Wechsel PKV in GKV
Verfasst: 26.06.2016, 20:11
Hallo,
Situation: PKV-Vollversicherter (ambulante u. stationäre Leistungen) wechselt in die GKV-Familienversicherung (Voraussetzungen erfüllt). Fragen:
1. Welche Kündigungsfrist gilt gegenüber der PKV? Beispiel: Wechsel bei GKV beantragt zum 01.07.16, wird von der GKV aber erst ca. Ende Juli formell bestätigt.
Kann die PKV-Versicherung danach rückwirkend per 30.06.16 wirksam gekündigt werden mit Erstattungsanspruch eines ggf. überzahlten Beitrages?
2. PKV-Versicherter will zwar die Vollversicherung beenden, zugleich jedoch alternativ auf eine Stationäre Zusatzversicherung umstellen lassen, damit seine Altersrückstellungen
nicht verfallen.
Muß die PKV die Umstellung gem. § 204 VVG ohne Nachteile für den Versicherten bewilligen?
Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar.
Situation: PKV-Vollversicherter (ambulante u. stationäre Leistungen) wechselt in die GKV-Familienversicherung (Voraussetzungen erfüllt). Fragen:
1. Welche Kündigungsfrist gilt gegenüber der PKV? Beispiel: Wechsel bei GKV beantragt zum 01.07.16, wird von der GKV aber erst ca. Ende Juli formell bestätigt.
Kann die PKV-Versicherung danach rückwirkend per 30.06.16 wirksam gekündigt werden mit Erstattungsanspruch eines ggf. überzahlten Beitrages?
2. PKV-Versicherter will zwar die Vollversicherung beenden, zugleich jedoch alternativ auf eine Stationäre Zusatzversicherung umstellen lassen, damit seine Altersrückstellungen
nicht verfallen.
Muß die PKV die Umstellung gem. § 204 VVG ohne Nachteile für den Versicherten bewilligen?
Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar.