Sperre beim Krankengeld? (2)
Verfasst: 18.07.2016, 13:55
Ich bin seit dem 5.4.16 krankgeschrieben wegen einer Sprunggelenksfraktur. Seit dem 17.5. habe ich Krankengeld von der KK erhalten. Ab 1.6. hat die KK nicht mehr gezahlt, obwohl im "Bescheid für den Bezug von Krankengeld" vom 3.6. davon nichts steht.
Auf mehrfache (!) Nachfrage erhielt ich die vage Auskunft, daß im Beratungsgespräch eine Sperre vermerkt sei. Dazu folgendes:
Im Februar habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben (ich habe aus gesundheitlichen Gründen dem Angebot zugestimmt), der mir bis Ende Mai die Bezahlung der vertraglich vereinbarten Mindeststundenzahl bei Freistellung zusicherte. Über eine mögliche Sperre von Krankengeld war mir nichts bekannt. Ich habe mich noch im Februar arbeitssuchend ab 1.6. gemeldet und mich auf Arbeitssuche (Teilzeit oder 450-Euro-Job), da ich im November in Rente gehe). Bis zu dem Unfall hatte ich noch keine neue Arbeit. Krankenscheine habe ich ordnungsgemäß an die Kasse als auch meinen Noch-Arbeitgeber geschickt. Dieser hat - wie ich feststellen mußte - kein Krankengeld gezahlt, sondern bis zum Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung (16.5.) anteilig den im Aufhebungsvertrag vereinbarten Lohn. Dem Arbeitsamt habe ich den am 30.5. ausgestellten Folgekrankenschein noch am gleichen Tag vorgelegt und bin dorrt logischerweise erst mal raus,d.h., kann nach Gesundschreibung einen neuen Antrag stellen. (Fortsetzung folgt) (Eingefügt durch Czauderna)
Im telefonischen Beratungsgespräch fiel nach meinen Angaben zur Situation das Wort "(mögliche?) Sperre", aus meiner Antwort mußte aber erkennbar sein, daß ich dies meiner arbeitssuchend-Meldung zugeordnet habe. Vom AA hatte ich die mündliche Bestätigung, daß ich nach dem 1.6. keine Sperre zu erwarten hätte (sonst hätte ich den Aufhebungsvertrag auch nicht unterschrieben, da ich alleinstehend bin).
Nun meine Frage(n) dazu:
- ist die Nichtzahlung des Krankengeldes ab 1.6. rechtens?
- wenn ja, wie lange dauert eine solche Sperre (mein Fuß ist noch nicht wieder richtig beweglich, kann also weitere Krankschreibung bedeuten - nächster Arzttermin 28.7.)
- hätte die Krankenkasse mich darüber nicht rechtzeitig und in aller Form informieren müssen, da sie ja bereits im Mai alle Informationen von mir hatte?
Auf mehrfache (!) Nachfrage erhielt ich die vage Auskunft, daß im Beratungsgespräch eine Sperre vermerkt sei. Dazu folgendes:
Im Februar habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben (ich habe aus gesundheitlichen Gründen dem Angebot zugestimmt), der mir bis Ende Mai die Bezahlung der vertraglich vereinbarten Mindeststundenzahl bei Freistellung zusicherte. Über eine mögliche Sperre von Krankengeld war mir nichts bekannt. Ich habe mich noch im Februar arbeitssuchend ab 1.6. gemeldet und mich auf Arbeitssuche (Teilzeit oder 450-Euro-Job), da ich im November in Rente gehe). Bis zu dem Unfall hatte ich noch keine neue Arbeit. Krankenscheine habe ich ordnungsgemäß an die Kasse als auch meinen Noch-Arbeitgeber geschickt. Dieser hat - wie ich feststellen mußte - kein Krankengeld gezahlt, sondern bis zum Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung (16.5.) anteilig den im Aufhebungsvertrag vereinbarten Lohn. Dem Arbeitsamt habe ich den am 30.5. ausgestellten Folgekrankenschein noch am gleichen Tag vorgelegt und bin dorrt logischerweise erst mal raus,d.h., kann nach Gesundschreibung einen neuen Antrag stellen. (Fortsetzung folgt) (Eingefügt durch Czauderna)
Im telefonischen Beratungsgespräch fiel nach meinen Angaben zur Situation das Wort "(mögliche?) Sperre", aus meiner Antwort mußte aber erkennbar sein, daß ich dies meiner arbeitssuchend-Meldung zugeordnet habe. Vom AA hatte ich die mündliche Bestätigung, daß ich nach dem 1.6. keine Sperre zu erwarten hätte (sonst hätte ich den Aufhebungsvertrag auch nicht unterschrieben, da ich alleinstehend bin).
Nun meine Frage(n) dazu:
- ist die Nichtzahlung des Krankengeldes ab 1.6. rechtens?
- wenn ja, wie lange dauert eine solche Sperre (mein Fuß ist noch nicht wieder richtig beweglich, kann also weitere Krankschreibung bedeuten - nächster Arzttermin 28.7.)
- hätte die Krankenkasse mich darüber nicht rechtzeitig und in aller Form informieren müssen, da sie ja bereits im Mai alle Informationen von mir hatte?