Azubi soll Krankengeld zurückzahlen ohne Bescheid!
Verfasst: 17.07.2016, 20:04
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe gleich einen ziemlich komplizierten Fall:
Meine Tochter, Azubi im 3. Lehrjahr, hatte am 11.3.16 einen Wegeunfall auf der Fahrt von der Ausbildungsstelle nach Hause. Komplizierte Knieverletzung durch Fahrradunfall. Kam mit Sanka in die Klinik und war dann vom 11.3.2016 bis 30.4.2016 krankgeschrieben. Dann Urlaub vom 2. bis 21.5. - dazwischen insgesamt 4 Tage in der Berufsschule - Abschlussprüfung stand an.
Gearbeitet dann vom 24. bis 28.5. (wieder 1 Tag Berufsschule dazwischen und 1 Feiertag). Danach wieder krankgeschrieben, da sie die Tätigkeit noch nicht voll ausüben konnte, das Knie wieder schlechter wurde und keine "Eingliederung" möglich war.
Krankmeldung dann vom 30.5. bis 4.7.16.
Sie hat ja nach Ablauf der ersten Wochen (Entgeldfortzahlung) Verletztengeld/Krankengeld von der BG erhalten (ausgezahlt durch ihre Krankenkasse). Der Bezugszeitraum dafür war einmal vom 23.4.-30.4. und danach (im Juli erhalten) vom 1.5.-4.7.!!!!
Sie hat alle Krankmeldungen immer an die BG bzw. Krankenkasse geschickt. Ein Bescheid über das Krankengeld hat sie weder von der BG noch von der Krankenkasse erhalten.
Nun möchte die Krankenkasse einen Teilbetrag des überwiesenen Krankengeldes von ihr zurück - für den Zeitraum 2.5.-29.5.
Da sie während der Urlaubs- und anschließenden wieder Tätigkeitszeit ja Lohn vom AG erhalten hat, steht ihr da natürlich kein Krankengeld zu - allerdings hatte sie ja alle Zeiten gemeldet und konnte auch nicht nachkontrollieren, in welcher Höhe sie überhaupt Krankengeld erhält (wie gesagt, kein Bescheid, keine Aufstellung). Für sie war bei der Überweisung des Krankengeldes, welches sie im Juli erhalten hat klar, dass es sich dabei um das KG für den Zeitraum ab 30.5.-4.7. handelt.
Da sie regelmäßig im Juni Urlaubsgeld erhielt und diese Einmalzahlungen ja auch bei der Berechnung des KG berücksichtigt werden, ging sie davon aus, dass die Berechnung dann auch stimmt. - Wie gesagt - Kontrolle war mangels Bescheid/Aufstellung der BG oder Krankenkasse gar nicht möglich.
Sie hat nun nach Abschluß ihrer Ausbildung den AG gewechselt und macht eine zweite Ausbildung in einem anderen Fachbereich, wobei sie relativ wenig Azubi-Gehalt erhält (rd. 300,- Euro/Monat/brutto weniger! im ersten Lehrjahr).
Wie kann/soll sie nun vorgehen?
Erst einmal formlosen Widerspruch oder darin gleich das Fehlen eines Krankengeldbescheides mit anführen und wie sind ihre Aussichten in so einem Fall? Schließlich hat sie kein schuldhaftes Verhalten an den Tag gelegt, so dass die Kassen nicht wissen konnten, in welchem Zeitraum sie krank war und wann sie gearbeitet hat! Die Kommunikation zwischen BG, Krankenkasse und Arbeitgeber hatte sie ja nicht "unter Kontrolle". Wer da Informationen nicht weitergegeben hat, kann sie gar nicht nachprüfen.
Wäre schön, wenn wir einen Ratschlag bekommen könnten, die Kasse hat ihr nämlich eine "Anhörung zu einem beabsichtigten Verwaltungsakt" geschickt und erwartet die Antwort bis zum 22.7. (Brief ist datiert vom 8.7. - erhalten am 12.7.16.
Vielen Dank für eure Mühe und euer zur Verfügung gestelltes "Fachwissen".
Carina
bin neu hier und habe gleich einen ziemlich komplizierten Fall:
Meine Tochter, Azubi im 3. Lehrjahr, hatte am 11.3.16 einen Wegeunfall auf der Fahrt von der Ausbildungsstelle nach Hause. Komplizierte Knieverletzung durch Fahrradunfall. Kam mit Sanka in die Klinik und war dann vom 11.3.2016 bis 30.4.2016 krankgeschrieben. Dann Urlaub vom 2. bis 21.5. - dazwischen insgesamt 4 Tage in der Berufsschule - Abschlussprüfung stand an.
Gearbeitet dann vom 24. bis 28.5. (wieder 1 Tag Berufsschule dazwischen und 1 Feiertag). Danach wieder krankgeschrieben, da sie die Tätigkeit noch nicht voll ausüben konnte, das Knie wieder schlechter wurde und keine "Eingliederung" möglich war.
Krankmeldung dann vom 30.5. bis 4.7.16.
Sie hat ja nach Ablauf der ersten Wochen (Entgeldfortzahlung) Verletztengeld/Krankengeld von der BG erhalten (ausgezahlt durch ihre Krankenkasse). Der Bezugszeitraum dafür war einmal vom 23.4.-30.4. und danach (im Juli erhalten) vom 1.5.-4.7.!!!!
Sie hat alle Krankmeldungen immer an die BG bzw. Krankenkasse geschickt. Ein Bescheid über das Krankengeld hat sie weder von der BG noch von der Krankenkasse erhalten.
Nun möchte die Krankenkasse einen Teilbetrag des überwiesenen Krankengeldes von ihr zurück - für den Zeitraum 2.5.-29.5.
Da sie während der Urlaubs- und anschließenden wieder Tätigkeitszeit ja Lohn vom AG erhalten hat, steht ihr da natürlich kein Krankengeld zu - allerdings hatte sie ja alle Zeiten gemeldet und konnte auch nicht nachkontrollieren, in welcher Höhe sie überhaupt Krankengeld erhält (wie gesagt, kein Bescheid, keine Aufstellung). Für sie war bei der Überweisung des Krankengeldes, welches sie im Juli erhalten hat klar, dass es sich dabei um das KG für den Zeitraum ab 30.5.-4.7. handelt.
Da sie regelmäßig im Juni Urlaubsgeld erhielt und diese Einmalzahlungen ja auch bei der Berechnung des KG berücksichtigt werden, ging sie davon aus, dass die Berechnung dann auch stimmt. - Wie gesagt - Kontrolle war mangels Bescheid/Aufstellung der BG oder Krankenkasse gar nicht möglich.
Sie hat nun nach Abschluß ihrer Ausbildung den AG gewechselt und macht eine zweite Ausbildung in einem anderen Fachbereich, wobei sie relativ wenig Azubi-Gehalt erhält (rd. 300,- Euro/Monat/brutto weniger! im ersten Lehrjahr).
Wie kann/soll sie nun vorgehen?
Erst einmal formlosen Widerspruch oder darin gleich das Fehlen eines Krankengeldbescheides mit anführen und wie sind ihre Aussichten in so einem Fall? Schließlich hat sie kein schuldhaftes Verhalten an den Tag gelegt, so dass die Kassen nicht wissen konnten, in welchem Zeitraum sie krank war und wann sie gearbeitet hat! Die Kommunikation zwischen BG, Krankenkasse und Arbeitgeber hatte sie ja nicht "unter Kontrolle". Wer da Informationen nicht weitergegeben hat, kann sie gar nicht nachprüfen.
Wäre schön, wenn wir einen Ratschlag bekommen könnten, die Kasse hat ihr nämlich eine "Anhörung zu einem beabsichtigten Verwaltungsakt" geschickt und erwartet die Antwort bis zum 22.7. (Brief ist datiert vom 8.7. - erhalten am 12.7.16.
Vielen Dank für eure Mühe und euer zur Verfügung gestelltes "Fachwissen".
Carina