Familienversicherung - Berechnung Gesamteinkommen
Verfasst: 25.07.2016, 15:30
Hallo,
ich habe die nachstehenden Fragen zum Thema „Einkommensgrenzen bei Familienversicherung“ schon einmal Ende 2015 gestellt.
Nun ist folgende Situation: Die auszahlende Versicherung hat eine Mitteilung über den Zahlbetrag (Einmalzahlung) an die AOK geschickt. Von dort kam die Antwort, dass ich beitragsfrei (auf 1/120 des Auszahlbetrages) bleibe, solange ich in der Familienversicherung bin. Ich müsste aber bei Vorliegen des Steuerbescheides für 2015 diesen zur Überprüfung des Gesamteinkommens vorlegen.
nun zum Problem:
Auch an das Finanzamt wurde die Auszahlung von der Versicherung - und zwar der Ertragsteil - elektronisch übermittelt und erscheint nun als "sonstige Einkünfte aus einer betrieblichen Altersversorgung" im Steuerbescheid. Und damit läge ich über dem Grenzwert von 2015.
Heißt das nun, dass ich doch nicht in der Familienversicherung verbleibe? Oder wird dieser Teil von der AOK nicht eingerechnet?
Bitte um Eure Kommentare.
Danke reimar47
----------------
Zum Thema Gesamteinkommen habe ich unterschiedliche Aussagen auch auf dem AOK Portal gefunden:
„Nur das regelmäßige Gesamteinkommen ist für den Anspruch auf Familienversicherung entscheidend. Gelegentliche und nicht vorhersehbare Überschreitungen der Gesamteinkommensgrenze sind für die Annahme der Familienversicherung unschädlich.“
An anderer Stelle wird aber von 12-tel Teilung und Anrechnung gesprochen. Was ist nun richtig?
Zu Meinem Fall:
Derzeit bin ich familienversichert bei der AOK. In kürze erwarte ich eine Auszahlung – als Einmalzahlung - („Gesamtausschüttung“) aus der Direktversicherung. Es handelt sich zwar um einen Altvertrag vor 2005, auf Grund der Gesetzesänderungen ist er aber nun nicht mehr steuerfrei.
Bekanntlich würden ja dann neben Steuern auch KV/PV-Beitragssätze auf 1/120 der „Gesamtausschüttung“ pro Monat fällig, und dies höchst richterlich bestätigt.
1. Gilt dies auch solange ich familienversichert bin?
2. Zählt nun die „Gesamtausschüttung“ oder der „Ertragsteil“ (Kapitalerträge im Steuersinn) oder keines von beiden mit bei der Berechnung des Gesamteinkommens? Es handelt sich ja nicht um „regelmäßige monatliche Einkünfte“. Wie genau und wo ist das definiert?
3. Wenn doch, was passiert, wenn ich dadurch über die Einkommensgrenze rutsche?
4. Wenn dies bedeuten würde, dass ich mich selbst versichern muss, heißt das dann Mindestbeitragssatz + Beitrag auf 1/120 (also zweifacher Beitrag auf ein und dieselben Einkünfte, oder wird zumindest dieser 1/120 Beitrag beim Mindestbeitrag angerechnet?
5. Wann käme ich wieder zurück in die Familienversicherung nach 1 oder nach 10 Jahren?
Vielen Dank für die Hilfe.
ich habe die nachstehenden Fragen zum Thema „Einkommensgrenzen bei Familienversicherung“ schon einmal Ende 2015 gestellt.
Nun ist folgende Situation: Die auszahlende Versicherung hat eine Mitteilung über den Zahlbetrag (Einmalzahlung) an die AOK geschickt. Von dort kam die Antwort, dass ich beitragsfrei (auf 1/120 des Auszahlbetrages) bleibe, solange ich in der Familienversicherung bin. Ich müsste aber bei Vorliegen des Steuerbescheides für 2015 diesen zur Überprüfung des Gesamteinkommens vorlegen.
nun zum Problem:
Auch an das Finanzamt wurde die Auszahlung von der Versicherung - und zwar der Ertragsteil - elektronisch übermittelt und erscheint nun als "sonstige Einkünfte aus einer betrieblichen Altersversorgung" im Steuerbescheid. Und damit läge ich über dem Grenzwert von 2015.
Heißt das nun, dass ich doch nicht in der Familienversicherung verbleibe? Oder wird dieser Teil von der AOK nicht eingerechnet?
Bitte um Eure Kommentare.
Danke reimar47
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Zum Thema Gesamteinkommen habe ich unterschiedliche Aussagen auch auf dem AOK Portal gefunden:
„Nur das regelmäßige Gesamteinkommen ist für den Anspruch auf Familienversicherung entscheidend. Gelegentliche und nicht vorhersehbare Überschreitungen der Gesamteinkommensgrenze sind für die Annahme der Familienversicherung unschädlich.“
An anderer Stelle wird aber von 12-tel Teilung und Anrechnung gesprochen. Was ist nun richtig?
Zu Meinem Fall:
Derzeit bin ich familienversichert bei der AOK. In kürze erwarte ich eine Auszahlung – als Einmalzahlung - („Gesamtausschüttung“) aus der Direktversicherung. Es handelt sich zwar um einen Altvertrag vor 2005, auf Grund der Gesetzesänderungen ist er aber nun nicht mehr steuerfrei.
Bekanntlich würden ja dann neben Steuern auch KV/PV-Beitragssätze auf 1/120 der „Gesamtausschüttung“ pro Monat fällig, und dies höchst richterlich bestätigt.
1. Gilt dies auch solange ich familienversichert bin?
2. Zählt nun die „Gesamtausschüttung“ oder der „Ertragsteil“ (Kapitalerträge im Steuersinn) oder keines von beiden mit bei der Berechnung des Gesamteinkommens? Es handelt sich ja nicht um „regelmäßige monatliche Einkünfte“. Wie genau und wo ist das definiert?
3. Wenn doch, was passiert, wenn ich dadurch über die Einkommensgrenze rutsche?
4. Wenn dies bedeuten würde, dass ich mich selbst versichern muss, heißt das dann Mindestbeitragssatz + Beitrag auf 1/120 (also zweifacher Beitrag auf ein und dieselben Einkünfte, oder wird zumindest dieser 1/120 Beitrag beim Mindestbeitrag angerechnet?
5. Wann käme ich wieder zurück in die Familienversicherung nach 1 oder nach 10 Jahren?
Vielen Dank für die Hilfe.