Wie Aktienkursverluste bei Beitragsberechnung der KK mittln?
Verfasst: 03.07.2016, 12:24
Angenommen man ist (als Selbständiger) freiwilliges Mitglied in einer GKV.
D.h. zur Berechnung der KV-Beiträgshöhe muss der EkSt-Bescheid eingereicht werden.
Jetzt habe man beispielsweise in einem Jahr positive Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Fondskursgewinne) in Höhe von 3000 Euro erzielt
und Aktienkursverluste in Höhe von 5000 Euro.
Ausgewiesen im EkSt-Bescheid werden aber NUR die positiven Kapitalerträge von 3000 Euro die die KV-Beitragsbemessungsgrundlage erhöhen.
Für die negativen Aktiekursverluste gibt es allenfalls eine Bescheinigung über den verlustvortrag zur Verrechnung mit evtl. zukünftigen Aktienkursgewinnen.
Die Aktienkursverluste werden aber im EkSt-Bescheid NICHT erwähnt. Sie erniedrigen also NICHT (automatisch) symmetischerweise die KV-Beitragsbemessungsgrundlage.
Wie teilt man der KK die Aktienkursverluste sonst mit wenn nicht über den EkSt-Bescheid?
Sind die Aktienkursverlust überhaupt KV-Beitragsbemessungsgrundlagenmindernd?
Peter
D.h. zur Berechnung der KV-Beiträgshöhe muss der EkSt-Bescheid eingereicht werden.
Jetzt habe man beispielsweise in einem Jahr positive Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Fondskursgewinne) in Höhe von 3000 Euro erzielt
und Aktienkursverluste in Höhe von 5000 Euro.
Ausgewiesen im EkSt-Bescheid werden aber NUR die positiven Kapitalerträge von 3000 Euro die die KV-Beitragsbemessungsgrundlage erhöhen.
Für die negativen Aktiekursverluste gibt es allenfalls eine Bescheinigung über den verlustvortrag zur Verrechnung mit evtl. zukünftigen Aktienkursgewinnen.
Die Aktienkursverluste werden aber im EkSt-Bescheid NICHT erwähnt. Sie erniedrigen also NICHT (automatisch) symmetischerweise die KV-Beitragsbemessungsgrundlage.
Wie teilt man der KK die Aktienkursverluste sonst mit wenn nicht über den EkSt-Bescheid?
Sind die Aktienkursverlust überhaupt KV-Beitragsbemessungsgrundlagenmindernd?
Peter