arbeit investierst!
Ich arbeite bei einer Krankenkasse im Krankengeldbereich
Hallo,
stimmt , nachdem ich noch zweimal nachgelesen habe, da endete tatsächlich die Blockfrist - du hast recht.
Gruß
Czauderna