medizinisches Gutachten fehlt bei Reha Antrag. Sanktionen ?
Verfasst: 27.06.2016, 14:45
Ich habe einen Antrag auf medizinische Reha gestellt. Die KK hat mich zuvor wegen länger AU dazu aufgefordert. Der Antrag wurde fristgemäß innerhalb der 10 Wochenfrist gem. § 51 SGB V eingereicht. Heute lag eine Aufforderung in meinem Briefkasten, das der ärztliche Befundbericht zu meinem Antrag fehlt und ich genau 1 Woche Zeit habe, den einzureichen. Meinem Arzt habe ich das entsprechende Formular schon vor ca. 1 Monat gegeben ich und ging davon aus, das er das bereits für mich wegschickt hat. Aus irgendeinem Grund liegt dieses Formular bei der Rentenversicherung jedoch nicht vor. Vor lauter Angst habe ich meinen zuständigen Sachbearbeiter angerufen und gefragt, was denn mit dem Befundbericht los sei. Er meinte, das dieser Bericht nicht da ist und wenn das Formular nicht innerhalb der kommenden Woche abgegeben wird, er den Reha Antrag ablehnt und ich Ärger mit meiner Krankenkasse bekomme. Mein Problem ist jedoch, das mein Arzt 3 Wochen bis zum 18.07 im Urlaub ist und er erst dann das Formular "erneut" ausfüllen kann. Ich bemühe mich zurzeit um einen Vertretungsarzt. Problem ist, das ich bei den Vertretungsärzten nicht so schnell einen Termin bekomme. In dem Antragsformular steht, das der Kostenträger 2 Wochen Zeit zur Prüfung hat. Demnach würde es auch nix nützen, wenn ich um Fristverlängerung bitte.
Meine Fragen für den Fall, das ich den Befundbericht in den nächsten 7 Tagen nicht bekomme:
1) Gilt dann der Antrag formal als nicht gestellt, oder einfach nur als abgelehnt wegen "fehlender Mitwirkung"?
2) Welche Konsequenzen hat das für mich bezüglich meiner Krankenkasse, wenn mein Reha Antrag aus diesem Grund abgelehnt wird? Kann dann das Krankengeld mit Ablauf dieser 1 Wochenfrist verwehrt werden, obwohl der eigentliche Antrag gem. § 51 SGB V fristgemäß gestellt wurde?
3) Im § 51 SGB V steht eigentlich nur, dass der Reha-Antrag binnen der 10-Wochenfrist gestellt sein muss. Das habe ich ja getan. M.E. hat die KK nicht das Recht, mir mit Sanktionen zu drohen, weil der Befundbericht noch nicht eingegangen ist, der Reha-Antrag also nicht vollständig ist. Im § 51 SGB V steht nichts von "vollständigem Reha-Antrag". Oder liege ich da falsch?
4) Eine Ablehnung wegen fehlender Unterlagen wäre m.E. schon mal rechtswidrig. Zulässig dürfte allenfalls eine Versagung bis zu Nachholung der Mitwirkung sein und das auch nur, wenn ich vorher schriftlich auf diese Konsequenz hingewiesen wurde. Ich habe allerdings nur eine schriftliche Belehrung bekommen bezüglich der Abgabe des Reha Antrages gem. § 51 SGB V, das der Antrag binnen 10 Wochen gestellt sein muss und mir bei nicht Abgabe dieses Antrages das KG gestrichen wird. Mir liegt allerdings keine schriftliche Belehrung vor, das mir das Krankengeld versagt wird, wenn das Gutachten bis zu einem Termin X nicht vorliegt. Liege ich hier richtig oder falsch?
Meine Fragen für den Fall, das ich den Befundbericht in den nächsten 7 Tagen nicht bekomme:
1) Gilt dann der Antrag formal als nicht gestellt, oder einfach nur als abgelehnt wegen "fehlender Mitwirkung"?
2) Welche Konsequenzen hat das für mich bezüglich meiner Krankenkasse, wenn mein Reha Antrag aus diesem Grund abgelehnt wird? Kann dann das Krankengeld mit Ablauf dieser 1 Wochenfrist verwehrt werden, obwohl der eigentliche Antrag gem. § 51 SGB V fristgemäß gestellt wurde?
3) Im § 51 SGB V steht eigentlich nur, dass der Reha-Antrag binnen der 10-Wochenfrist gestellt sein muss. Das habe ich ja getan. M.E. hat die KK nicht das Recht, mir mit Sanktionen zu drohen, weil der Befundbericht noch nicht eingegangen ist, der Reha-Antrag also nicht vollständig ist. Im § 51 SGB V steht nichts von "vollständigem Reha-Antrag". Oder liege ich da falsch?
4) Eine Ablehnung wegen fehlender Unterlagen wäre m.E. schon mal rechtswidrig. Zulässig dürfte allenfalls eine Versagung bis zu Nachholung der Mitwirkung sein und das auch nur, wenn ich vorher schriftlich auf diese Konsequenz hingewiesen wurde. Ich habe allerdings nur eine schriftliche Belehrung bekommen bezüglich der Abgabe des Reha Antrages gem. § 51 SGB V, das der Antrag binnen 10 Wochen gestellt sein muss und mir bei nicht Abgabe dieses Antrages das KG gestrichen wird. Mir liegt allerdings keine schriftliche Belehrung vor, das mir das Krankengeld versagt wird, wenn das Gutachten bis zu einem Termin X nicht vorliegt. Liege ich hier richtig oder falsch?