Fragen zu meinen Rechten als Patient
Verfasst: 09.07.2016, 17:22
Hallo!
Ich bereite mich auf die Klage gegen die KK vor und bin auf der Suche nach Paragraphen und Gesetzen zu folgenden Punkten, um die Rechtsverstöße zu belegen und die Höhe meines geltend gemachten Schmerzensgeldes zu untermauern und um außerdem darzulegen, dass die KK meine Rechte mit Füßen getreten hat:
1. Krankengeldeinstellung bei psychischer Erkrankung ohne persönliche Begutachtung durch den MDK. Ich hatte mal gelesen, dass das nicht zulässig ist. Aber ich finde kein Gesetz dazu.
2. Die Krankenkasse bewertet selbst Befundunterlagen und stellt das Krankengeld ein. Die Bewertung von Befundunterlagen und Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ist doch allein Sache des MDK, oder? In welchem Gesetz finde ich das?
3. Die Krankenkasse hat das Krankengeld nur verzögert ausgezahlt. Gibt es einen Paragraphen, der angibt, bis wann das Krankengeld gezahlt bzw. auf dem Konto sein muss?
4. Die Krankenkasse hat das Krankengeld rückwirkend einstellt. Hab gelesen, dass auch das unzulässig ist. Aber... wo steht das?
5. Bin ich verpflichtet zu "Beratungsgesprächen" der KK zu gehen?
6. Darf die KK Kontakt mit meiner Psychologin aufnehmen ohne das ich eine Schweigepflichtsentbindung erteilt habe?
7. Die KK teilt meinem Arzt mit, dass sie die Zahlung des Krankengeldes eingestellt hat. Das ist doch ein Datenschutzverstoß, oder? Denn die Zahlung des Krankengeldes hat doch nichts mit der medizinischen Behandlung zu tun. Also darf die KK das nicht, oder?
8. Die Kk greift in die Behandlungshoheit meines Arztes ein, indem sie ihn auffordert, mit mir eine KH Einweisung zu besprechen. Hab leider auch dazu nichts gefunden.
Vielen Dank für hilfreiche Tipps [/list]
Ich bereite mich auf die Klage gegen die KK vor und bin auf der Suche nach Paragraphen und Gesetzen zu folgenden Punkten, um die Rechtsverstöße zu belegen und die Höhe meines geltend gemachten Schmerzensgeldes zu untermauern und um außerdem darzulegen, dass die KK meine Rechte mit Füßen getreten hat:
1. Krankengeldeinstellung bei psychischer Erkrankung ohne persönliche Begutachtung durch den MDK. Ich hatte mal gelesen, dass das nicht zulässig ist. Aber ich finde kein Gesetz dazu.
2. Die Krankenkasse bewertet selbst Befundunterlagen und stellt das Krankengeld ein. Die Bewertung von Befundunterlagen und Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ist doch allein Sache des MDK, oder? In welchem Gesetz finde ich das?
3. Die Krankenkasse hat das Krankengeld nur verzögert ausgezahlt. Gibt es einen Paragraphen, der angibt, bis wann das Krankengeld gezahlt bzw. auf dem Konto sein muss?
4. Die Krankenkasse hat das Krankengeld rückwirkend einstellt. Hab gelesen, dass auch das unzulässig ist. Aber... wo steht das?
5. Bin ich verpflichtet zu "Beratungsgesprächen" der KK zu gehen?
6. Darf die KK Kontakt mit meiner Psychologin aufnehmen ohne das ich eine Schweigepflichtsentbindung erteilt habe?
7. Die KK teilt meinem Arzt mit, dass sie die Zahlung des Krankengeldes eingestellt hat. Das ist doch ein Datenschutzverstoß, oder? Denn die Zahlung des Krankengeldes hat doch nichts mit der medizinischen Behandlung zu tun. Also darf die KK das nicht, oder?
8. Die Kk greift in die Behandlungshoheit meines Arztes ein, indem sie ihn auffordert, mit mir eine KH Einweisung zu besprechen. Hab leider auch dazu nichts gefunden.
Vielen Dank für hilfreiche Tipps [/list]