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frage zur zuzahlungsbefreiung und erstattung am jahresende

Verfasst: 01.07.2016, 12:18
von Miep
guten tag,

ich habe im april eine vorausleistung meiner persönlichen belastungsgrenze getätigt und daraufhin den befreiungsausweis für 2016 erhalten.

nachdem sich mein einkommen zwei monate später erhöht hat, wurde die belastungsgrenze neu berechnet und ich habe die differenz nachgezahlt. nun ist die vorauszahlung aber so hoch, dass ich bis jahresende vermutlich gar nicht auf den betrag kommen werde, wenn kein krankenhausaufenthalt etc. hinzukommt.

wie verfahre ich da am jahresende?
fordere ich die krankenkasse einfach auf zu erstatten, was ich zuviel gezahlt habe?

kann die kasse einsehen, was ich tatsächlich an zuzahlungspflichtigen leistungen in anspruch genommen habe, wenn ich einen befreiungsausweis habe und folglich keine quittungen einreichen kann?

danke

Verfasst: 01.07.2016, 15:02
von D-S-E
Hallo miep,

die Entscheidung, eine Vorauszahlung zu leisten, sollte grundsätzlich nur getroffen werden, wenn du auch sicher bist, die Grenze zu überschreiten. Eine Rückerstattung eines nicht erreichten Vorauszahlungsbetrages erfolgt durch die Krankenkasse nicht.

Viele Grüße
D-S-E

Verfasst: 01.07.2016, 19:05
von Miep
danke für deine antwort.

sehr ärgerlich.

die einkommenserhöhung war nicht vorhersehbar, sonst hätte ich die vorausleistung nicht getätigt.

:(