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Sperre beim Krankengeld? (2)

Verfasst: 18.07.2016, 13:55
von GUK
Ich bin seit dem 5.4.16 krankgeschrieben wegen einer Sprunggelenksfraktur. Seit dem 17.5. habe ich Krankengeld von der KK erhalten. Ab 1.6. hat die KK nicht mehr gezahlt, obwohl im "Bescheid für den Bezug von Krankengeld" vom 3.6. davon nichts steht.

Auf mehrfache (!) Nachfrage erhielt ich die vage Auskunft, daß im Beratungsgespräch eine Sperre vermerkt sei. Dazu folgendes:
Im Februar habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben (ich habe aus gesundheitlichen Gründen dem Angebot zugestimmt), der mir bis Ende Mai die Bezahlung der vertraglich vereinbarten Mindeststundenzahl bei Freistellung zusicherte. Über eine mögliche Sperre von Krankengeld war mir nichts bekannt. Ich habe mich noch im Februar arbeitssuchend ab 1.6. gemeldet und mich auf Arbeitssuche (Teilzeit oder 450-Euro-Job), da ich im November in Rente gehe). Bis zu dem Unfall hatte ich noch keine neue Arbeit. Krankenscheine habe ich ordnungsgemäß an die Kasse als auch meinen Noch-Arbeitgeber geschickt. Dieser hat - wie ich feststellen mußte - kein Krankengeld gezahlt, sondern bis zum Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung (16.5.) anteilig den im Aufhebungsvertrag vereinbarten Lohn. Dem Arbeitsamt habe ich den am 30.5. ausgestellten Folgekrankenschein noch am gleichen Tag vorgelegt und bin dorrt logischerweise erst mal raus,d.h., kann nach Gesundschreibung einen neuen Antrag stellen. (Fortsetzung folgt) (Eingefügt durch Czauderna)
Im telefonischen Beratungsgespräch fiel nach meinen Angaben zur Situation das Wort "(mögliche?) Sperre", aus meiner Antwort mußte aber erkennbar sein, daß ich dies meiner arbeitssuchend-Meldung zugeordnet habe. Vom AA hatte ich die mündliche Bestätigung, daß ich nach dem 1.6. keine Sperre zu erwarten hätte (sonst hätte ich den Aufhebungsvertrag auch nicht unterschrieben, da ich alleinstehend bin).

Nun meine Frage(n) dazu:
- ist die Nichtzahlung des Krankengeldes ab 1.6. rechtens?
- wenn ja, wie lange dauert eine solche Sperre (mein Fuß ist noch nicht wieder richtig beweglich, kann also weitere Krankschreibung bedeuten - nächster Arzttermin 28.7.)
- hätte die Krankenkasse mich darüber nicht rechtzeitig und in aller Form informieren müssen, da sie ja bereits im Mai alle Informationen von mir hatte?

Re: Sperre beim Krankengeld? (2)

Verfasst: 18.07.2016, 14:07
von Anton Butz
Hallo GUK,

kopiere deinen zweiten Beitrag bitte in deinen ersten Thread, dann kann Cz. das hier löschen.

Schönen Gruß
Machts Sinn

P.S.:
einstweilen schon mal zu deiner ersten Frage: "nein"

Verfasst: 18.07.2016, 14:36
von Czauderna
Hallo,
ich habe den ersten Teil eingefügt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.07.2016, 15:52
von Anton Butz
dann also hier weiter:

GUK, kannst du den „Bescheid für den Bezug von Krankengeld" vom 3.6.2016
anonymisiert hier einstellen?

.

Verfasst: 18.07.2016, 16:36
von GerneKrankenVersichert
Wenn das Krankengeld mit der Begründung, es käme ohne Krankengeldzahlung zu einer Sperre beim Arbeitsamt, nicht gezahlt wurde, so ist die Entscheidung nicht rechtmäßig.

Sperre beim Krankengeld?

Verfasst: 18.07.2016, 17:47
von GUK
Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld
Sehr geehrte Frau XXX,
Ihr Krankengeld zahle ich Ihnen bis zu dem Tag, an dem Sie sich bei Ihrem Arzt zuletzt vorgestellt haben.
Sie erhalten daher mit dieser Zahlung vom xx. bis xx.yy. ein Netto-Krankengeld in Höhe von zzz Euro.
Für den Nachweis Ihrer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit stellt Ihnen der behandelnde Arzt eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bitte reichen Sie diese so bald als möglich nach jedem Arztbesuch bei uns ein. Bitte beachten Sie, daß bei verspäteter Vorlage der Bescheinigung oder lückenhaftem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit Krankengeldverlust drohen kann.
Freundliche Grüße

PS: Beim Beratungsgespräch fiel nur das Wort "Sperre" ohne Erläuterung bzw. explizitem Hinweis auf das Krankengeld. Wie gesagt, ich war ahnungslos, habe noch nie Krankengeld von der Kasse erhalten müssen

Verfasst: 18.07.2016, 19:50
von Czauderna
Hallo,
ich lese hier nix von einer Sperre oder Verweigerung einer Krankengeldzahlung sondern ich lese eine Erläuterung - mehr nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.07.2016, 20:35
von GUK
Das ist alles, was ich von der KK nach dem telefonischen Beratungsgespräch schriftlich zum Krankengeld erhielt. Die vorletzte AU-Bescheinigung ist gültig vom 31.5. bis 30.6., gezahlt wurde am 7.6. das Krankengeld für den 31.5. Ich habe vorsorglich Widerspruch eingelegt nach den Telefonaten der letzten Woche.

Verfasst: 18.07.2016, 20:58
von Anton Butz
Hallo Czauderna,

ich lese auch nur eine Erläuterung, mehr nicht, insbesondere keine befristete
Krankengeld-Bewilligung.

Und GUK,

verstehe ich richtig: du hast Krankengeld bis 31.05.2016 erhalten, nicht
nur für den 31.05.2016?

Hast du gesehen, dass du - zum derzeitigen Info-Stand - GKV und mich auf
deiner Seite hast?

Schönen Gruß!
Anton Butz

Verfasst: 18.07.2016, 23:10
von GUK
Danke für die superschnelle Bearbeitung! Nun kann ich nur noch hoffen, daß die Reaktion der KK schnell und positiv ist...

Verfasst: 18.07.2016, 23:31
von Anton Butz
Hallo GUK,

wie bescheiden: auf das Krankengeld ab 01.06. zu "hoffen", nachdem gleich der 19.07. ist.

Mein Vorschlag wäre, der KK "Feuer unter den Hintern" zu machen. Für dich am Einfachsten:
Du schreibst eine eMail oder telefonierst und weist auf diese Diskussion hin - am besten
mit der Bitte, die KK solle sich doch an der Diskussion hier beteiligen.

Oft hilft auch schon die Namensnennung der Krankenkasse hier im Forum ein wenig
weiter.

Alle anderen Wege sind inzwischen zu zeitraubend - außer wenn es dir auf das Geld
derzeit gar nicht ankäme.

Schönen Gruß
Anton Butz

Re: Sperre beim Krankengeld? (2)

Verfasst: 19.07.2016, 13:18
von urson
GUK hat geschrieben:Ab 1.6. hat die KK nicht mehr gezahlt, obwohl im "Bescheid für den Bezug von Krankengeld" vom 3.6. davon nichts steht.
hast du denn seit dem 1.6. eine neue Krankmeldung vom Arzt erhalten und auch bei er Kasse eingereicht? bis wann war die Krankmeldung von damals ausgestellt und wann warst du wieder beim Arzt?

ich sehe hier in der bisherigen Schilderung eher ein Problem in deinem Verständnis wie Krankengeld ausgezahlt. immer nur rückwirkend bis zum Ausstelldatum und nicht für in die Zukunft voraussichtlich angenommene Zeiten. mehr geht nämlich auch nicht aus dem Schreiben der Kasse hervor.

Verfasst: 21.07.2016, 11:25
von GUK
Um die Sache abzuschließen: telefonieren mit der KK hat nichts gebracht. Ein sachlicher schriftlicher Widerspruch (Nichtzahlung ohne Angabe von Gründen, mangelnde mündliche Auskunft) hat gewirkt. Plötzlich werde ich zurückgerufen, das KG ist am nächsten Tag auf meinem Konto und man entschuldigt sich sogar...

Danke also noch mal allen, die mich in meiner anfänglichen Aufregung informativ beruhigt haben :-)

Verfasst: 28.07.2016, 22:38
von Anton Butz
Hallo GUK,

auch hier gilt, was Czauderna heute in einem anderen Fall schon geschrieben
hat: "Ende gut, alles gut!" Glückwunsch!

Schönen Gruß
Anton Butz