Chronisch krank

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
fredy2206
Beiträge: 94
Registriert: 25.02.2011, 19:03

Chronisch krank

Beitrag von fredy2206 » 01.07.2016, 17:10

Liebe Forummitglieder,

mir schwirrt schon seit längerem eine Frage im Kopf herum und ich möchte mich damit an Euch wenden. Vielleicht wisst Ihr ja darüber Bescheid:

Ich war seit Mitte August 2014 wegen Depressionen, Posttraumatischer Belastungsstörung, Angstzuständen krank geschrieben und bin nun bis Ende 2017 in Erwerbslosenrente. Bin immer noch in Behandlung bei meinem Therapeuten und bei der Psychologin. Kann ich einen Antrag auf Chronische Krankheit stellen? Und wenn ja, wie wird das gerechnet? Mein Mann ist ja noch in Lohn und Brot und wir machen zusammen die Steuererklärung.

Danke im Voraus für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
Fredy2206

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.07.2016, 17:32

Geht es dir um die Befreiung von der Zuzahlung oder eine Schwerbehinderung?

fredy2206
Beiträge: 94
Registriert: 25.02.2011, 19:03

Beitrag von fredy2206 » 01.07.2016, 20:51

in erster Linie geht es um die Befreiung von der Zuzahlung.

Liebe Grüße

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 01.07.2016, 21:50

Hallo,
ja, selbstverständlich kannst du das machen - fordere von deiner Krankenkasse ein Antragsformular - da wird auch alle erklärt.
Gruss
Czauderna

fredy2206
Beiträge: 94
Registriert: 25.02.2011, 19:03

Beitrag von fredy2206 » 01.07.2016, 22:15

Danke, ich kenne das Formular, habe es schon mal für meine Mutter beantragt und ausgefüllt, ich wusste nur nicht, ob ich das auch für mich nutzen kann. Ich habe nämlich festgestellt, dass sich die Zuzahlungen doch summieren. Mir ist bloß die Berechnung unklar, das mein Mann noch voll verdient? Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke undf viele Grüße

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 01.07.2016, 22:57

fredy2206 hat geschrieben:Danke, ich kenne das Formular, habe es schon mal für meine Mutter beantragt und ausgefüllt, ich wusste nur nicht, ob ich das auch für mich nutzen kann. Ich habe nämlich festgestellt, dass sich die Zuzahlungen doch summieren. Mir ist bloß die Berechnung unklar, das mein Mann noch voll verdient? Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke undf viele Grüße
Hallo,
§ 62 SGB V - da steht alles Notwendige drinnen - Gesamteinkommen und 1% statt 2% - das ist alles und das Einkommen des Ehegatten zählt natürlich mit, dafür zahlt er dann auch weniger.
Gruss
Czauderna

Antworten